Hallo BR-Freunde,
bei uns wird derzeit eine neue BV Entworfen/verhandelt. Wenn es darum geht, dass der BR einer bestimmten Sache zustimmen muss, reicht es dann aus, wenn geschrieben steht: "...ist der BR zu beteiligen"?
Mir persönlich würde es gut gefallen, wenn dort stünde: ... bedarf der Zustimmung des BR." oder so ähnlich.
Bedeutet es dasselbe? Aus meiner Sicht ist das ein "Taschenspielertrick", weil es in diesem Fall um ein Thema geht, bei dem gesetzlich nicht geregelt ist, dass der BR zustimmen muss. Mit dieser Formulierung würde es praktisch wohl so aussehen, das wir zwar insofern beteiligt werden, dass wir die Informationen erhalten, aber eben nicht mitbestimmen können.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße