Einleitung der Kündigung bei parallel vorliegendem Angebot zum Aufhebungsvertrag

  • Hallo liebe Ratgebenden,


    nachdem unsere Geschäftsführung den BR darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass sie zur Einleitung der Kündigung, dass Integrationsamt um Zustimmung bittet, haben wir Kontakt mit der AN aufgenommen.

    In dem Gespräch erzählte mir die AN, dass sie aktuell einen Aufhebungsvertrag vorliegen habe. Sie habe unserer GF mitgeteilt, dass sie sich nach ihrer AU zum dem Aufhebungsvertrag äußere.
    Außerdem sagte sie mir, ihr Anwalt hätte ihr gesagt, eine Einleitung der Kündigung bei gleichzeitig vorliegendem Angebot eines Aufhebungsvertrags wäre unzulässig.
    Ich habe versucht zu recherchieren welcher gesetzlichen Grundlage diese Behauptung zugrunde liegt. Konnte aber nichts finden.

    Könnt ihr mir einen Hinweis darauf geben, ob diese Behauptung wahr sein könnte und wo ich das nachlesen kann?
    Und selbst wenn, welche Berührungspunkte hat das mit dem BR? Die AN führte diese Behauptung an im Sinne von: Sprecht mal die GF darauf an, dass das nicht zulässig ist. Das machen die nur um psychischen Druck aufzubauen.
    Ich konnte, dass nur zum Teil nachvollziehen, da einem AN nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages ja klar sein dürfte, dass der Arbeitgeber sich von ihm lösen möchte.
    Ich meine, ich spreche die GF gerne darauf an aber ein Widerspruchsgrund nach BetrVG ist es ja nicht, oder?<


    Außerdem wollte ich sie darüber aufklären, dass es sich bei der Beteiligung des Betriebsrats lediglich um eine Anhörung handelt und der AG auch bei Widerspruch des BRs kündigen kann.
    Da war sie auch anderer Meinung und sagte, ohne Zustimmung des BR kann der AG einen AN mit Schwerbehinderung nicht kündigen.

    Also ich bin grundsätzlich offen für Kritik und versuche dann auch zu prüfen, ob die Kritik gerechtfertigt ist und nachzubessern.
    Allerdings bevor ich nun die Rechtsberatung anrufe, wollte ich mich dennoch kurz bei euch erkundigen, ob ich hier tatsächlich fehlende Rechtskenntnisse habe.

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
    Ich habe diesen Post relativ kurz gehalten und daher wenig Information über die Umstände gegeben. Sollten sich dadurch noch nachfragen ergeben, beantworte ich diese gerne zeitnah.

    Mit freundlichem Gruß
    Mercator

    BRV, 9er Gremium, gGmbH, soziale Einrichtung

  • Hallo Mercator,


    gibt es bei euch eine SBV? Wenn ja wurde diese angehört bzw. in den Prozess eingebunden vom AG? Wenn Nein dann hat der AN beste Chancen in einem Kündigungsprozess.


    Gleichfalls stellt sich die Frage inwieweit die Regelungen des §167 SGB IX beachtet wurden.

    D.h. inwieweit wurden BR/SBV und Integrationsamt eingeschaltet um im Vorfeld zu prüfen wie der Arbeitsplatz gesichert werden kann.


    Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt welche für eine Kündigung von schwerbehinderten AN eine Zustimmung des BR erforderlich macht.

    Was aber sein kann ist, dass es Vereinbarungen gibt die dies erforderlich machen diese finden sich dann meist Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen wieder.


    Fällt der AN unter eine der in §103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreisen?


    Viele Grüße

    Bernd

  • eine Einleitung der Kündigung bei gleichzeitig vorliegendem Angebot eines Aufhebungsvertrags wäre unzulässig.

    habe ich auch noch nichts von gehört, moralisch nicht so wirklich in Ordnung vielleicht ja aber unzulässig.


    Wichtig wären schon die Gründe für den Aufhebungsvertrag bzw. die Kündigung.


    Da war sie auch anderer Meinung und sagte, ohne Zustimmung des BR kann der AG einen AN mit Schwerbehinderung nicht kündigen

    kenne ich so auch nicht, das Integrationsamt holt beim BR und, wenn vorhanden, der SBV eine Stellungnahme zur Kündigung ein.

    Wenn aber z.B. häufiges persönliches Fehlverhalten der Grund ist und das nichts mit der BEhinderung zu tun hat wird das IA der Kündigung zustimmen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Außerdem sagte sie mir, ihr Anwalt hätte ihr gesagt, eine Einleitung der Kündigung bei gleichzeitig vorliegendem Angebot eines Aufhebungsvertrags wäre unzulässig.

    es kann unzulässig sein, wenn der Aufhebungsvertrag eine Klausel enthält, das die Abfindung nur im Fall eines Verzichtes auf einer Kündigungsschutzklage gezahlt wird.

    --> vielleicht meinte der RA das und die Kollegin hat das falsch übermittelt


    Beiderseitiger Forderungsverzicht im Aufhebungsvertrag wirksam?
    Ein beiderseitiger Forderungsverzicht in einem Aufhebungsvertrag ist wirksam, wenn der Arbeitgeber die Situation des Arbeitnehmers nicht ausgenutzt hat.
    www.reichert-recht.com

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Hast Du mehr inhaltliche Infos zur inhaltlichen Begründung der beabsichtigen Kündigung?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Moin,


    ich finde den Vorgang nicht so ungewöhnlich.

    AG bietet einem MA einen Aufhebungsvertrag an. MA kann sich dann von einer vertrauten Person beraten lassen. Wenn die beiden Parteien sich einigen ist doch alles wunderbar.

    Wenn aber nicht, bereitet der AG schon mal parallel die ordentliche Kündigung vor (Anhörung BR, Zustimmung Integrationsamt......) um keine Zeit zu verlieren.


    Moralisch kann man natürlich jetzt sagen, er setzt den AN auf dem Weg unter Druck, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

    Insgesamt hat der MA aber jetzt die Möglichkeit zu überlegen, wie er glaubt mehr für sich rauszuholen, Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage. Da er ja schon einen Anwalt hat, sollte er sich dort beraten lassen.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Hallo,


    entschuldigt die späte Antwort. Ich war im Urlaub! :D
    Dann ist meine Einschätzung ja nicht so ganz falsch.
    Ich beantworte nun keine Fragen mehr, ich denke ihr habt die Situation ausreichend erfasst.
    Der BR ist nun durch das IA zur Stellungnahme aufgefordert.

    Vielen Dank

    BRV, 9er Gremium, gGmbH, soziale Einrichtung