Hallo liebe Ratgebenden,
nachdem unsere Geschäftsführung den BR darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass sie zur Einleitung der Kündigung, dass Integrationsamt um Zustimmung bittet, haben wir Kontakt mit der AN aufgenommen.
In dem Gespräch erzählte mir die AN, dass sie aktuell einen Aufhebungsvertrag vorliegen habe. Sie habe unserer GF mitgeteilt, dass sie sich nach ihrer AU zum dem Aufhebungsvertrag äußere.
Außerdem sagte sie mir, ihr Anwalt hätte ihr gesagt, eine Einleitung der Kündigung bei gleichzeitig vorliegendem Angebot eines Aufhebungsvertrags wäre unzulässig.
Ich habe versucht zu recherchieren welcher gesetzlichen Grundlage diese Behauptung zugrunde liegt. Konnte aber nichts finden.
Könnt ihr mir einen Hinweis darauf geben, ob diese Behauptung wahr sein könnte und wo ich das nachlesen kann?
Und selbst wenn, welche Berührungspunkte hat das mit dem BR? Die AN führte diese Behauptung an im Sinne von: Sprecht mal die GF darauf an, dass das nicht zulässig ist. Das machen die nur um psychischen Druck aufzubauen.
Ich konnte, dass nur zum Teil nachvollziehen, da einem AN nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages ja klar sein dürfte, dass der Arbeitgeber sich von ihm lösen möchte.
Ich meine, ich spreche die GF gerne darauf an aber ein Widerspruchsgrund nach BetrVG ist es ja nicht, oder?<
Außerdem wollte ich sie darüber aufklären, dass es sich bei der Beteiligung des Betriebsrats lediglich um eine Anhörung handelt und der AG auch bei Widerspruch des BRs kündigen kann.
Da war sie auch anderer Meinung und sagte, ohne Zustimmung des BR kann der AG einen AN mit Schwerbehinderung nicht kündigen.
Also ich bin grundsätzlich offen für Kritik und versuche dann auch zu prüfen, ob die Kritik gerechtfertigt ist und nachzubessern.
Allerdings bevor ich nun die Rechtsberatung anrufe, wollte ich mich dennoch kurz bei euch erkundigen, ob ich hier tatsächlich fehlende Rechtskenntnisse habe.
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Ich habe diesen Post relativ kurz gehalten und daher wenig Information über die Umstände gegeben. Sollten sich dadurch noch nachfragen ergeben, beantworte ich diese gerne zeitnah.
Mit freundlichem Gruß
Mercator