Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage - ich bin leider im Internet nicht fündig geworden und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Durch Corona sind wir alle mit Laptops ausgestattet worden um von zu Hause arbeiten zu können. Da wir jetzt über die Ausstattung verfügen, haben einige Chefs den Anspruch an ihre Mitarbeiter, dass diese sich auch in Krankheit einwählen um schnell mal eben kurz was fertig zu machen. Klar ist, dass der Arbeitnehmer das Recht hat dies abzulehnen. Wie sieht es aber aus, wenn die Krankheit - vielleicht ein Beinbruch - ein Arbeiten von zu Hause nicht beeinträchtigt: Man legt das Bein hoch und Arbeitet mit dem Laptop auf dem Schoß.
Jetzt Das Problem: Der Mitarbeiter bekommt aufgrund der AU die 8 Stunden sowieso gutgeschrieben. Der Anspruch der Mitarbeiter ist aber jetzt, dass er zusätzlich zu den AU-Stunden auch noch die Stunden gutgeschrieben bekommt, weil er ja trotz AU arbeitet. Man bekommt also für den Tag noch 8 Stunden auf den Geitzeitkonto gut geschrieben!!! Ist das rechtlich gesehen erlaubt? Und wie verfährt man rechtlich richtig bei so einem Fall?
Danke für Eure Hilfe