Krankenschein in der mobilen Arbeit

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mal eine Frage - ich bin leider im Internet nicht fündig geworden und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

    Durch Corona sind wir alle mit Laptops ausgestattet worden um von zu Hause arbeiten zu können. Da wir jetzt über die Ausstattung verfügen, haben einige Chefs den Anspruch an ihre Mitarbeiter, dass diese sich auch in Krankheit einwählen um schnell mal eben kurz was fertig zu machen. Klar ist, dass der Arbeitnehmer das Recht hat dies abzulehnen. Wie sieht es aber aus, wenn die Krankheit - vielleicht ein Beinbruch - ein Arbeiten von zu Hause nicht beeinträchtigt: Man legt das Bein hoch und Arbeitet mit dem Laptop auf dem Schoß.


    Jetzt Das Problem: Der Mitarbeiter bekommt aufgrund der AU die 8 Stunden sowieso gutgeschrieben. Der Anspruch der Mitarbeiter ist aber jetzt, dass er zusätzlich zu den AU-Stunden auch noch die Stunden gutgeschrieben bekommt, weil er ja trotz AU arbeitet. Man bekommt also für den Tag noch 8 Stunden auf den Geitzeitkonto gut geschrieben!!! Ist das rechtlich gesehen erlaubt? Und wie verfährt man rechtlich richtig bei so einem Fall?


    Danke für Eure Hilfe ;)

  • Nein.


    entweder man arbeitet und bekommt dafür Lohn oder man ist krank und bekommt Lohnersatz.


    Beides gleichzeitig geht nicht.


    habe da noch einen Link der es etwas erklärt


    Krankgeschrieben und trotzdem zur Arbeit? | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
    Zusammenfassung Überblick Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen? Dies ist arbeits- und versicherungsrechtlich unterschiedlich zu…
    www.haufe.de

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    4 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Hallo Crazy,


    wenn ein Arzt die Arbeitsunfäkigkeit festgestellt hat, dann hat das auch seinen Grund und dann besteht auch kein Anspruch des AG, dass der MA noch "schnell" etwas fertig macht. Den die Belastung durch die Arbeit könnte die Heilung beeinträchtigen.

    Und auch mit der Zeitbuchung geht das so nicht entweder man arbeitet oder man ist arbeitsunfähig, aber beides zur gleichen Zeit geht nicht und schon gar nicht dafür auch noch die doppelte Zeit zu erfassen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wie schon von den Kollegen geschrieben. Beides geht nicht als Bezahlung. Lohnfortzahlung und Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung.


    Was aus meiner Sicht aber ein Thema werden wird in der Zukunft ist das es Krankschreibenden für verschiedene Bereiche der Tätigkeit geben wird weil es in Bürojobs durch z. B. Hybrides Arbeiten vor Ort oder im Homeoffice eben sein kann das eine Tätigkeit im Büro unmöglich sein kann, z. B. weil man nicht mehr ins Büro kommen kann, aber aus dem Mobileren Arbeiten noch möglich ist. Da muss man sich gut überlegen wie man das in Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten sauber regelt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wie schon von den Kollegen geschrieben. Beides geht nicht als Bezahlung. Lohnfortzahlung und Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung.


    Was aus meiner Sicht aber ein Thema werden wird in der Zukunft ist das es Krankschreibenden für verschiedene Bereiche der Tätigkeit geben wird weil es in Bürojobs durch z. B. Hybrides Arbeiten vor Ort oder im Homeoffice eben sein kann das eine Tätigkeit im Büro unmöglich sein kann, z. B. weil man nicht mehr ins Büro kommen kann, aber aus dem Mobileren Arbeiten noch möglich ist. Da muss man sich gut überlegen wie man das in Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten sauber regelt.

    Interessanter Hinweis - genau um solche Fälle geht es. Zu Hause kann man Arbeiten, ins Büro kommt man aber nicht, weil man mit gebrochenem Fuß keine Auto fahren kann. So würde aber auch die Krankmeldung nur für das Büro gelten, nicht für die mobile Arbeit...

  • Hallo,


    das es bei der AU auf die konkreten und individuellen Einzelfallumstände geht, ist ein alter Hut und war schon immer Bestandteil der sog. "AU-Richtlinien". In der aktuellen Fassung nachzulesen in § 2 Abs. 1 Satz 1 AU-RL:

    Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

    Das Home-Office kann in der Tat dazu führen, daß bei Erkrankungen, die sich auf die Wegefähigkeit oder auf mögliche Ansteckung auswirken, dann eben im HO keine AU mehr besteht.


    Ein Grund mehr für BRe, bei diesem Thema seeeehr genau hinzusehen.

  • Zu Hause kann man Arbeiten, ins Büro kommt man aber nicht, weil man mit gebrochenem Fuß keine Auto fahren kann. So würde aber auch die Krankmeldung nur für das Büro gelten, nicht für die mobile Arbeit...

    der Arzt soll für die AU vorher mit dem Patienten klären, was er arbeitet und die AU auf die reale Tätigkeit beziehen, siehe dazu auch das Urteil zur AU von freigestellten BRM, daraus geht dieser Umstand hervor.


    Wenn der Arzt eine AU ausstellt und sich dann die Arbeitsumstände z.B. in HO ändern, dann könnte der Arzt das neu beurteilen und die AU wieder zurücknehmen für die HO-Tätigkeit.

    Da das aber gar nicht notwendig ist (außer man macht Überstunden), kann man auch mit AU arbeiten, solange die KK nicht involviert ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Da möchte ich nur, aus ureigenster Erfahrung Mitte des Jahres, noch etwas zu ergänzen, bzw. zu Bedenken geben.


    Ja, mit gebrochenem Fuß kann man kein Auto fahren, unstrittig. Und ja, irgendwann kann man sich mit seinem Gipsfuß (wobei heute ja eher sogenannte Orthesen verwendet werden) auch wieder an den Schreibtisch setzen, aber gerade kurz nach dem Unfall, ist es nicht ratsam die Fuß unter den Schreibtisch zu stellen, weil das gerade am Anfang noch ziemlich schmerzhaft ist. Und mit dem Laptop auf dem Schoß? Ja, kann man mal kurz eine Mail schreiben, oder überhaupt sein Mail checken. Youtube-Videos oder Netflix schauen geht auch fantastisch, aber wirklich arbeiten? Allenfalls für kurze Zeit.


    Was ich damit sagen will, das hier

    das es bei der AU auf die konkreten und individuellen Einzelfallumstände geht, ist ein alter Hut

    ist zweifelsohne richtig, aber wer nicht schon mal mit einem (frisch) gebrochenen Knöchel am Schreibtisch saß, hat keine Vorstellung davon, wie doof die Idee ist, man könnte damit arbeiten, nur weil der Kopf und die Hände ja noch tun.


    Soll heißen, Vorsicht mit pauschalen Regelungen.


    Ich glaube, dass ist es, was auch hiermit gemeint war:

    Ein Grund mehr für BRe, bei diesem Thema seeeehr genau hinzusehen.


    Und wenn ein AN sagt, ja, klar, kann ich eben noch erledigen, dann soll er das meinetwegen tun. Aber ihm muss klar sein, dass er dafür keine Extra-Vergütung erwarten kann (er bekommt ja schon für die übliche Arbeitszeit Geld) und dem AG (und seinen Schergen (aka Führungskräften)) sollte klar sein, dass sie auch keinen Anspruch darauf haben, dass der AN irgendwas während der AU für sie erledigt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • man könnte .... arbeiten, nur weil der Kopf und die Hände ja noch tun.

    :thumbup:


    Wenn man manche Dinge kann und manche nicht, wäre m.E. ein Attest des Arztes sinnvoller, welches die Limits aufzeigt und bescheinigt, unter welchen welche Arbeit möglich ist.


    AU ist ArbeitsUnfähigkeit und die ist ganz oder garnicht.

    Auch wenn man den Laptop bedinen könnte, ist es manchmal geraten, sich einfach auszukurieren und nicht am Limit um die AU herumzukurven. Es ist nicht nur der Körper, der die Ruhe zum Heilen braucht.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Die Belohnung für ein derartiges Verhalten des AN ( Arbeit trotz AU) liegt ja in der Gutschrift der Arbeitszeit. Wenn der AG das Anbietet liegt es in der Verantwortung des einzelnen AN sich auf so etwas einzulassen. Bei Geld hört die Moral auf.

  • Die Belohnung für ein derartiges Verhalten des AN ( Arbeit trotz AU) liegt ja in der Gutschrift der Arbeitszeit.

    solange der AG in der Lohnfortzahlung ist und nicht aus irgendeiner "Versicherung" dafür eine Rückerstattung bekommt, wäre das ja sein Problem.

    Wenn der AN aber von der KK o.ä. Lohnerstaz bekommt oder der AG eine Rückerstattung bekommt, wäre das "Sozialbetrug"

    (meiner Auffassung nach)

    Und gegenüber den anderen Kollegen unfair, weil der "kranke AN" für dieselbe Leistung doppelten Lohn bekommt.

    Damit sind die MA die das machen können preveligierter als die MA die das nicht machen können.


    Als BR würde ich diese Regelung ablehnen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was aus meiner Sicht aber ein Thema werden wird in der Zukunft ist das es Krankschreibenden für verschiedene Bereiche der Tätigkeit geben wird

    Das bezweifle ich. Wenn man AU ist arbeitet man garnichts, sondern tut alles um schnellstmöglich zu gesunden. Eine Büro-Unfähigkeitsbescheinigung oder Verkehrsteilnahme-Unfähigkeitsbescheinigung halte ich für ausgemachten Unsinn.

  • Was aus meiner Sicht aber ein Thema werden wird in der Zukunft ist das es Krankschreibenden für verschiedene Bereiche der Tätigkeit geben wird weil es in Bürojobs durch z. B. Hybrides Arbeiten vor Ort oder im Homeoffice eben sein kann das eine Tätigkeit im Büro unmöglich sein kann, z. B. weil man nicht mehr ins Büro kommen kann, aber aus dem Mobileren Arbeiten noch möglich ist

    das ist eine AUB wie sie heute ausgestellt wird , das braucht man nicht neu erfinden.


    De Arzt ist verpflichtet vor Ausstellung einer AUB den Patienten nach seiner Tätigkeit zu befragen und muss dann beurteilen, ob dieser diese Tätigkeit noch ausführen kann oder nicht.

    Wenn der Patient angibt: ich arbeite im HO am PC und der Arzt meint, das geht, dann stellt er keine AU aus

    --> so zumindestens ist die korrekte Vorgehensweise die der Arzt einhalten muss (geht aus dem Urteil zur Amtsunfähigkeit von freigestellten BRM im Falle einer AUB hervor)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo zusammen,


    ich wollte kein neues Thema aufmachen, weil mein Fall viele Parallelen hat, aber dann doch ein bisschen anders liegt. Auch bei mir hat sich ein MA dazu überreden lassen aus dem HO etwas zu arbeiten, weil er der einzige war der eine Tätigkeit erledigen konnte (allerdings nur im Betrieb, nicht in der Firma), obwohl im System Krank ohne AU. Ich vermute jetzt, dass die Person unbezahlte Überstunden gemacht hat, da er für die Tätigkeit gewöhnlich länger als die 7,7 gutgeschriebenen Stunden benötigt. Wenn er stempelt fallen an sollen Tagen zumindest Mehrarbeit im System an.


    Der MA ist damit fein und möchte nichts unternehmen, aber ich denke das müsste erfasst werden auch wegen Versicherung und wenn ich ganz extrem denke Arbeitszeitbetrug. Wie seht ihr das?

    VG und danke schon mal

  • Loghead : Jede gearbeitete Zeit muss vom AG erfasst werden, das ist spätestens seit 1 ABR 22/21 klar. Eine Ausnahme für Arbeit in der AU gibt es nicht.


    Ein ArbZ-Betrug liegt aber sicher nicht vor, die Idee halte ich für geradezu absurd. Wie kommt man denn darauf?


    Krank ohne AU.

    Was bedeutet das eigentlich, krank ohne Arbeitsunfähigkeit?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Was bedeutet das eigentlich, krank ohne Arbeitsunfähigkeit?

    bei uns können sich die Arbeitnehmer bis zu 3 Tage krank melden ohne ein ärztliches Artest abgeben zu müssen. Erst ab dem 4 Tag muss eine AU vorgelegt werden. Wenn der MA aber wiederkommt nach 1, 2, oder 3 Tagen krank ohne beim Arzt gewesen zu sein, bleibt im Zeiterfassungssystem der Kommentar stehen "krank o. AU"


    Ein ArbZ-Betrug liegt aber sicher nicht vor, die Idee halte ich für geradezu absurd. Wie kommt man denn darauf?

    Ich hätte das schon irgendwie für Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber gehalten, wenn er den MA wissentlich Mehrarbeit machen lässt, ohne diese dann zu Erfassen

    3 Mal editiert, zuletzt von Loghead () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Loghead mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich hätte das schon irgendwie für Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber gehalten, wenn er den MA wissentlich Mehrarbeit machen lässt, ohne diese dann zu Erfassen

    Erfassen muss er die gearbeitete Zeit, wie oben geschrieben. Aber eben nicht gesondert vergüten: Gleichzeitig AU (also Entgeltfortzahlung) und Vergütung für Arbeit geht halt schlicht nicht.


    Und ein Betrug kann es nicht sein, da es an den dafür nötigen Tatbestandsmerkmalen fehlt. Dir Nichtvergütung möglicher Arbeit über das im Krankheitsfall fortzuzahlende Entgelt mag ein Vermögensschaden sein, es wird aber nicht durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum erregt oder unterhalten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()