Überstunden verweigern

  • Hallo,

    bei uns sollen heute Überstunden für Samstag bewilligt werden. Sollte dies der Fall sein,haben mir Mitarbeiter gesagt, dass da ihre Frau auch arbeiten muss und sie keinen zum Aufpassen aufs Kind haben. Können die MA einfach der Arbeit fern bleiben? Ich hatte ihnen gesagt, sie sollen erstmal die Entscheidung des BR abwarten, und wenn die Überstunden bewilligt werden sollten, dann müssen sich sich an die Vorgesetzten wenden...

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Hallo Agassi,


    einfach fernbleiben? Nein dürfen Sie nicht wenn Sie keine Abmahnung riskieren wollen.

    Allerdings kommt es auch darauf was im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag oder einer betriebsvereinbarung steht.

    Die Entscheidung des BR ist auch entsprechend zu Berücksichtigen.

    Ratgeber „Überstunden“ - DGB Rechtsschutz GmbH
    Überstunden und keine Vergütung? Tipps zur Durchsetzung der Ansprüche für Arbeitnehmer!
    www.dgbrechtsschutz.de


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich hatte ihnen gesagt, sie sollen erstmal die Entscheidung des BR abwarten, und wenn die Überstunden bewilligt werden sollten, dann müssen sich sich an die Vorgesetzten wenden...

    Nimm mir das jetzt nicht übel, aber das ist wirklich alles andere als ein guter Rat.

    Man sollte schon dem BR auch die Möglichkeit geben hier eine sachgerechte Entscheidung zu treffen und ihn entsprechend informieren, was für Probleme eine Zustimmung verursachen könnte. Wenn der BR jetzt zustimmt, weil er davon einfach nix weiß und der Vorgesetzte dann sagt: "Das ist Dein Problem, der AG hat angeordnet und der BR zugestimmt, also hast Du am Samstag hier zu stehen" Was dann? Der MA wird sicher sein Kind nicht unbeaufsichtigt lassen... (diese ganzen Probleme und die, die daraus noch folgen sollte man doch vermeiden).

    Das ist auch durchaus möglich. Die Kinderbetreuung ist auch juristisch gesehen ein "wichtiger Grund" und der AG hat dieses zu berücksichtigen. Er hat auch bei der Anordnung von Überstunden die Arbeitszeit nach billigem Ermessen festzulegen. Berücksichtigt der AG, bei der Anordnung von Überstunden an einem üblicherweise freien Samstag, nicht die Betreuungspflichten seiner MA, so ist hier kein billiges Ermessen zu erkennen und der BR kann, bzw. muss, den Überstunden widersprechen. Natürlich nicht allen, sondern nur bei denjenigen MA die entsprechend ihre Kinder an diesem Tag betreuen müssen.

    Das sollte der BR schon vorher wissen. Daher sollte der Rat an die MA sein: "Wenn Du an diesem Tag Dein Kind betreuen musst und keine Alternative hast, melde Dich umgehend beim BR und teile ihm das mit. Wenn der BR das nicht weiß, stimmt er am Ende noch Deinen Überstunden zu und wir haben ein Problem".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • bei uns sollen heute Überstunden für Samstag bewilligt werden.

    bisschen kurzfristig für diesen Samstag wenn man noch Kinderbetreuung benötigt.


    Als BR würde ich da eine entsprechende Einschränkung für solche Fälle bei der Überstundengenehmigung einfordern, ansonsten keine Genehmigung.


    evt. kann man da dann auch den BGB §616 mit ins Spiel bringen

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    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Agassi,


    die Überstunden einfach verweigern wäre zumindest einmal riskant, auch wenn vieles dafür spricht, dass die Anweisung unbillig wäre.


    Wie Paragraphenreiter schon gesagt hat, wäre die fehlende Kinderbetreuung ein wichtiger Grund. Ausserdem gibt es gewisse Ankündigungsfristen. Normalerweise geht man, analog zum §14 TzBefrG von 4 Tagen aus. Auch die dürften nicht eingehalten werden.


    Unwillig Weisungen müssen nicht befolgt werden, können aber nur nachträglich gerichtlich individuell überprüft werden. Sollte sich dann herausstellen, dass die Weisung io war, hat der MA ein Problem, weil er die Arbeit verweigert hat.


    Aber der richtige Weg wäre, dass ihr als BR die betroffenen MA fragt und dementsprechend zustimmt oder ablehnt.


    Lg

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Achtung! Es folgt ein billiger Witz über einen Tippfehler...

    Unwillig Weisungen müssen nicht befolgt werden

    Meinst Du wirklich es macht einen Unterschied, ob der AG die Überstunden fröhlich, oder eher "unwillig" anordnet? :D

    ...also wenn der AG quasi sagt: "Ich will das eigentlich nicht, aber ich muss Euch am Samstag Überstunden anordnen", dann muss ich nicht kommen?

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    Hanlons Rasiermesser

  • was hindert den BR daran, daß Thema fehlende Kinderbetreuung ggü. dem AG vor der Genehmigung der mehrarbeit anzusprechen?

    Dieses Mal war es Zufall, dass ich vorher von diesen Problemen erfahren habe. Natürlich ich das alles zu kurzfristig, nur habe ich in diesem Forum schon öfter von unserem BR berichtet,,,es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Meine Argumente heute gegen die Überstunden waren, dass seit Februar ca. 2000 Überstunden in der Produktion dazugekommen sind, welche zu 5/6 nicht beantragt oder genehmigt waren. Auch viele Arbeitszeitvergehen über 10h waren dabei. Ich habe unseren BR wenigstens dazu gebracht, ein Schreiben an die Verantwortlichen zu verfassen, in dem wir dieses Arbeitszeitvergehen anmahnen. Mehr nicht...aber ich kämpfe weiter... :thumbup:

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  • bisschen kurzfristig für diesen Samstag wenn man noch Kinderbetreuung benötigt.

    joo, aber die Realität ist doch so.

    Bei uns nicht anders:

    Samstags ist bei uns eigentlich kein Arbeitstag. Wenn aber viel Arbeit ist, dann kommt es doch zu zusätzlichen Einsätzen. Gerade in der Kommissionierung leben wir von den Aufträgen, die heute eingehen und wenn das an einem Freitag, ganz häufig ein viel höheres Aufkommen, besonders viele sind, dann kommt eine Anfrage des AG für Mehrarbeit am Samstag.

    Allerdings muss man da unserem AG zu Gute halten, dass er alle fragt und wer nicht kann der kann halt nicht. Passt auch eigentlich immer.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wire als Betriebsrat genehmigen die Überstunden mit dem Hinweis der Freiwilligkeit. Auch wenn das vielleicht juristisch nicht ganz wasserdicht ist , so ist es als Hinweis an den AG gedacht das bei der Anwendung von Zwang das nächste mal die Überstunden nicht mehr genehmigt werden.

  • Wire als Betriebsrat genehmigen die Überstunden mit dem Hinweis der Freiwilligkeit. Auch wenn das vielleicht juristisch nicht ganz wasserdicht ist , so ist es als Hinweis an den AG gedacht das bei der Anwendung von Zwang das nächste mal die Überstunden nicht mehr genehmigt werden.

    das verstehe ich immer nicht (mag an meinem eingeschränktem Interlekt liegen ;) )


    entweder die Überstunden sind notwendig, dann genehmigen wir als BR diese oder die sind nicht notwendig, dann werden sie auch nicht gemacht.


    Wenn notwendige Überstunden nicht genehmigt werden, dann passiert was? Der Auftrag entfällt für den Betrieb, das macht dann die Konkurrenz?


    Wenn es eine andere Lösung gibt, dann sind die Überstunden auch nicht notwendig.

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  • Die Planung der Abläufe liegen in der Verantwortung des AG. Und oft genug lassen sich diese Optimieren um auf anderem Weg den Arbeitsanfall zu Bewerkstelligen. Gerade im Niedriglohnbereich so wie bei uns wird wenig über die Kosten der Überstunden nachgedacht und ohne BR auch keine Rücksicht auf die Belange der AN genommen. Und um den AN die zusätzliche Einnahmequelle Überstunden nicht zu verschließen genehmigen wir in Abwägung des Gesamtbildes die Überstunden auch wenn ich Persönlich nicht von der Notwendigkeit aus Betriebswirtschaftlicher Sicht Überzeugt bin.

  • Das stimmt, deshalb ist es wichtig das Ohr immer bei den AN zu behalten und als BR sein handeln immer zu hinterfragen. Es gibt natürlich auch Gruppenzwang und Respekt vor den Vorgesetzten. Aber unter dem Strich hat es sich bei uns bisher bewährt, was aber unbedingt einen guten Kontakt zu den AN voraussetzt. Und ja es gibt bestimmt auch die Fälle die sich nicht trauen anderer Meinung zu sein. Unsere Beschäftigten haben ihr Selbstbewusstsein entdeckt und werden von uns unterstützt. Die alternative wäre Überstunden von vorneherein zu verpflichten oder abzulehnen mit den daraus folgenden Konsequenzen. Bei uns hat der verweis auf die Freiwilligkeit und die nachlassende Bereitschaft Überstunden abzuleisten dazu geführt den Anreiz sie Abzuleisten zu erhöhen.