Wenn ein Mitarbeiter dem Betriebsrat ein Thema vorbringt, z.B. eine Beschwerde vorbringt, und dies in den Sprechstunden des Betriebsrates macht, ist das Arbeitszeit oder muß der MA dies in seiner Pause machen?
Besprechungszeit mit BR = Arbeitszeit?
- leedddeel
- Erledigt
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Arbeitnehmer, die die Sprechstunde des Betriebsrats aufsuchen, behalten ihren vollen Lohnanspruch (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG), obwohl sie während des Besuchs der Sprechstunde keine Arbeitsleistung erbringen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Besuch der Sprechstunde sachlich erforderlich gewesen ist. Dies dürfte regelmäßig der Fall sein, wenn dort ein zulässiges Thema behandelt worden ist. Quelle: Dr Kluge
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so einfach ist das. Danke
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Wichtig ist. dass er sich vor dem Gang zum Betriebsrat ordnungsgemäß vom Vorgesetzten abmeldet ( mit dem Hinweis, dass er zum Betriebsrat möchte)und sich dann später am besten auch zurückmeldet.