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Ich bin für 4 Tage die Woche freigestellter Betriebsrat,am Freitag arbeite ich dann in der Produktion in der Frühschicht( bei uns gibt es Früh-und Spätschicht). Wie würde es sich verhalten,wenn jetzt ein Überstundenantrag für Samstagarbeit kommt und auch bewilligt wird?Muss ich dann auch die Überstunden am Samstag machen?
wenn Du nicht voll freigestellt bist und für Deinen Bereich Mehrarbeit angeordnet wird für einen Wochentag, an dem Du nicht von vorneherein für BR-Arbeit freigestellt bist, gilt diese Anordnung mE auch für Dich.
wenn Du nicht voll freigestellt bist und für Deinen Bereich Mehrarbeit angeordnet wird für einen Wochentag, an dem Du nicht von vorneherein für BR-Arbeit freigestellt bist, gilt diese Anordnung mE auch für Dich.
ich habe dazu zwar keine konkrete Rechtsprechung vorliegen, aber ich würde annehmen, das Du auch an Tagen an denen Du freigestellt bist zu angeordneten Überstunden verpflichtet wärest.
Macht zwar für den Sinn der Überstundenanordnung keinen Sinn, weil Du dann die Überstunden als freigestelltes BRM ableistest, aber ansonsten hättest Du ja einen Vorteil als teilfreigestelltes BRM gegenüber den Kollegen.
ich habe dazu zwar keine konkrete Rechtsprechung vorliegen, aber ich würde annehmen, das Du auch an Tagen an denen Du freigestellt bist zu angeordneten Überstunden verpflichtet wärest.
Das würde ja heißen,wenn jetzt ,sagen wir mal,2 Überstunden pro Tag zu leisten sind,müsste ich nach der BR-Arbeit noch 2 Stunden in der Produktion arbeiten?Und wenn ich vollfreigestellt wäre,müsste ich das auch?
bei einer Vollfreistellung bist Du quasi "Überstundenbefreit" außer es liegt entsprechend betriebsbeding verursachte BR-Arbeit vor, die Du nicht in der normalen AZ erledigen kannst.
Das würde ja heißen,wenn jetzt ,sagen wir mal,2 Überstunden pro Tag zu leisten sind,müsste ich nach der BR-Arbeit noch 2 Stunden in der Produktion arbeiten?
das ist der Punkt an dem ich schrieb: würde / wärest
also das Du angeordnete Überstunden leisten müsstet, an den Tagen an denen Du nicht freigestellt bist, halte ich für eindeutig.
Wenn jetzt aber Überstunden an den Tagen angeordnet sind, an denen Du freigestellt bist, dann müsstest Du diese nach meiner (rein persönlichen) Einschätzung auch leisten, weil Du eben nur Teil-freigestellt bist.
Aber damit kann eben deine Freistellung an dem Tag nicht ausgehebelt werden, darum müsstest Du auf Anordnung des AG Überstunden als BRM machen (ist evt ein wenig weit hergeholt, aber sonst wärest Du bevorteilt)
Macht zwar für den Sinn der Überstundenanordnung keinen Sinn, weil Du dann die Überstunden als freigestelltes BRM ableistest, aber ansonsten hättest Du ja einen Vorteil als teilfreigestelltes BRM gegenüber den Kollegen.
Seit dem Urteil, das vollständig freigestellte BRM bei einer AU auch gleichzeitig amtsunfähig sind, bin ich der Auffassung, das teilfreigestellte BRM dann eben auch in solchen Fragestellungen wie AN ohne BR-Mandat zu behandeln sind.
Hier scheint es deutliche Unterschiede in der Bewertung der Freistellung seitens des BAG zu geben.
Darf man als BR über seine eigene Mehrarbeit entscheiden?
Zitat:
Ein Ausschluss von der Ausübung ihres Amtes sei daher auch aus Gründen der Rechtssicherheit und der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats nur dann geboten und gerechtfertigt, wenn typischerweise davon ausgegangen werden müsse, dass das Betriebsratsmitglied sein Amt wegen seiner persönlichen Interessen nicht mehr mit der erforderlichen Unabhängigkeit wahrnehmen könne. Hiervon solle aber nur in den Fällen der individuellen und unmittelbaren Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds auszugehen seien. An einer solchen fehle es, wenn das Betriebsratsmitglied nur als Angehöriger eines aus mehreren Personen bestehenden Teils der Belegschaft betroffen sei (BAG, Beschluss vom 24.04.2013, Az: 7 ABR 82/11).
1. Problemstellung Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) statuiert Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in unterschiedlichen Bereichen betrieblicher…
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Du genehmigst/entscheidest dann ja einen Antrag der von einer anderen Person gestellt wurde und nicht nur für Dich alleine gilt.
Nach meiner Auffassung bist Du dann nicht rechtlich verhindert, siehe auch oben genannte Erläuterung.
Ich persönlich hätte bei einer allgemeinen Massnahme wie Überstundenanträge von denen ich mitbetroffen bin kein Problem damit,.
Wenn ich aber auch Antragsteller bin oder über "Untergebene" zu beschließen habe, melde ich mich mit "Interessenkonflikt" für den Punkt ab. Rein um gar nicht erst die Diskussion über "Interessenkonflikte" aufkommen zu lassen.
Wir haben eine 5-Tage Woche, ganz normal, nur wurde jetzt vom Produktionsleiter ein Antrag auf Samstagarbeit gestellt. Das ist so schon alles in Ordnung....
Kleiens Update für alle anderen: Pflichtbewusst wie ich bin, war ich natürlich am Samstag da und habe zusammen mit den anderen MA gearbeitet.
Bei uns gilt ein Tarifvertrag in dem steht 5 Tage. Jeder Antrag bei uns wird mit dem Hinweis auf den Tarifvertrag nicht zugestimmt. Und plötzlich werden dann andere Lösungen gefunden.
ich glaube, das dieser Ablehnungsgrund vor der Einigungsstelle keinen Erfolg hätte, meiner Meinung nach...
Warum nicht? Wenn das im TV so drin steht, hat der BR hier doch gar keine Möglichkeiten.
Ich gebe aber zu, dass das der erste TV wäre, von dem ich höre, dass er keine Öffnungsklausel hätte, um auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Aber ich kenne auch nur sehr wenige TVe
Der Tarivfertrag hat eine Öffnungsklausel. Es soll in einer BV geregelt werden. In der steht 5 Tage ohne Ausnahme. Was kan ich dafür das mein GF sowas unterschreibt.
Aber ich glaube, das würde er nie wieder machen. Die Anträge kommen immer wieder, mit der Begründung : Ich brauche eine Ausnahme.
Es soll in einer BV geregelt werden. In der steht 5 Tage ohne Ausnahme. ...
Die Anträge kommen immer wieder, mit der Begründung : Ich brauche eine Ausnahme.
Das klingt doch nach idealen Voraussetzungen um die BV neu zu verhandeln. Kenne jetzt eure Belegschaft nicht, aber es sollte mich wundern, wenn nicht auch eure Kollegen durchaus bereit wären, mal eine Sonderschicht zu schieben, wenn "der Preis stimmt".
Dann kann man dem AG ja anbieten darüber zu verhandeln. Wenn er dann nicht bereit ist den Preis zu zahlen, kann man später immer sagen: wir haben es dir angeboten, du wolltest nicht...
(Aber damit sind wir in diesem Fred ziemlich OT...)