Beschäftigter möchte Zugriffsverlangen des Vorgesetzen auf personalisierte Mailbox des Beschäftigten abwehren (Private Nutzung der Mailbox ist geduldet)

  • Hallo Miteinander,

    vielleicht könnt ihr mir bei der folgenden Problematik helfen (Achtung, erst Erläuterung, die Fragen kommen unten).


    Bei uns in der Firma hat jeder Mitarbeiter eine ihm persönlich zugeordnete Mailbox: "Mitarbeitername at Firmenname.de".

    Der Arbeitgeber hat die private Nutzung dieser Mailbox nicht untersagt. Der Arbeitgeber hat mal erwogen die private Nutzung zu untersagen, aber hat dann von dieser Überlegung Abstand genommen, weil er Sorge hatte seine Beschäftigten dann an die Konkurenz zu verlieren.


    Wenn Mitarbeiter nun in Urlaub gehen, dann war es lange Zeit so, dass ein vertrauenswürdiger Kollege Zugriff auf die persönliche Mailbox des in Urlaub gehenden Kollegen bekam und eingehende Post gegebenenfalls an andere Kollegen zur Weiterbearbeitung weiterleitete. Nun ist diese, für alle Kollegen zufriedenstellende Regelung, geändert worden: Nun fordern die Vorgesetzten von den Mitarbeiteren, dass diese ihren Vorgesetzen in der Urlaubszeit Zugriff auf deren persönlich zugeordnete Mailboxen gewähren.

    1. Frage: Was können die Beschäftigten, ihrem Vorgesetzen entgegnen, wenn dieser darauf besteht Zugriff auf Mailbox des Beschäftigten zu erhalten? Reicht es aus, wenn die Beschäftigten einfach sagen, dass sie das mit Hinweis auf das Postgeheimnis nicht möchten?


    Weiteres Problem: Die Beschäftigten tauschen sich untereinander (wegen zulässiger privater Nutzung) auch schon mal über Vorgesetzte in solchen E-Mails aus, natürlich im Glauben, dass diese E-Mails nicht von den Vorgesetzten mitgelesen werden. Dumm nur, wenn dann einer der Kollegen seinem Vorgesetzen Zugriff auf seine Mailbox gewährt hat (und das den anderen Kollegen vergisst mitzuteilen). Nach dem Postgeheimnis darf der Vorgesetzte nur für ihn bestimmte E-Mail lesen. Aber um zu wissen, für wen eine E-Mail bestimmt ist, muss sie des öfteren erst geöffnet und gelesen werden. X/


    2. Frage: Meint ihr, dass sich ein Vorgesetzter nach dem Postgeheimnis strafbar macht, wenn er E-Mail liest, wo er erwähnt wird, die Mail aber nicht für ihn bestimmt ist?



    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Lass mich hinten anfangen:


    Meint ihr, dass sich ein Vorgesetzter nach dem Postgeheimnis strafbar macht, wenn er E-Mail liest, wo er erwähnt wird, die Mail aber nicht für ihn bestimmt ist?

    Ganz klares nein. In dem Moment, wo er erlaubterweise Zugriff auf das Postfach hat, ist er erst einmal auf der sicheren Seite.


    Abgesehen mal davon, was würde es nutzen? Mail gelesen, auf ungelesen gesetzt. Und?



    Was können die Beschäftigten, ihrem Vorgesetzen entgegnen, wenn dieser darauf besteht Zugriff auf Mailbox des Beschäftigten zu erhalten? Reicht es aus, wenn die Beschäftigten einfach sagen, dass sie das mit Hinweis auf das Postgeheimnis nicht möchten?

    Wie sagte Radio Eriwan immer? Im Prinzip ja. In dem Moment, wo die Privatnutzung gestattet ist, in dem Moment habe ich auch Anspruch auf Wahrung meiner Privatsphäre. Allerdings ist die Lösung des Problems nicht, dass der Vorgesetzte die Mails nicht lesen darf, sondern dass die Privatnutzung der Email untersagt wird, so dass der AG die komplette Hoheit über seine nun ausschließliche Geschäftspost erhält. Ist es das, was ihr wollt?


    Bei uns hat es sich eingebürgert, dass jede Abteilung einen gemeinsamen Postkorb hat. Also z.B. debitoren@firma.com oder kreditoren@firma.com und rechnungswesen@firma.com. Amtliche Mails werden nur aus diesen Postfächern verschickt, bzw. auch nur dorthin gesendet. Verirrt sich eine Mail einmal (weil ja alle wissen, dass der Meier sich darum kümmert, kann ich ihn ja auch direkt anschreiben), leitet der Kollege die Mail an das Postfach weiter. Und geht der Kollege jetzt in Urlaub, richtet er eine Abwesenheitsnachricht ein, die ganz klar sagt: Kinners, ich bin dann mal weg und komme erst später wieder. Und frühestens dann, kümmere ich mich auch wieder um meine Mails. Wenn ihr vorher fachlich was wollt, dann schreibt an .... (klingt natürlich ein bisschen formeller, aber inhaltlich genau das)


    Sich hier auf die Hinterbeine stellen zu wollen um einen Zugriff zu verhindern, wird (aller Voraussicht nach) nur böses Blut geben. Insofern solltet ihr hier versuchen sinnvolle Lösungen aufzuzeigen, die sowohl die Privatsphäre wahren, als auch den Betrieb sicher am Laufen halten.


    Habt ihr einen Betriebsrat? Dann sollte der sich über solche Themen mit dem AG ins Benehmen setzen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • das Postgeheimnis

    Postgeheimnis (Briefgeheimnis) gilt bei Email nicht. Da gilt das Fernmeldegeheimnis.


    Quelle: https://www.advocard.de/streit…wertes-zum-postgeheimnis/

    Zitat

    Gilt das Briefgeheimnis auch für E-Mails?

    E-Mails fallen genauso wie Telefongespräche unter das Fernmeldegeheimnis, das dem Postgeheimnis gleichgesetzt ist. Ein Sonderfall sind E-Mails am Arbeitsplatz. Wenn der Chef auch private Kommunikation über den Firmen-Mail-Account erlaubt hat, dürfen er oder andere Mitarbeiter die Mails nicht ohne Ihre Zustimmung lesen, falls Sie krank oder im Urlaub sind. Ansonsten sind alle dienstlichen E-Mails rechtlich der Geschäftspost gleichgestellt. Der Vorgesetzte darf dann entscheiden, dass bei Ihrer Abwesenheit auch andere Mitarbeiter die Mails lesen und bearbeiten dürfen.


    Ich würde einfach keine privaten Emails über das Geschäftskonto abwickeln.

  • Nö, Moritz und Mumpel, da bin ich komplett anderer Meinung, weil:

    Wenn Mitarbeiter nun in Urlaub gehen, dann war es lange Zeit so, dass ein vertrauenswürdiger Kollege Zugriff auf die persönliche Mailbox des in Urlaub gehenden Kollegen bekam und eingehende Post gegebenenfalls an andere Kollegen zur Weiterbearbeitung weiterleitete. Nun ist diese, für alle Kollegen zufriedenstellende Regelung, geändert worden: Nun fordern die Vorgesetzten von den Mitarbeiteren, dass diese ihren Vorgesetzen in der Urlaubszeit Zugriff auf deren persönlich zugeordnete Mailboxen gewähren.

    Mal angenommen, ich gehe gutgläubig davon aus, dass nur von mir als vertrauenswürdig empfundene Kollegen Zugriff auf meine Mailbox haben und dieses Verfahren auch nicht geändert wird. Jetzt schrieb mir vor einiger Zeit ein Kollege: "Kannst du mir nochmal das Angebot von Bauer & Fang mailen? Der Abteilungsbabo hat mich voll blöd angepampt, weil ich es nicht gefunden habe." Ich schrieb mitleidig zurück: "Wahrscheinlich hatte er schlechte Laune, weil seine Frau ihm Hörner aufgesetzt hat, was ich ihr nicht verübeln kann bei diesem Kotzbrocken." (Ich bin ja gutgläubig davon ausgegangen, dass eben dieser Abteilungsleiter keinen Zugriff auf meine Mails hat, sondern nur mein vertrauenswürdiger Kumpel). Da wäre es schon meiner Karriere nicht sehr förderlich, wenn besagter Abteilungsleiter diese Mail, die ich längst vergessen habe, plötzlich liest... ;)


    Ich würde darauf hinwirken, dass die Regelung, die bisher ja zur Zufriedenheit funktioniert hat, so beibehalten wird - oder nur Mails ab einem bestimmten Datum (wenn nämlich die Regelung eintritt) gelesen werden können und alles was vorher war in einem geschützten Ordner archiviert werden kann.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zugriff des Arbeitgebers auf dienstliche E-Mails von Mitarbeitern bei deren Abwesenheit - activeMind AG
    Unter welchen Bedingungen dürfen Sie das geschäftliche E-Mail-Konto von Mitarbeitern einsehen? Wie sind die Daten der Beschäftigten dabei zu schützen?
    www.activemind.de

    Zugriff auf E-Mails von Kollegen in deren Abwesenheit - exkulpa
    Ist der Zugriff auf E-Mails von Kollegen in deren Abwesenheit aus datenschutzrechtlicher Sicht im Sinne der DS-GVO erlaubt?
    exkulpa.de


    ich würde mal vorsichtig einschätzen:

    wenn private e-mail auf dem persönlichen dienstlichen e-mail-account nicht ausgeschlossen wurden, dann ist der Zugriff nicht zulässig.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Der BR sollte hier schnellstmöglich eine konkrete Regelung mit dem Ag vereinbaren

    MBR nach § 87 (1) Nr. 1 BetrVG

    Fitting RN 71 zu § 87 BetrVG

    Danach sind mitbestimmungspflichtig:

    Unterstrich 9: Regelungen zur Nutzung von Telefon, des Internets oder eines E-Mail-Systems für private Zwecke (Kort FS Wank, 2015, 259; Sassenberg/Mantz BB 2013, 889), wobei sich das MBR nach dessen Zweck nicht darauf erstreckt, ob der ArbGeb. die Privatnutzung gestatten muss („Ob“); vielmehr ist die MB auf die Ausgestaltung der vom ArbGeb. zur Verfügung gestellten Nutzung beschränkt („Wie“), Verhaltensregeln bei der Nutzung eines privaten mobilen Arbeitsmittels zu dienstlichen Zwecken

  • wenn private e-mail auf dem persönlichen dienstlichen e-mail-account nicht ausgeschlossen wurden, dann ist der Zugriff nicht zulässig

    Zu dem Ergebnis ist hier doch noch jeder Schreiber gekommen.


    Die spannende Frage ist doch nur: und nun? Und während einige Kollegen scheinbar der Meinung sind, die Duldung von privater Mail wäre irreversibel und der AG damit für immer gehindert, gebe ich zu bedenken, dass der AG selbstverständlich die Spielregeln anpassen kann und kurzerhand erklärt: ab sofort nicht mehr zulässig, ihr habt noch x Tage Zeit zum aufräumen, danach sind das meine Mails.



    oder nur Mails ab einem bestimmten Datum (wenn nämlich die Regelung eintritt) gelesen werden können und alles was vorher war in einem geschützten Ordner archiviert werden kann.

    Das ist zwar eine nette Idee, aber wer hindert den AG daran, die AN aufzufordern in seinem Mailsystem aufzuräumen und alles zu beseitigen, was dort nichts zu suchen hat? Ich sehe nicht, wie der AG daran gehindert werden könnte.

    Am Ende des Tages sind es die Ressourcen des AG die hier genutzt werden und selbstverständlich legt er die Spielregeln dafür fest.

    Und deswegen meine ich, sollte man hier keine Fronten aufbauen, sondern Wege aufzeigen. Frei nach der Devise: natürlich soll und muss der Laden laufen, sind wir doch ganz bei dir. Aber dafür braucht es doch den "Überwachungsstaat" nicht, schau mal, das geht viel eleganter...


    Denn natürlich soll am Ende das Medium Mail auf für den Austausch unter den Kollegen nutzbar bleiben und eine gewisse Vertraulichkeit gewahrt bleiben.


    Inwiefern das dann

    da bin ich komplett anderer Meinung

    so gegensätzlich ist, erschließt sich mir gerade nicht. Aber sei es drum. Am Ende muss der TE wissen, welcher Weg bei ihm/ihnen gangbar ist.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zu dem Ergebnis ist hier doch noch jeder Schreiber gekommen.

    das freut mich :)

    Die spannende Frage ist doch nur: und nun?

    mit dem AG reden wie das Problem gelöst wird

    Und während einige Kollegen scheinbar der Meinung sind, die Duldung von privater Mail wäre irreversibel und der AG damit für immer gehindert,

    Nö, nichts ist so beständig wie die Änderung

    ab sofort nicht mehr zulässig, ihr habt noch x Tage Zeit zum aufräumen, danach sind das meine Mails.

    das wäre die eine Möglichkeit.


    Mir würde eine zweite einfallen:

    ab dem Datum x werden alle Postfächer "außer Betrieb" genommen und alle MA bekommen neue Postfächer

    Vorteil: klare Trennung und keine Gefahr das alte "Mecker-e-mail" nicht weggeräumt wurden.

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  • Mir würde eine zweite einfallen:

    ab dem Datum x werden alle Postfächer "außer Betrieb" genommen und alle MA bekommen neue Postfächer

    Theoretisch ist das eine Möglichkeit, klar. Aber warum sollte ich als AG riskieren, dass meine Kunden plötzlich nicht mehr mit mir kommunizieren können, weil die ganzen E-Mail-Adressen nicht mehr stimmen? Sorry, aber im professionellen Umfeld ist das, zumindest aus meiner Warte, keine echte Option. Da wäre die Variante zum Stichtag X wird das Postfach einfach geleert noch sinnvoller.


    Nach meinem Verständnis sind wir uns doch vom Ziel her, gar nicht uneins. Wir können hier bestimmt noch viele Ideen entwickeln, wie man das erreichen kann. Aber am Ende sollte es ein Weg sein, mit dem der AG des TE umgehen kann und praktikabel ist. Dazu fehlt mir aber jegliches Wissen um die Umstände und die handelnden Personen. Weshalb ich lediglich versuche zu sagen: Baut keine Fronten auf, wo Lösungen hilfreicher sind. Wie die Lösung aussieht, dass müssen die Kollegen vor Ort sehen und entscheiden.

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  • Aber warum sollte ich als AG riskieren, dass meine Kunden plötzlich nicht mehr mit mir kommunizieren können, weil die ganzen E-Mail-Adressen nicht mehr stimmen? Sorry, aber im professionellen Umfeld ist das, zumindest aus meiner Warte, keine echte Option.

    in einem professionellen Umfeld, werden die "alten e-mail-Adressen" umgeleitet auf das neue Postfach, damit die Kunden mich weiterhin erreichen können.

    Dann ist das alte Postfach "safe" und die neunen Regeln zu privaten e-mails können den Zugriff durch AG auf das neue Postfach ermöglichen.

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  • in einem professionellen Umfeld, werden die "alten e-mail-Adressen" umgeleitet auf das neue Postfach, damit die Kunden mich weiterhin erreichen können.

    Dann ist das alte Postfach "safe" und die neunen Regeln zu privaten e-mails können den Zugriff durch AG auf das neue Postfach ermöglichen.

    nette Idee, ergibt für mich aber zumindest im Kontext der konkreten Problemstellung keinerlei Sinn. Wer zuvor privat gemailt hat, würde das wohl mit der neuen Adresse weiterführen, wodurch die Situation zumindest im Hinblick auf Zugriff durch Vorgesetzte auf (erlaubte!) private Kommunikation auch nach solch einer Wechselaktion, die ihrerseits ja auch nicht gerade Kosten-neutral ist (sowohl bezüglich des dann benötigten doppelten/größeren Mailspeichers wie auch der Zeit an sich und dem Aufwand der Kommunikation der neuen Adresse, ggf. bis hin zum Neu-Druck von Präsentationsmappen, Visitenkarten oder gar neuer Folierung von Firmenwagen; das will wirklich gut geplant sein und ist oft nur langwierig umsetzbar!), weiterhin völlig ungeklärt bliebe. Daher kein brauchbarer Lösungsansatz.


    Wir haben auch so eine Regelung bzw. eine ziemlich alte BV, in der private Nutzung explizit erlaubt wurde. Für die damalige Zeit ist das auch völlig nachvollziehbar, aber heutzutage, wo nun wirklich so ziemlich jeder Haushalt online ist und darüber hinaus auch Mobilgeräte für nahezu Alle längst Standard sind, m.E. nicht mehr nötig. Eine Neuregelung wurde bereits angestrebt, aber sowas von unsauber und fragwürdig, teils völlig so hanebüchen bis klar rechtswidrig, dass der AG nach unseren kritischen Einwänden den Vorschlag für die Neufassung ersatzlos zurückgezogen und auch nach Monaten noch nichts Neues nachgelegt hat. Jedenfalls hatte ich mich deswegen vor einigen Monaten schon ausführlicher mit diesem Thema beschäftigt:


    Die "saubere" Lösung kann nur, wie bereits von Moritz skizziert, lauten, dass man eine neue Vereinbarung trifft, private Nutzung künftig ausdrücklich auszuschließen und eine Übergangszeit festzulegen, in welcher der private Kram aus den Postfächern zu entfernen ist und private Kommunikationspartner auf die inzwischen allerhöchstwahrscheinlich ohnehin vorhandene private Adresse aufmerksam gemacht und "umgeleitet" werden können.

    Die Übergangszeit sollte m.E. auch großzügig ausfallen, um auch Leuten in längerer Krankheit o.ä. eine Chance zu geben, privaten Kram rechtzeitig vor Einblick ihrer Chefs zu entfernen. Andererseits kann man das nicht auf Jahre ausdehnen (wegen Kolleginnen in EZU), so dass es auch da noch die eine oder andere Konstellation zu berücksichtigen gilt. Zum Beispiel kann man für den Zugriff auf solche Postfächer (wobei es dort nichts Aktuelles und Dringendes geben sollte, welches einen zeitnahen Zugriff in Abwesenheit der Kollegin überhaupt nötig macht) verbindlich ein Sechs-Augen-Prinzip festlegen, also Vorgesetzter plus DSB plus BR, was das "unbeaufsichtigte" Durchstöbern ohne konkreten Anlass und konkretes Ziel unterbinden oder zumindest sehr deutlich erschweren sollte.


    Nach Ablauf der Übergangsfrist ist das Postfach dann ausschließlich dienstlich und fertig.

    Wie man danach Zugriffe durch Vorgesetzte gestaltet, sollte dennoch wie auch gewisse Standards für Abwesenheitsmeldungen irgendwie einheitlich geregelt werden, um jeden Verdacht auf gezielte Überwachung "missliebiger" MA von vornherein aus dem Weg zu räumen und klare Spielregeln zu haben.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Gleich zu Beginn, meine Fachkenntnisse im Bereich IT sind eher... naja, sagen wir mal rudimentär.

    Aber wäre es nicht eine Möglichkeit eine Regelung zu etablieren, dass alle nicht dienstlichen, also privaten, Emails mit dem Betreff "privat" zu versehen sind und dann entsprechende Regeln für die Ordner zu erstellen, so dass alle Emails mit dem Betreff "privat" im Posteingang direkt in einen passwortgeschützten Ordner verschoben werden und im Postausgang direkt gelöscht (oder auch entsprechend verschoben) werden?

    Wäre das nicht eine Möglichkeit, die für den AG praktisch keinen Aufwand bedeutet und es den MA ermöglicht (eigenverantwortlich) Ihre privaten Mails vor dem Zugriff durch den Vorgesetzten zu schützen?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo zusammen,

    man bedenke, dass in vielen Unternehmen bereits separates E-Mailarchiv existiert das völlig losgelöst ist von dem jeweiligen Mailprogramm. In dieses Archiv wird jede eingehende Mail parallel zum Eingang in das Mailprogramm, geschoben, gleiches gilt für ausgehende Mails. Da wird dann nicht unterschieden ob in einer Mail, im Betreff etwas von "Privat" drin steht. Da ist es dann auch nicht mal eben so möglich, Mails aus dem Archiv zu löschen. Dass geht nur mit entsprechenden Berechtigungen (Admin). Also Aufräumen oder in bestimmte Ordner verschieben ist nicht die Top Lösung.

    Hier muss zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten eine Regelung getroffen werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Zugriff auf die Mail-Postfächer genommen werden darf.

    Auch bei uns ist die private Nutzung des betrieblichen Mailaccounts nicht untersagt.

    Hier wird eine entsprechende Autobeantwortung bei Abwesenheit eingetragen. Scheidet ein*e MA aus, kann nicht auf das Postfach zugegriffen werden, wenn nicht ausdrücklich durch den/die MA zugelassen ist.


    Dann heißt es schon mal, wenn man sich nicht im guten getrennt hat, und das nicht geregelt ist, lieber AG da hast du wohl Pech gehabt.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Ich sehe immer noch folgendes Problem:

    Weiteres Problem: Die Beschäftigten tauschen sich untereinander (wegen zulässiger privater Nutzung) auch schon mal über Vorgesetzte in solchen E-Mails aus, natürlich im Glauben, dass diese E-Mails nicht von den Vorgesetzten mitgelesen werden.

    Okay, ich kann meine Mails durchgehen und die Mails an meine Frau in den geschützten Ordner "privat" verschieben. Ich kann meine dienstlichen Mails an Kollege Klaus-Rüdiger als "geschäftlich" kennzeichnen, aber die Mail mit dem Betreff "Heute abend saufen?" ebenfalls als privat deklarieren.


    Was ist aber mit den Hybrid-Mails, die sowohl einen geschäftlichen als auch einen privaten Teil haben? In meinem fiktiven zotigen Beispiel:

    Jetzt schrieb mir vor einiger Zeit ein Kollege: "Kannst du mir nochmal das Angebot von Bauer & Fang mailen? Der Abteilungsbabo hat mich voll blöd angepampt, weil ich es nicht gefunden habe." Ich schrieb mitleidig zurück: "Wahrscheinlich hatte er schlechte Laune, weil seine Frau ihm Hörner aufgesetzt hat, was ich ihr nicht verübeln kann bei diesem Kotzbrocken." (Ich bin ja gutgläubig davon ausgegangen, dass eben dieser Abteilungsleiter keinen Zugriff auf meine Mails hat, sondern nur mein vertrauenswürdiger Kumpel).

    hätte die Mail den Betreff "RE: Angebot Bauer & Fang" und würde als dienstlich so stehenbleiben. Blöd halt, wenn der Abteilungsleiter, der jetzt auch Zugriff hat, das neue Angebot mal mit dem letztjährigen vergleichen will und die Mail öffnet...


    Deshalb würde ich immer noch für "Neue Regeln-Neues Spiel" plädieren.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • wäre es nicht eine Möglichkeit eine Regelung zu etablieren, dass alle nicht dienstlichen, also privaten, Emails mit dem Betreff "privat" zu versehen sind und dann entsprechende Regeln für die Ordner zu erstellen, so dass alle Emails mit dem Betreff "privat" im Posteingang direkt in einen passwortgeschützten Ordner verschoben werden und im Postausgang direkt gelöscht (oder auch entsprechend verschoben) werden?

    Mal abgesehen vom Passwortschutz für einzelne Ordner im Mailclient, von dem ich nicht weiß, ob irgendein Mailclient so etwas kann, gab es solch einen Vorschlag der Kennzeichnung auch in dem uns vorgelegten Entwurf für die Neufassung der BV. Da du aber deine externen privaten Kommunikationspartner nicht dazu verpflichten kannst, halte ich diesen Vorschlag für völlig praxisfern.


    man bedenke, dass in vielen Unternehmen bereits separates E-Mailarchiv existiert das völlig losgelöst ist von dem jeweiligen Mailprogramm. In dieses Archiv wird jede eingehende Mail parallel zum Eingang in das Mailprogramm, geschoben, gleiches gilt für ausgehende Mails. Da wird dann nicht unterschieden ob in einer Mail, im Betreff etwas von "Privat" drin steht.

    Das ist korrekt und so eine Mailarchiv-Lösung steht auch bei uns auf der Agenda. Aus den von dir genannten Gründen kann die aber erst starten, nachdem die alte BV durch eine neue ersetzt und private Nutzung nicht mehr gestattet ist. Nur so lässt sich verhindern, dass private Mails im Archiv landen, ohne dass die MA diese entfernen können.


    Was ist aber mit den Hybrid-Mails, die sowohl einen geschäftlichen als auch einen privaten Teil haben?

    Diese Frage kommt in der Tat noch als Sahnehäubchen obendrauf. Dafür gibt es keine technische Lösung, man kann also eigentlich nur private Mails untersagen, in der Übergangszeit solche potentiellen Problemmails wie aus deinem zotigen Beispiel aufräumen und künftig einige eher private Meinungen besser mündlich austauschen :)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Da du aber deine externen privaten Kommunikationspartner nicht dazu verpflichten kannst, halte ich diesen Vorschlag für völlig praxisfern.

    Ja und nein. Also klar, ich kann das niemandem vorschreiben. Aber so praxisfern finde ich das nicht. Denn ich kann ihnen mitteilen, wie das bei uns im Laden läuft, und dass Mails, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, auch von anderen gelesen werden. Ich bin ja nicht für das Verhalten anderer verantwortlich, sprich ich habe da kein Problem mit, und die externen/anderen können es selber steuern. Finde ich von daher einen durchaus gangbaren Ansatz. (Seien wir doch mal realistisch: Wenn es mir um (private) Vertraulichkeit geht, schicke ich das doch nicht an die Firmenmail, oder?)



    Mal abgesehen vom Passwortschutz für einzelne Ordner im Mailclient, von dem ich nicht weiß, ob irgendein Mailclient so etwas kann,

    Outlook kann das nicht.

    Jain. Ich kann in Outlook zwar keinen einzelnen Ordner verschlüsseln, aber ich kann durchaus jemandem zwar Zugriff auf mein Mailkorb einrichten, ihm aber gleichzeitig die Rechte für einzelne Ordner vorenthalten. (Dazu muss ich allerdings ein wenig tiefer in die Materie eindringen, denn standardmäßig unterscheidet Outlook nur, ob jemand lesen, schreiben oder gar löschen darf.) Sprich: technisch ließe sich das machen, müsste aber jeder selber für jeden Zugriffsberechtigten einrichten. Und da würde es dann wohl wieder unhandlich werden.

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  • Ok, nur um das nochmal klar zu stellen...

    meine Fachkenntnisse im Bereich IT sind eher... naja, sagen wir mal rudimentär.

    :D


    Natürlich wäre es die sauberste und sicherste Möglichkeit, die private Nutzung vollständig zu unterbinden. Aber ob das jetzt die gewünschte Lösung ist, wage ich mal zu bezweifeln. Zumindest bei den MA wäre sie vermutlich nicht besonders populär.


    Es ist ja nun so, dass die private Nutzung der geschäftlichen Emailadresse ein Zugeständnis des AG ist. Es ist aber sicher nicht Verantwortung oder Aufgabe des AG den MA damit eine idiotensichere Kommunikationsplattform zu bieten, wo sie ungehemmt über ihn und seine Führungskräfte lästern können.

    Daher kann eine mögliche Lösung zur privaten Nutzung der geschäftlichen Emailadresse (neben den technischen Möglichkeiten) nur auf der Eigenverantwortung der MA beruhen.

    Jeder ist doch selbst verantwortlich für das, was schreibt und auch wem, in seinem privaten Umfeld, der MA seine geschäftlichen Emailadresse, zum Zweck der privaten Kommunikation, weitergibt, ist allein seine Verantwortung.

    Letztendlich ist es doch so, es lässt sich nicht vernünftig begründen, dass der AG seine Nutzung einer geschäftlichen Emailadresse (welche ihm ja gehört), einschränken soll, damit die MA ungestört darüber privat kommunizieren können.

    Wenn es jetzt also keine technische Möglichkeit gibt, die Privatsphäre der MA zu schützen, ohne die Nutzung der geschäftlichen Emailadresse für den AG einzuschränken (was ich nicht weiß, das ist eher Moritz' Baustelle), dann bleiben im Prinzip ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder man untersagt die private Kommunikation ganz, oder man stellt klar, dass "nicht geschäftliche" Kommunikation zwar gestattet, aber nicht ganz privat ist.

    Vergleichbar mit einem großen Raum voller Menschen (Bekannte, Kollegen, AG und Führungskräfte). Natürlich ist es mir jetzt gestattet mich in diesem Raum privat, mit wem auch immer, zu unterhalten. Aber ich muss halt auch damit rechnen, dass irgendjemand von den Anwesenden dabei mithört. In den meisten Fällen wird das unproblematisch sein, da es um unverfängliche Dinge wie den Urlaub, die Kinder, das Konzert am Wochenende oder das tolle neue Restaurant geht. Und was tut man, wenn dann mal über etwas wirklich privates reden möchte? Richtig, man verlässt den großen Raum voller Menschen und sucht sich ein Plätzchen, wo eben niemand mithören kann (dieses Plätzchen wäre dann halt die private Email, WhatsApp, oder was auch immer).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Sage mal, wer bringt Dir solche schlimmen Wörter bei? Ist ja unerträglich... :* :saint:

    Das Leben :D Das man für seinen Scheiß selbst verantwortlich ist und die Konsequenzen seines Handelns selber tragen muss, ist eigentlich eine normale Erkenntnis im Prozess des erwachsen werdens.

    ...naja, sollte es zumindest :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser