Eine Betriebsratssitzung steht an. Nun hat eines der zu ladenden Ersatzmitglieder im Zeitraum der Sitzung einen "wichtigen" Termin. Ich darf also davon ausgehen, dass das EBRM verhindert ist. Allerdings nur für, sagen wir, die halbe Sitzung.
Lade ich jetzt für die erste Hälfte der Sitzung das nächste EBRM ein und nach dem Termin kommt erstgenanntes EBRM dazu und der Ersatz fliegt raus? Oder bezieht sich eine Verhinderung immer direkt auf die komplette Sitzung?
Kann ich ggf. eine rechtliche Verhinderung (von Thema betroffenes BRM) auf diesen Fall übertragen? Dabei muss ja auch für den Tagesordnungspunkt ein Ersatz geladen werden.
Wie geht ihr mit einer solchen Situation um? Kennt ihr ein Urteil / Kommentar mit einer klaren Aussage?