Abfrage Impfstatus - Datenschutz

  • Guten Morgen zusammen,


    unser AG (wir sind eine WfbM) plant aus gegebenem Anlass (positive Covid-19-Fälle), Anfang nächster Woche den Impstatus der Belegschaft sowie der Klienten abzufragen, um für kommende Krisensituationen besser - und v.a. weniger kopflos - handeln zu können.

    So weit so gut, die Aktion an sich stelle ich nicht in Frage.

    Nur kam gestern kurz vor Feierabend die Frage nach dem Wie auf...


    Ich bin ja schon froh, dass diesmal der BR in alle Krisenstabtreffen einbezogen war (was so ein Wechsel in der GF nicht alles bewirken kann...).

    Was meint ihr, welches Vorgehen sinnvoll ist?

    Bisher steht zur Auswahl, dass entweder jeder mit seinem Impfnachweis, sofern vorhanden, zur Personalabteilung geht, diesen vorzeigt, und die Perso entweder zentral oder auf Einzelformularen den Status vermerkt.

    Als Alternative war im Gespräch, dass jeder Abteilungsleiter den Status seiner Leute abfragt und die Informationen weiterleitet.

    Zweiteres sieht logistisch einfacher aus, aber da habe ich so meine Datenschutzbedenken.


    Auf der anderen Seite braucht der AG ja diese Daten und darf sie daher auch verarbeiten - und ja, mein AG darf ganz offiziell nach dem Impfstatus fragen, die AN müssen auch wahrheitsgemäß Auskunft geben.


    Was meint ihr?

    Läuft bei jemandem hier eine ähnliche Aktion und wenn ja, wie handhabt ihr das?


    Freue mich auf zahlreiche Antworten!

    Aber kein Stress, das Forum ist nicht mein einziges Eisen im Feuer (wenn auch mein Lieblingseisen! :) ).


    Viele Grüße!

  • ist das in eurem Bereich denn überhaupt erlaubt?

    Wenn dann finde ich die Idee jeder geht in die Personalabtlg besser, da dadurch erstmal nur die Leute da die Infos haben denn Datensparsamkeit muss ja trotzdem beachtet werden

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Nein, bei uns gibt es so etwas nicht, aber wir sind ja auch ein reines "Verwaltungs"unternehmen, sprich, bei uns wäre das grundsätzlich nicht gestattet.


    Ich sehe es wie rtjum, die einfachere Logistik sollte nicht über dem Grundsatz der Datensparsamkeit stehen. Es sei dann, ihr könnt verargumentieren, dass auch eure Abteilungsleiter vollumfänglich informiert sein müssen, weil sie in Kontakt mit den Kunden stehen und deswegen die Übersicht ohnehin brauchen. Dann könnte es sinnvoll und richtig sein, sie die Daten für ihren Bereich erfassen zu lassen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Leute,


    danke für die Antworten!


    ist das in eurem Bereich denn überhaupt erlaubt?

    Ja, das ist es, höchst offiziell.


    Den DSB habe ich schon kontaktiert, er schlägt vor, dass der medizinische Dienst die Abfrage machen soll, als Plan B die Perso, von der Variante mit den AL rät er auch ab.


    Mein Ziel ist natürlich höchstmögliche Datensparsamkeit!

    Also Abfrage ja, die Daten sollten aber jeweils nur ganz gezielt und einzelfallbezogen aus der Schublade geholt werden dürfen, wenn der Impstatus auch eine Rolle spielt.


    Und das hätte er getan, als Anfang der Woche einige Personen positiv (schnell)getestet worden sind.

    Denn laut Gesundheitsamt hätten wir nicht den halben Betrieb sofort nach Hause schicken müssen (bezahlt freigestellt).

    Man wollte halt auf Nummer sicher gehen (auch irgendwie verständlich)...


    Grüße

  • Und das hätte er getan, als Anfang der Woche einige Personen positiv (schnell)getestet worden sind.

    Denn laut Gesundheitsamt hätten wir nicht den halben Betrieb sofort nach Hause schicken müssen (bezahlt freigestellt).

    Man wollte halt auf Nummer sicher gehen (auch irgendwie verständlich)...

    dann wäre doch die richtige Konsequenz, zukünftig erst das GA zu kontaktieren und dann MA nach Hause zu schicken?


    Daraufhin jetzt eine Impfabfrage zu starten halte ich für übertrieben.


    Selbst wenn ihr jetzt den Impfstatus abfragt, dann müsste der AG doch auch zukünftig erstmal die MA ausfindig machen, die laut GA für eine Massnahme in Frage kommen und danach darf er nur von diesen MA den Impfstatus bewerten?


    So ist zumindestens mein Rechtsverständnis zum Thema "besonders schützenswerte Daten"

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Das GA ist umgehend kontaktiert worden, aber die Herrschaften waren wohl - laut Aussage der Kollegin, die das gemanagt hat - ein wenig überfordert.

    Deswegen wurde so gehandelt, nämlich schnell und auch ein bisschen übers Ziel hinaus.

    Dem GA konnten wir nur mitteilen, dass über 80% bei uns im Haus geimpft sind, aber eben nur als Quote und anonymisiert.


    Und laut dem offizellen staatlichen Schreiben zum Thema Abfrage darf und soll der Impfstatus auch dazu dienen, evtl. die betriebliche Organisation entsprechend steuern zu können, soll heißen Ungeimpfte besser schützen zu können.


    Wir haben es halt mit Hochrisikogruppen zu tun, da wir aber als Werkstatt den Betrieben zugerechnet sind und nicht den Krankenhäusern, Wohn- oder Pflegeeinrichtungen, fallen wir immer mal wieder hinten vom Tisch.


    (Btw. haben wohl schon Menschen mit Behinderung dagegen geklagt, pauschal als Hochrisikopatienten zu gelten...)


    Wir wollen es ja besser machen...