Schulungspflicht

  • Gibt es eine Schulungspflicht für BRmitglieder? :/


    Es gibt doch immer wieder Kollegen, die die Weisheit mit Löffeln gegessen haben mit katastrophalem Vorgehen in ihrer BR Arbeit, wenn sie keine rechtl. Grundlagen kennen, und dementprechend ihre Kollegen nerven.


    Dank für Rückmeldungen

  • Zitat von Fitting (30. Aufl.) RN 137 zu § 37 BetrVG

    Die Übernahme des BRAmtes verpflichtet die BRMitgl. zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihnen obliegenden Amtspflichten. Soweit hierzu der Erwerb besonderer Kenntnisse erforderlich ist, sind die BRMitgl. zur Teilnahme an entsprechenden Schulungsveranstaltungen verpflichtet.

    Radio Eriwan sagt: Im Prinzip also ja. Aber wie erklärst du diesen Überfliegern die Erforderlichkeit?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Aber wie erklärst du diesen Überfliegern die Erforderlichkeit?

    Ich habe einem "Überflieger" erklärt, dass er ohne Fahrschule auch nicht Auto fahren darf. Es kam der Einwand, dass er auch tanzen könne, ohne eine Tanzschule besucht zu haben.


    Ich habe ihm erklärt, dass das BetrVG sein Handwerkzeug ist und ihm in Schulungen der Gebrauch erklärt wird und ihn mit dem Holzfäller verglichen, der seine Motorsäge zurückgeben will, weil sie nicht funktioniere. Als der Verkäufer die Säge anstellt, fragt der Holzfäller "was ist denn das für ein Geräusch?" Es kam der Einwand, der Vergleich sei hirnrissig.


    Dann kam der versuchte Ausschluss aus dem BR. Der Richter (Wolfgang weiß welcher) entschied, dass die Pflicht zum Schulungsbesuch "nur der Kittner" bejahe und kein schwerwiegender Verstoß gegen Amtspflichten vorliege.


    Dann kam der Spruch: "Wenn Fachleute sich unterhalten, halten Laien das Maul". Das wurde als ungeheure Anmaßung und Erziehungsversuch ausgelegt.


    Dann kam die Einsicht, dass es eben keine einstimmigen Beschlüsse mehr gibt und die unnötig in die Länge gezogenen Sitzungen ja den AG und nicht den BR belasten... :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Der Mann mit der Ledertasche Danke für diese Fallschilderung. Ich habe damit, dem Herrn sei es gelobt, getrommelt und gepfiffen, keine eigene Erfahrung, aber so in etwa war auch mein Gedankengang. Nur weil da einer mit seinem Unwissen nervt, begründet das noch keine Erforderlichkeit, solang das Gremium insgesamt ordentliche Arbeit machen kann.


    Wer sagte noch gleich immer: "Klingt komisch. Ist aber so."? Ach ja richtig... der lustige Peter...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • unabhängig von einer Pflicht zur Schulung:

    Was sollte es für einen Sinn machen, jemanden zu einer Schulung zu verpflichten, der nicht will?


    Der sitzt seine Zeit auf der Schulung ab, kassiert dafür Lohn und kostet Lehrgangskosten.


    Man kann niemanden verpflichten zu lernen, wenn er nicht will.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was sollte es für einen Sinn machen, jemanden zu einer Schulung zu verpflichten, der nicht will?

    Da bin ich grundsätzlich ganz bei Dir. Gleichwohl sehe ich es so, dass so eine Aussage aus dem Fitting helfen kann, einen Kollegen zu überzeugen, eine Schulung auch anzunehmen, weil er vielleicht aus falsch verstandenem Pflichtgefühl gegenüber dem AG, ihn nicht mit den Kosten belasten will. Da könnte es sinnvoll sein ihm klar zu machen, dass der Besuch der Schulung durchaus Teil seiner Amtspflicht ist.


    Hast Du aber die Kategorie "kann alles und weiß alles (und vor allem besser)" vor Dir, dann hast Du Recht, dann ist diese Verpflichtung so sinnvoll wie ein Fahrrad für einen Fisch...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Gleichwohl sehe ich es so, dass so eine Aussage aus dem Fitting helfen kann, einen Kollegen zu überzeugen, eine Schulung auch anzunehmen

    jupp finde ich auch und das dann evtl noch ein paar Aussagen des BAG zu dem Thema wie z.B.


    "Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.”

    (Bundesarbeitsgericht, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82)


    kann helfen, muss aber nicht.

    Ich habe leider auch einen von der Sorte, aber der ist einfach nur zu faul seinen Allerwertesten mal aus der Komfortzone raus auf ein Seminar zu bewegen. Immerhin im 3. Jahr habe ich es 1x geschafft ihn zum BR1 zu bekommen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • einen Kollegen zu überzeugen, eine Schulung auch anzunehmen,

    wenn man den Kollegen sachlich überzeugen kann, dann ist es ja ok.


    Aber einem Kollegen mit BAG / Amtspflichten / Fitting quasi "unter Druck zu setzen"?

    Wenn mir einer sagen würde: "Du verletzt deine Amtspflichten" dann würde ich hingehen um meine Ruhe zu haben, überzeugt hat man mich damit nicht.

    Lernbereitschaft und Einsicht entstehen dadurch nicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.