Hallo liebe Forumsmitglieder,
gibt es eigentlich eine bestimmte Frist, bis zu derem Ablauf ich eine Sitzung einberufen haben muss, wenn sie vom Arbeitgeber verlangt wird?
Ich habe mir bereits den Fitting und den ErfK zu Gemüte geführt, aber nichts entsprechendes gefunden.
Klar ist, dass ich eine Sitzung einberufen muss, wenn es der Arbeitgeber von mir verlangt. Wenn ich das nicht täte, wäre es ein schwerer Amtspflichtverstoß, der den Ausschluß aus dem Betriebsrat begründen könnte.
Meine Vermutung (ohne Belege) wäre, dass ich unverzüglich laden muss. Das bedeutet, wenn ich eine Ladungsfrist von 3 Tagen in der GO stehen habe, sollte ich, wenn der AG das verlangt, spätestens am nächsten Arbeitstag für eine Sitzung in drei Tagen laden. (Egal ob ich will oder nicht) Einen früheren Zeitpunkt kann der AG normalerweise nicht verlangen. Es sei denn, es wäre etwas Fristabhängiges (z.B. außerordentliche Kündigung).
Kann jemand von euch meine Vermutung widerlegen, oder stimmt ihr mir zu?
LG
Markus