Frist zur Einberufung einer BR-Sitzung auf Wunsch des Arbeitgebers (§29 III BetrVG)

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    gibt es eigentlich eine bestimmte Frist, bis zu derem Ablauf ich eine Sitzung einberufen haben muss, wenn sie vom Arbeitgeber verlangt wird?


    Ich habe mir bereits den Fitting und den ErfK zu Gemüte geführt, aber nichts entsprechendes gefunden.


    Klar ist, dass ich eine Sitzung einberufen muss, wenn es der Arbeitgeber von mir verlangt. Wenn ich das nicht täte, wäre es ein schwerer Amtspflichtverstoß, der den Ausschluß aus dem Betriebsrat begründen könnte.


    Meine Vermutung (ohne Belege) wäre, dass ich unverzüglich laden muss. Das bedeutet, wenn ich eine Ladungsfrist von 3 Tagen in der GO stehen habe, sollte ich, wenn der AG das verlangt, spätestens am nächsten Arbeitstag für eine Sitzung in drei Tagen laden. (Egal ob ich will oder nicht) Einen früheren Zeitpunkt kann der AG normalerweise nicht verlangen. Es sei denn, es wäre etwas Fristabhängiges (z.B. außerordentliche Kündigung).


    Kann jemand von euch meine Vermutung widerlegen, oder stimmt ihr mir zu?


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

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  • Die Frist für die außerordentliche Kündigung ist ja bereits im BetrVG hinterlegt.


    Ich würde auch das unverzüglich (also ohne schuldhafte Verzögerung) ansetzen.

    Ob das jetzt 3 Tage sind, weil es in der GO so steht oder aber länger, weil der BR noch Erkundigungen einziehen muss oder einen RA / Sachverständigen befragen möchte sei mal dahingestellt.

    Nur "schuldhaft" verzögern darf der BR nicht.

    Und ob der BR in der Sitzung dann auch tatsächlich eine Endscheidung fällt steht ja noch auf einem ganz anderen Blatt.

  • Aber ist Ladungsfrist wirklich mit "Stattfinden" gleichzusetzen?

    Soweit ich das immer erklärt bekommen habe, ist, dass ich innerhalb der drei laden muss, aber stattfinden kann dann der Termin auch deutlich später, es muss halt geladen sein.

  • Soweit ich das immer erklärt bekommen habe, ist, dass ich innerhalb der drei laden muss, aber stattfinden kann dann der Termin auch deutlich später, es muss halt geladen sein.

    Glaub das hast du missverstanden. Bei uns in der GO haben wir festgelegt, dass der BRV spätestens 3 Tage vor der Sitzung laden und die TO bekanntgeben muss.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Glaub das hast du missverstanden. Bei uns in der GO haben wir festgelegt, dass der BRV spätestens 3 Tage vor der Sitzung laden und die TO bekanntgeben muss.

    Ok, dann hab ich das tatsächlich bei dir missverstanden. Aber ihr habt in eurer GO dann nicht geregelt, wann spätestens der Termin stattfinden muss, oder? Sondern nur, dass 3 Tage vor geladen sein muss. Dann habt ihr doch keine Frist und Eile, sondern nur unverzüglich nach Antrag. Was aber nicht sofort bedeuten muss. ;)

  • Meine Vermutung (ohne Belege) wäre, dass ich unverzüglich laden muss. Das bedeutet, wenn ich eine Ladungsfrist von 3 Tagen in der GO stehen habe, sollte ich, wenn der AG das verlangt, spätestens am nächsten Arbeitstag für eine Sitzung in drei Tagen laden. (Egal ob ich will oder nicht) Einen früheren Zeitpunkt kann der AG normalerweise nicht verlangen. Es sei denn, es wäre etwas Fristabhängiges (z.B. außerordentliche Kündigung).

    M.E. hast du dir die Frage selbst am besten beantwortet. Ich würde je nach Thema nachfragen, ob das auch in der regulären Sitzung reicht, zu der der AG dann natürlich eingeladen wird. Wenn es dringend sein muß, kommt es natürlich auf den Sachverhalt an ob 1-2 Tage für eventuelle Erkundigungen, Rückfragen, Sondieren der Gesetzeslage etc. ausreichen oder ob es länger dauert, weil der BR externen Sachverstand einholen muß.

    Bei außerordentlichen Kündigungen gibt es natürlich die Frist von 3 Werktagen, die einzuhalten ist.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • ob das auch in der regulären Sitzung reicht,

    so weit bin ich schon einmal, dass der Arbeitgeber sich nicht auf die nächste turnusmäßige Sitzung vertrösten lassen muss. (Fittin §29 RZ 29)


    Mir geht es um den vollkommen hypothetischen und unwahrscheinlichen Fall, dass ich als BRV die Sitzung ein wenig verzögern möchte, weil mir das was der AG vom BR möchte, evtl. nicht ganz so im Sinne des BR ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich würde je nach Thema nachfragen, ob das auch in der regulären Sitzung reicht

    dass der Arbeitgeber sich nicht auf die nächste turnusmäßige Sitzung vertrösten lassen muss

    Das sind doch zwei Paar Schuhe. DMmdL redet von nachfragen. Nett, freundlich, informativ. Vertrösten hat doch einen ganz anderen Charakter. Insofern sehe ich hier keinen Widerspruch.


    dass ich als BRV die Sitzung ein wenig verzögern möchte, weil mir das was der AG vom BR möchte, evtl. nicht ganz so im Sinne des BR ist

    Ganz grundsätzlich sehe ich das auch erst einmal so, dass sich das nicht pauschal beantworten lässt, sondern immer von der Dringlichkeit des Themas abhängt. Unter drei Tagen lässt Eure GO nicht zu. Alles darüber? Lass mal schauen, lieber AG wann ich eine beschlussfähige Sitzung zusammenbekomme. Früher? Kann ich einladen, aber wenn wir nicht beschlussfähig sind, hilft das ja auch nicht...


    Und dann gilt am Ende noch exakt das hier:

    Und ob der BR in der Sitzung dann auch tatsächlich eine Endscheidung fällt steht ja noch auf einem ganz anderen Blatt.


    Das erinnert mich an ein Seminar speziell für BRV von vor einigen Jahren. Wir hatten eine Spielsituation, wo ich als BRV genau das durchspielen musste. Auf Wunsch des AG hatte ich zu einer Sitzung eingeladen und ich vermute mal, der Lumpenhund von Seminarleiter, äh ich meine der freundliche Mensch, der das Seminar mit uns gemacht hat, hat alle instruiert, sofort und komplett auf Gegenkurs zu gehen. Jedenfalls hatte ich kaum die Sitzung eröffnet und die Beschlussfähigkeit festgestellt, als alles durcheinander posaunte, was das für ein Mist sei, und wieso ich mich vom AG hätte so gängeln lassen, und ich als BRV hätte doch...


    Und während alle noch durcheinander auf mich einredeten, habe ich seelenruhig das Gesetzbuch aufgeklappt, mir den entsprechenden Paragraphen gesucht, § 29 (3) BetrVG, das Buch auf den Schoß gelegt (klassischen Szenenspiel im Stuhlkreis eben) und die Hand gehoben. Ein paar Sekunden später hatte ich Ruhe. Ich habe den Absatz vorgelesen und in die Runde gefragt, ob irgendwer etwas von "darüber zu entscheiden" gehört hätte. Hatte keiner, steht da ja auch nicht... :evil:

    So, und jetzt gehen wir einer nach dem anderen die Runde durch, und jeder sagt kurz, welche Information ihm noch fehlt, damit er eine Entscheidung fällen kann. Es dauerte keine 2 Minuten und wir hatten eine Liste mit 6 oder 7 Punkten an wesentlichen Informationen, die fehlten. Also lautet der Beschluss, dass der AG was liefern muss... (sehr frei nach Altmeister Busch)


    Klar, mein Glück war, dass in der Spielsituation kein AG vorgesehen war, der die Information hätte liefern können. Aber selbst wenn - wir hätten sie uns abgeholt und ich hätte dann erklärt, dass wir da mal in Ruhe drüber nachdenken müssen...


    Denn merke: der AG kann fordern, dass der BR sich zu einem bestimmten Thema zusammensetzt, aber nicht wie er zu entscheiden oder sich auch nur zu verhalten hat. Und in sofern - nicht im Vorfeld Fronten aufbauen. Erst einmal mitspielen und dann in Ruhe auskontern ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Für den hypothetischen Fall solltest du ohne eigenes Verschulden unverzüglich zum nächstmöglichen Termin einladen. Im Grunde genommen brauchst du also für jede Verzögerung einen Grund, den dir der AG abnimmt.

    Das kann ein wirklich guter Grund sein: Unsere GO sieht vor, dass mindestens drei Tage zwischen Einladung und Sitzung liegen (was bei Anhörungen zu außerordentlichen Kündigungen schwierig sein dürfte).

    Oder es kann ein schlechter Grund sein: Am Mittwoch gibt es Gyros in der Kantine, da sind Termine in Präsenz ganz schlecht.

  • mir wäre das völlig egal ob ich da beschlussfähig bin! Der AG kann dem Betriebsrat sagen was er will und wir hören zu.

    Sehe ich auch so.


    Sofern er nicht vorher angesagt hat, worum es geht, kann das Thema auch nicht auf die GO und dann wiederum ist kein Beschluss möglich, den man ohnehin nicht in Gegenwart des AG fasst ... ergo versammelt man sich gemeinsam (natürlich trotzdem möglichst zahlreich) und hört an, was er mitteilen möchte.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Wann ich dann das Thema auf die Tagesordnung setze oder überhaupt???

    Die Taktik solltest Du nochmal überdenken...

    Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ... der Arbeitgeber beantragt. (Hervorhebungen und Auslassungen durch den Zitierenden)


    mir wäre das völlig egal ob ich da beschlussfähig bin!

    Da bin ich doch ganz bei Euch. Ihr habt nur das Spiel nicht verstanden... ;)


    Lade ich einfach ein, wohlwissend, dass keine Beschlussfähigkeit zustande kommt, würde der AG mir u.U. bösen Willen unterstellen, weil ich ihn quasi austrickse. Also weise ich ihn freundlich darauf hin, dass ich das zwar machen kann, er aber damit keinen Blumentopf gewinnen kann(!). Kommt die Sitzung dann später zustande und fällt dann einen komischen Beschluss... nun ja, das kann ich ja nicht steuern, das war halt die Entscheidung der Mehrheit...


    Das ist letztlich (mal wieder) eine politische Entscheidung, die jedes Gremium für sich entscheiden muss, welche Vorgehensweise für ihren Arbeitgeber angemessen ist.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wann ich dann das Thema auf die Tagesordnung setze oder überhaupt

    Naja, ganz so ist es ja nicht. Der AG kann die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die BR-Sitzung verlangen und ich muss dann auch mit diesem TOP laden. Dieser Tagesordnungspunkt kann m.E. auch ein Beschlussantrag sein. Z.B.: "Der Betriebsrat möge beschließen, dass für die Abteilung der Kofferschubser und der Radwechsler am Krankenbett für die Zeit von Herbst 2021 bis Winter 2068 die Arbeitszeit kurzfristig auf 60 h erhöht wird. Begründung: Blabla Bla"


    Und diesen Tagesordnungspunkt muss ich auf die TO nehmen und notfalls auch eine außerordentliche Sitzung machen. So schreibt´s zumindest der Fitting.


    Jetzt kommt dann noch der Punkt, dass ich auf Zeit spielen muss, wenn ich glaube, dass auch die Einigungsstelle zu dem Schluss kommt, dass das so muss. Und da wäre es schon einmal gut, wenn ich die Entscheidung "Der Antrag des Arbeitgebers wird abgelehnt" schon mal möglichst weit nach hinten schieben kann. In der Hoffnung, dass in 6-8 Wochen die Reifen für die Krankenbetten ausgehen und der AG sich eines besseren besinnt.


    Dass sich dann, während der Sitzung herausstellen könnte, dass wir noch Fragen haben, ohne deren Beantwortung wir nicht über den Beschlussantrag abstimmen können ist zum Beispiel eine Idee. Die verzögert aber nicht schon die erste Sitzung.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    eine Frist in Tagen gibt es nicht, nach Fitting Rn 29 zu §29 BetrVG könnte auch eine Ergänzung der Tagesordnung der nächsten anberaumten Sitzung ausreichen oder wenn zeitlich nicht mehr möglich (Ladungsfrist nach Geschäftsordnung/zeitlicher Abstand zur Sitzun) in Abstimmung mit dem Antragssteller entweder eine Sondersitzung zu dem Thema oder die Verschiebung auf die übernächste Sitzung.

    Von daher mit dem AG/Antragsteller abstimmen bis wann der BR das Thema beraten soll. In der Abstimmung klar kommunizieren dass ihr eine Ladungsfrist von x Tagen habt, d.h. frühestmöglicher Termin ist in x Tagen.


    Letztenendes ist nur gefordert dass der BRV eine Sitzung einberuft und das Thema auf der Tagesordnung steh, was dann der BR daraus macht ist ein anderes Thema :)


    Viele Grüße

    Bernd

  • Mir geht es um den vollkommen hypothetischen und unwahrscheinlichen Fall, dass ich als BRV die Sitzung ein wenig verzögern möchte, weil mir das was der AG vom BR möchte, evtl. nicht ganz so im Sinne des BR ist.


    LG

    Markus

    Wenn der Arbeitgeber dir nicht im Voraus den Grund nennt, warum er nach einer Sitzung verlangt, wie willst du dann ordentlich laden? Und er soll vor allem umfassend informieren, damit danach keine Verzögerungen eintreten, weil mit den gegebenen Infos niemand was anfangen kann.

    Das musst du dem Arbeitgeber auch so mitteilen. Ohne dass er den Grund nennt, wird es keine Sitzung geben, denn ohne Tagesordnung keine Sitzung.

    Und der TOP "Der Arbeitgeber möchte reden" ist doch lächerlich.


    Ich verstehe aber auch dein Ausweichverhalten nicht. Ändert das was an dem was kommen wird? Sicher nicht.

    Das Gremium macht sich nur sinnlos angreifbar.

    Solche Situationen nutzt man dazu, dass man Dinge, die man schon lange besprechen/haben möchte mit auf die Tagesordnung setzt. Damit man dem AG auch immer ein gutes Gegenangebot unterbreiten kann ;)


    Wir bekommen als 25er Gremium übrigens eine außerordentliche beschlussfähige Sitzung in 2 Stunden hin. Geht alles, wenn man will!


    PS: Das Gremium aber immer darauf einschwören, dass im Beisein des AG nicht diskutiert wird, oder das Ergebnis vorweg genommen wird. Beraten und diskutiert wird ohne Anwesenheit des AG, das Ergebnis wird ihm dann mitgeteilt.

  • Hmmm ich hatte auch nicht an einen Überstundenantrag gedacht sondern, das der AG dem BR etwas neues schmackhaft machen will und da hör ich ihn an und entscheide später ob ich dies Thema weiter behandle.


    Wegen einem Überstundenantrag auf Zeit zu spielen finde ich schon ein wenig seltsam :)

    • Hilfreichste Antwort

    Also wenn der AG eine BR-Sitzung verlangt, muss ich eine ansetzen. Beim Ansetzen einer BR-Sitzung muss ich Rücksicht auf die betrieblichen Notwendigkeiten nehmen und vertrauensvoll mit dem AG zusammenarbeiten muss ich auch noch.

    Der einfachste Weg das alles zu erfüllen wäre wohl den Termin für die Sitzung mit dem AG abzustimmen.

    Je nach Thema, bzw. "Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist", habe ich als BRV sicher einen gewissen Ermessensspielraum, wie viel Vorbereitungszeit dafür benötigt wird und sollte das auch in etwa einschätzen können. Auf jeden Fall sollte man die benötigte Vorbereitungszeit sachlich begründen können.

    Jede Verzögerungstaktik darüber hinaus ist für mein Empfinden nicht mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu vereinbaren.

    Was Ihr dann in der Sitzung beschließt oder nicht, ist ja, wie schon geschrieben wurde, eine andere Sache. Aber die Sitzung selbst zu verzögern ist doch eher der Versuch eine Angelegenheit "auszusitzen" und meistens ist das ja nicht die beste Idee.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser