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bei uns wurde vor kurzem ein Produktionsleiter eingestellt, soweit alles gut, wir haben der Einstellung und der Eingruppierung zugestimmt. Jetzt stellt sich heraus, dass er sogar MA einstellen und kündigen kann. Das würde ja heissen, dass er leiteder Angestellter ist. Muss der Betriebsrat bei der Anörung zur Einstellung davon Kenntnis erlangen?
Da ihr für leitende Angestellte nicht zuständig seid, müsst ihr für die Einstellung eines leitenden Angestellten nur Informiert werden, nicht angehört. Und obwohl eine Versetzung, die man hier theoretisch sehen könnte, auch den abgebenden Bereich trifft, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr dabei angehört werden müsst. Dafür habe ich gerade die Kommentare nicht zur Hand.
Da ihr für leitende Angestellte nicht zuständig seid
Das ist mir schon bewusst, nur wurden wir ja angehört. Ich meine nur, im Zuge der vertraulichen Zusammenarbeit hätte man dem BR ja Bescheid sagen können, dass er jetzt leitender Angestellter ist, nicht mehr und nicht weniger...
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte man viel öfter wie erwachsene Menschen miteinander reden. In manchen Betrieben klappt das von beiden Seiten aus, in vielen mindestens von einer Seite aus nicht und oft auch von beiden Seiten aus - gerade durch verhärtete Fronten - gar nicht mehr.
Wenn ihr angehört wurdet, dann ggf. für die Stelle, die der Mensch besetzt hat, bevor er die Leitungsfunktion übernommen hat. Oder es war Unwissenheit oder vielleicht sogar das freundliche Entgegenkommen des AG.
Jetzt stellt sich heraus, dass er sogar MA einstellen und kündigen kann.
Kann er das wirklich komplett eigenständig? Oder hat er nur das letzte Wort oder das Initiativrecht?
Im Gesetz ist die Rede von selbständiger Einstellung und Kündigung. Erstellt er die Verträge oder schreibt er die Kündigungen? Oder hat er einfach nur ein gewaltiges Wörtchen mitzureden?
Soll heißen, nur weil er nach einem Einstellungsgespräch sagen kann, ja, diesen Menschen will ich haben oder in der Probezeit, nein, mit diesem Menschen kann ich nichts anfangen, hat er zwar eine Leitungs- und Führungsfunktion, aber solange er dann zur Personalabteilung "rennen" muss, damit die seine Wünsche erfüllen, solange ist er nicht selbständig tätig.
Sollte sich aber bei näherer Betrachtung herausstellen, dass er das tatsächlich kann, dann ist er wohl irgendwie leitender Angestellter geworden. Und? Ja, eine Info wäre nett gewesen. Aber jetzt wisst ihr es ja auch... Es gibt Dinge, über die würde ich mich mehr aufregen.
aber solange er dann zur Personalabteilung "rennen" muss, damit die seine Wünsche erfüllen, solange ist er nicht selbständig tätig
Welcher Geschäftsführer macht denn sowas "selbstständig"? Ich hätte als Kriterium herangezogen, wessen Unterschrift am Ende unter dem Vertrag steht oder stehen darf.
Ich hätte als Kriterium herangezogen, wessen Unterschrift am Ende unter dem Vertrag steht oder stehen darf.
Durchaus richtig. Bei uns haben die Personalleiter alle Prokura und unterschreiben das auch im Zweifel selbständig. Weshalb ich das als synonym betrachtet habe.
Du hast natürlich Recht, es geht nicht um den Akt der "Papierproduktion", sondern um die Unterschrift. Und wenn hier der Produktionsleiter lediglich mitunterschreiben darf (wenn überhaupt), agiert er nicht selbständig. Das war mit dem zur Perso rennen gemeint, aber nicht so deutlich formuliert.
Wer leitender Angestellter ist regelt BetrVG §5 (3) 1 bis 3 ausdrücklich
zumindest weitgehend eindeutig ... wir tuns uns lediglich mit Abs. 3 Nr. 3 etwas schwer.
Chefärzte sind nicht per se Leitende Angestellte, soweit klar. Aber wir haben hier zwei, die halt etwas mehr sind und durchaus Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und "Entwicklung des Unternehmens" haben, indem sie die Ausrichtung des Krankenhauses mit bestimmen und ihrerseits "frei von Weisungen" sind. Nur den Umfang dessen loten wir noch aus, man will ja zur nächsten Wahl ordentlich einladen.
Ist ganz sicher kein Showstopper oder so, aber natürlich weiß man gern, woran man ist.
Fragt doch ganz einfach Euren Chef (im nächsten Monatsgespräch.... oder so). Wenn der Status nicht klar ist, dann wird spätestens Euer Wahlvorstand tätig werden müssen.