Hallo
muss ich mich beim AG abmelden wenn ich z.B. einen freien Tag habe und dann BR Arbeit mache?
Die Zeit schreibe ich mir dann gut.
Und wo finde ich was darüber bis wann ich mich beim AG abzumelden habe?
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Ihr ifb-Team
Hallo
muss ich mich beim AG abmelden wenn ich z.B. einen freien Tag habe und dann BR Arbeit mache?
Die Zeit schreibe ich mir dann gut.
Und wo finde ich was darüber bis wann ich mich beim AG abzumelden habe?
abmelden wohl nicht, aber am freien Tag muss es schon notwendige BR-Arbeit sein die nur dann gemacht werden kann da Du ja ansonsten während deiner normalen Arbeitszeit jederzeit die Möglichkeit hast dich für BR-Arbeit abzumelden.
Kleines Fallbeispiel:
Du wirst an deinem freien Tag von einem Kollegen kontaktiert, der nur dir als BR vertraut und sich auskotzen will.
Dann ist das BR Arbeit, klare Sache.
Aber wusstest du davon vorher? Nein. Also konntest du dich dazu nicht abmelden.
Ob du hinterher die Arbeitszeit einforderst dürfte davon abhängen, wie viel Aufwand da generiert wurde oder?
Wenn du an deinem freien Tag eine BV ausarbeiten möchtest, dann musst du das dem AG auch vorher mitteilen, sofern du die Stunden gutgeschrieben haben möchtest. Deine BR Arbeit wird ja betrieblich bedingt in deine Freizeit verlegt und ist damit zu vergüten.
Ich weiss nicht, wie es um das Vertrauensverhältnis von dir und deinem Chef aussieht.
Aber ich habe noch nie eine Zeitgutschrift eingefordert, wenn ich in der Freizeit was als BR gemacht habe. Ist ein Ehrenamt, ich wollte dieses ausüben, Stunde hin oder her ist mir Wurscht. Natürlich wurde ich in meiner Freizeit auch nie über Gebühr beansprucht.
Würde ich aber zu meiner Chefin gehen und ihr sagen, ich habe 2 Stunden zu bekommen für BR Arbeit außerhalb meiner Arbeitszeit, dann gäbe es da keine Diskussion. Würde ich bekommen, ohne wenn und aber.
Red halt erst mal mit dem AG, wie er es denn gerne hätte. Sofern man nicht aus dem Rahmen fällt sollte er das abnicken.
Naja er hat sich ja nicht abgemeldet, sondern einfach BR Arbeit gemacht.
Bei uns ist das so, fällt Schicht aus bekommt man 4 Std gut geschrieben und man darf zu Hause bleiben.
Da hat er sich gedacht, da mach ich doch BR Arbeit und bekomme 8 Std.
Naja er hat sich ja nicht abgemeldet, sondern einfach BR Arbeit gemacht.
Bei uns ist das so, fällt Schicht aus bekommt man 4 Std gut geschrieben und man darf zu Hause bleiben.
Da hat er sich gedacht, da mach ich doch BR Arbeit und bekomme 8 Std.
Und damit ist das keine erforderliche Freistellung zur BR Arbeit, sondern vorgeschoben.
Das Gremium sollte diesem Mitglied mal schnell deutlich machen, dass er mit solchen Aktionen das ganze Gremium beschädigt!
Denn es gehört nicht viel dazu, das zu erkennen, was er da tut. Und zukünftig unterstellt der AG das allen BRM.
Pfeift den ganz schnell zurück!
Wenn du an deinem freien Tag eine BV ausarbeiten möchtest, dann musst du das dem AG auch vorher mitteilen, sofern du die Stunden gutgeschrieben haben möchtest. Deine BR Arbeit wird ja betrieblich bedingt in deine Freizeit verlegt und ist damit zu vergüten.
da würde ich gegenhalten wieso er das nicht an einem "normalen Arbeitstag" macht, das Ausarbeiten einer BV ist wohl nur in den allerseltesten Fällen so eilig, dass man das am freien Tag machen muss.
Du wirst an deinem freien Tag von einem Kollegen kontaktiert, der nur dir als BR vertraut und sich auskotzen will.
Dann ist das BR Arbeit, klare Sache.
Ja ist BR-Arbeit, aber auch hier wohl eher auch einen Tag später machbar also nicht wirklich notwendig.
da würde ich gegenhalten wieso er das nicht an einem "normalen Arbeitstag" macht, das Ausarbeiten einer BV ist wohl nur in den allerseltesten Fällen so eilig, dass man das am freien Tag machen muss.
Wenn am Folgetag die Verhandlung zur BV ist, und er ist Ausschuss Sprecher, und bisher kam er nicht dazu, kann das gerechtfertigt sein. Viele Wenn und Abers, aber vom Konstrukt her nicht ausgeschlossen.
Ja ist BR-Arbeit, aber auch hier wohl eher auch einen Tag später machbar also nicht wirklich notwendig.
Wenn ein Kollege mich in der Freizeit anruft, dann ist das dringend. Also nichts mit morgen, sondern unmittelbar.
Angenommen der Chef hat eine Anweisung gegeben, und der Kollege weiss nicht, wie er sich verhalten soll.
Das kann eben nicht bis morgen warten. Und damit die BR Arbeit in der Freizeit erforderlich und zu vergüten.
Jeder Fall bedarf der Einzelfallbetrachtung! Weder deine Aussage noch meine Aussage sind Allgemeingültig. Stimmen tun beide. Kommt aber auf den Fall drauf an.
Und nicht mehr wollte ich dem Rübezahl damit sagen: Kann passen, muss aber nicht.
In seinem Fall weiss jeder wie der Hase läuft. Nennt sich bei uns Stunden schinden. Ist nicht, steht das Gremium auch nicht dahinter!
Jeder Fall bedarf der Einzelfallbetrachtung! Weder deine Aussage noch meine Aussage sind Allgemeingültig. Stimmen tun beide. Kommt aber auf den Fall drauf an.
Dem würde ich absolut zustimmen. Liegt halt an dem unbestimmten Rechtbegriff "erforderliche BR-Tätigkeit" die aus betrieblichen Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfindet.
Und damit ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob der AG für BR-Tätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit, eine Ersatzfreistellung gewähren muss bzw. wenn die nicht möglich ist die aufgewendete Zeit mit Überstundenzuschlag zu vergüten.
In diesem speziellen Fall hört es sich für mich nicht unbedingt danach an.
LG
Markus
Da hat er sich gedacht, da mach ich doch BR Arbeit und bekomme 8 Std.
Ich weiß jetzt nicht, ob das nur Deine saloppe Umschreibung ist, oder ob der Kollege das gesagt hat, insofern würde ich über die Motive des Kollegen gar nicht mutmaßen.
Gleichwohl würde ich noch einen ganz anderen Aspekt mit den Ring werfen wollen:
Ich hoffe doch, der Kollege hat dann auch 8 Stunden BR-Arbeit gemacht? Denn wenn es nur 4 waren, ist er für die 4 ja auch bezahlt worden. Sprich, er hat vier Stunden BR-Arbeit gemacht und ist für 4 Stunden vergütet worden. Allein dadurch gibt es erst einmal überhaupt keinen (betrieblichen) Grund für BR-Arbeit außerhalb der eigenen Arbeitszeit. Hier könnte der AG sogar einen Arbeitszeitbetrug wittern - und den überlebt man auch mit Kündigungsschutz nicht so ohne weiteres!
Insofern bin ich geneigt zu sagen: Nicht nur glattes, sondern auch noch ganz dünnes Eis!
Nein, Arbeitszeitbetrug ist eine fristlose Kündigung. Da hilft auch der Status als BR gar nichts.
Und unter uns Betschwestern: Finde ich auch richtig so! (aber ihr wisst ja: Zustimmen würde ich der Kündigung niemals )
Wenn am Folgetag die Verhandlung zur BV ist, und er ist Ausschuss Sprecher, und bisher kam er nicht dazu, kann das gerechtfertigt sein. Viele Wenn und Abers, aber vom Konstrukt her nicht ausgeschlossen.
ich kann auch den Mann im Mond besuchen mit so viel Phantasie
Wenn ein Kollege mich in der Freizeit anruft, dann ist das dringend.
kommt wohl ziemlich darauf an, was der Kollege will, und Du schreibst was von auskotzen, das kann er sicherlich auch einen Tag später.
ich sage ja nicht, dass das nicht alles sein kann aber mit Ausnahmefällen argumentieren hilft doch nicht weiter
Wenn es einem AG zu viel wird dann wird er anfangen die Notwendigkeit zu bezweifeln und die Stunden erstmal nicht gut schreiben.
Außerdem, das ist aber meine ganz persönliche Meinung und ich weiß, dass viele BRs das nicht so handhaben, habe ich frei und frei dient zur Erholung und meine Gesundheit ist mir wichtiger als alles was in der Firma passieren kann.
Hallo,
auch wenn ich gerade im Urlaub meine Kommentare nicht zur Hand habe, kann ich mich daran erinnern, daß es eine Rechtsprechung und Kommentierung gab und gibt, die für BR-Arbeit an freien Tagen enge Grenzen setzt und zB vom BRM verlangt, für eine Beratung eines Beschäftigten zB auf Sprechstunden zu verweisen.
Wenn ein Kollege mich in der Freizeit anruft, dann ist das dringend.
was kann "betrieblich" so dringend sein, dass der Kollege seinen BRM in der Freizeit damit kontaktiert?
Was hat keine Zeit bis zum nächsten AT? da wird ein BRM anwesend und zuständig sein
könnte doch nur etwas schichtbedingtes sein, wenn zu der Zeit kein BRM im Betrieb ist.
Wenn am Folgetag die Verhandlung zur BV ist, und er ist Ausschuss Sprecher, und bisher kam er nicht dazu, kann das gerechtfertigt sein.
kann auch am nächsten AT erfolgen, vor der Besprechung oder die Besprechung hat solange Unterbrechung, (z.B.)
natürlich darf jeder seinen Kollegen seine privaten Kontaktdaten geben, aber dann ist das in der Regel auch Freizeitvergnügen.
Das wäre ja ein Vorteil für einen BRM gegenüber den Kollegen, wenn er sich auf diese Weise selbst "in Dienst" versetzten kann und dann am Sonntag 2 Stunden Telefonat incl Zuschläge "einheimsen" kann.
Nur mal ein Gedankengang:
wenn Du annimmst das wäre AZ für dich als BRM, dann ist das auch AZ für den Kollegen der angerufen hat, oder?
Noch kurz eine Anmerkung zum Ausarbeiten der BV in der Freizeit, weil man Ausschussprecher ist:
Der Ausschusssprecher ist nicht alleine im Ausschuss. Bevor er die Arbeit in der Freizeit erledigt, muss er erst einmal die Aufgaben in seinem Ausschuss verteilen. Ansonsten sehe ich schwarz, dass da eine Erforderlichkeit herauskommt.
Bei uns ist das so, fällt Schicht aus bekommt man 4 Std gut geschrieben und man darf zu Hause bleiben.
Hier ist aber im Einzelfall zu prüfen warum die Schicht ausfällt, nicht dass der AG sein Betriebsrisiko auf den AN verlagert (vgl. §615 BGB)
Hier ist aber im Einzelfall zu prüfen warum die Schicht ausfällt, nicht dass der AG sein Betriebsrisiko auf den AN verlagert (vgl. §615 BGB)
Ist bei uns im Tarifvertrag geklärt.