Betriebseinheit wird eigenständige Tochter - Sind wir als Betriebsrat noch zuständig?

  • Wir sind die deutsche Vertretung (GmbH) mit einer amerikanischen Mutter. Diese (bisher inhabergeführt) strebt nun den Börsengang an und für diese 3 jährigen Vorbereitungen werden bei uns nun alle möglichen Veränderungen durchgeführt. (Vereinheitlichung der Finanzberichte usw.) Nun erreicht uns die Nachricht, dass eine, bisher in das Unternehmen eingegliederte Verkaufseinheit mit eigenem Produktfolio ab nächstem Jahr eine Tochtergesellschaft von uns wird. Wir vertreten bisher die Kolleginnen und Kollegen, die in Deutschland an unseren Standorten oder im Homeoffice arbeiten. Sind wir auch weiterhin für die zuständig oder müssten sie einen eigenen Betriebsrat gründen? Wir haben erst eine allgemeine Info bekommen, genaue Details weiß ich noch nicht. Aber ist ja auch interessant in Hinblick auf die Betriebsratswahlen nächstes Jahr. Lieben Dank für euer Feedback!

  • Guckst du § 21a BetrVG.


    Dadurch, dass du von Tochtergesellschaft redest, also letztlich einem eigenen Unternehmen, kommt (aller Wahrscheinlichkeit nach) allenfalls ein Übergangsmandat gem. o.g. § in Frage.


    Aller Wahrscheinlichkeit nach deswegen, weil etwas anderes gelten könnte, wenn die Ausgliederung zwar juristisch aber nicht praktisch erfolgt. Beispiel: Die IT (bisher Abteilung des Unternehmens) wird als eigene Service-GmbH ausgegründet, bleibt aber vor Ort und wird auch weiterhin von der alten Personalverwaltung betreut. Hier könnte (!) sich ein Gemeinschaftsbetrieb ergeben.


    Um das aber abschließen zu beurteilen fehlen zu viele Informationen. Deswegen grundsätzlich: eigene Firma -> eigener Betriebsrat. Der bisherige BR kann lediglich als "Starthilfe" für einen Übergangszeitraum die Kollegen weitervertreten.


    Wichtig: Das gilt nur während der laufenden Amtszeit. Wird also die Tochtergesellschaft zum Ende des Jahres abgespalten, bleibt das Übergangsmandat zwar bestehen, aber die Kollegen dürfen bei der Neuwahl '22 nicht mehr mitwählen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!