BR-Arbeit wird verweigert

  • Hey zusammen,


    wir sind ein 11-er Gremium und bekommen jetzt einen Nachrücker aufgrund eines Austritts.


    Zum Hintergrund: Wir haben eine Kollegin der mittlerweile aufgrund der hohen Anzahl an Aufgaben die sie sich aufbürdet eine inoffizielle teilfreistellung von ihrem teamleiter eingeplant wird.

    Die Nachrückerin ist im selben Team wie sie, und da sagt der Teamleiter (wegen Unterbesetzung die sich ab November ändern soll), dass sie BR in der Freizeit machen kann, nach dem motto hat sie "Pech gehabt". Er hat ihr vorsätzlich für oktober 3 wochen lang, in denen der reguläre BR-Sitzungstermin für jedes Mitglied eingeplant wird, einen freien Tag gegeben und Wochenendschicht.

    Sie sagt jetzt okay, sie macht das dann an ihrem freien tag, aber nur wenn sie dann die BR-Sitzung als Überstunden bekommt.


    Natürlich ist das total unfair, allerdings weiß ich nicht so genau wie ich dem Teamleiter als Stellv. bzw Vorsitz klarmachen soll. Denn "BR ist ja nur ein Ehrenamt"


    Da die BR-Sitzung ein geplanter Termin ist, und jedem anderen Mitglied die Möglichkeit gegeben wird daran mit Arbeitsbefreiung teilzunehmen, bin ich auch dafür das sie entweder eine Schichtverschiebung oder Überstunden bekommt.


    Habe ein BAG Urteil gefunden, in dem gesagt wurde das dass BR Mitglieder einen Anspruch auf Freizeitausgleich bzw. Vergütung hat, wenn der AG die Arbeitbefreiung verweigert (aus betrieblichen Gründen).

    BAG Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97 (veröffentlicht am 25.08.1999) | Haufe Personal ...
    Entscheidungsstichwort (Thema) Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit  Leitsatz (amtlich) Der Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37…
    www.haufe.de


    Zählt das auch für Freie Tage? Immerhin hat er sie vorsätzlich so geplant, dass sie in ihrer Freizeit teilnehmen muss


    was sagt ihr dazu?

    habt ihr vielleicht auch andere urteile?


    danke :)

  • na darum gehts doch gar nicht, das war nicht meine frage. Wenn sie ständig br zeiten hat räumt er ihr das während der arbeitszeit ein.


    Aber darum geht es nicht!


    bitte um Untersützung für die Kollegin, der das nicht eingeräumt werden soll.


    hat sie dann den anspruch auf überstunden an ihrem ausgleichstag wenn sie BR-Arbeit hat?!

  • Moment, nur dass ich das richtig verstehe: Ihr habt ein BR-Mitglied was sich selbst immer mehr Arbeitsaufgaben heranzieht. Dadurch kann sie ihre BR-Aufgaben nicht mehr erledigen, deshalb soll eine Nachrückerin das übernehmen, und für die will der Teamleiter keine Zeit "freiräumen" ???.


    Bitte nochmal klarstellen, bevor ich da falsche Kommentare abgebe ...

  • Da ja auf Grund der Einteilung des Arbeitgebers die Sitzung außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit liegt, hat sie Anspruch, auf Zeitausgleich. siehe auch $37 (3) BetrvG. Kann der Ausgleich nicht innerhalb eines Monats gewährt werden, so ist es als Mehrarbeit zu vergüten.


    Ansonsten seid ihr ja bei der Dienstplangestaltung in der Mitbestimmung.

  • Wir haben eine Kollegin der mittlerweile aufgrund der hohen Anzahl an Aufgaben die sie sich aufbürdet eine inoffizielle teilfreistellung von ihrem teamleiter eingeplant wird.

    inoffizielle Teilfreistellungen gibt es nicht, das BRM meldet sich für notwendige BR-Arbeit ab und wieder an.

    Evtl solltet ihr im BR mal über die Aufgabenverteilung der BR-Arbeiten nachdenken. Was machen denn die, bei einem 11-Gremium vorhandenen, freigestellten BRM?


    Aber Da das Thema bei Euch ja scheinbar keins ist zu Deinem Thema:


    Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung, d.h. der BR kann einem solchen Dienstplan widersprechen, tut ihr das nicht, dann ist das in diesem Fall

    für oktober 3 wochen lang,

    etwas ungeschickt.

    also ab sofort für die zukünftigen Dienstpläne darauf achten.


    Die Stunden stehen der Kollegin, siehe auch Antwort von xyz22 entsprechend zu.


    Als BRV würde ich das hier

    vorsätzlich

    sicher nicht mit dem Teamleiter aufnehmen sondern direkt mit der GF. Aber Vorsicht den Vorwurf des Vorsatzes solltet ihr durchaus mit Fakten untermauern können. Also sowas

    nach dem motto hat sie "Pech gehabt".

    z.B. schriftlich habt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • hat sie dann den anspruch auf überstunden an ihrem ausgleichstag wenn sie BR-Arbeit hat?!

    Ja, so wie xyz22 das ja schon vollkommen richtig beantwortet hat.

    ...und (ohne das jetzt als Angriff oder Vorwurf zu meinen) das lernt man eigentlich im ersten Grundlagenseminar zum BetrVG.

    Ich persönlich habe so etwas den Eindruck, als solltet Ihr dringend Eure eigene Struktur und Arbeitsorganisation überprüfen.

    Zum einen habt Ihr bei einem 11er Gremium ein oder zwei voll freigestellte BRM (bis 500 MA eins und ab 501 MA zwei). Was machen die so den ganzen Tag? Fällt bei Euch tatsächlich so viel BR-Arbeit an, dass diese voll freigestellten BRM voll ausgelastet sind und es trotzdem notwendig ist, dass zusätzlich...

    aufgrund der hohen Anzahl an Aufgaben die sie sich aufbürdet eine inoffizielle teilfreistellung von ihrem teamleiter eingeplant wird

    ?

    ...und was sind das für Aufgaben? Ist sie auch noch im Betriebsausschuss und/oder Wirtschaftsausschuss und/oder sonstigen Ausschüssen tätig? (...bzw. habt Ihr überhaupt Ausschüsse gebildet??).

    Zumindest einen Betriebsausschuss müsst Ihr, bei einem 11er Gremium, ja haben und dieser führt dem Gesetz nach die laufenden Geschäfte des BR. Was macht der den so den ganzen Tag, bzw. wie ist die Aufgabenverteilung im Betriebsausschuss organisiert, dass dann doch eine Kollegin (neben ein oder zwei voll freigestellten BRM und einem geschäftsführenden Betriebsausschuss) soviel BR-Arbeit zu erledigen hat?

    Ich habe irgendwie so die Befürchtung (und ich hoffe wirklich sehr, dass ich mich irre und Du mir gleich antwortest, dass das alles Bullshit ist, was ich hier schreibe!), dass Ihr weder voll freigestellte BRM, noch einen Betriebsausschuss habt und auch Euren Schulungsanspruch nicht so wirklich wahrnehmt.

    Ich will hier sicher niemanden diskreditieren und hoffe, wie gesagt, dass ich mich irre, aber die von Dir beschriebenen Verhältnisse, Deine Frage (nach absoluten Basics der BR-Arbeit) und die Tatsache, dass Du nach Rechtsprechung zu einer Frage suchst, die durch den Wortlaut des BetrVG eigentlich schon abschließend beantwortet ist, lassen nichts Gutes vermuten. Sorry.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • inoffizielle Teilfreistellungen gibt es nicht

    Interessante Antwort. Der Kollege erzählt, wie es bei ihnen gehandhabt wird und Du erklärst ihm, dass es das nicht gäbe? In meinen Augen gilt hier die normative Kraft des Faktischen. Wenn das bei denen so gelebt wird, dann gibt es das doch ganz offensichtlich. Es mag juristisch interessant oder gar fragwürdig sein. Aber offensichtlich existent!


    Und doch auch gar nicht das Kernproblem des Kollegen. (Und, soweit ich das sehe, auch nicht die mögliche Ursache des eigentlichen Problems.)


    Das Problem ist, so wie ich es verstehe, ist, dass ein Vorgesetzter kein Bock auf noch mehr Ausfallzeiten durch BR-Arbeit hat (was ich grundsätzlich erst einmal nachvollziehen kann, die Arbeit muss ja irgendwie erledigt werden) und deswegen eine(n) der Betroffene(n) so plant, dass diese(r) BR-Arbeit (zumindest was die Sitzungsteilnahme angeht) nur in der Freizeit machen kann.


    Damit steht diesem BRM aber eine Arbeitsbefreiung gem. § 37 (3) BetrVG zu (hat xyz22 ja schon geschrieben) Damit gewinnt diese Führungskraft also am Ende eher nichts, denn dieses BRM fehlt dann halt zu einem anderen Zeitpunkt. (Was natürlich helfen könnte, den Ausfall besser zu verteilen, da so ja nicht gleich zwei zur gleichen Zeit ausfallen. Also vielleicht ja doch was gewonnen.)


    Aber, wie rtjum richtig schreibt, unterliegen Dienstpläne der Mitbestimmung. D.h. der BR kann hier also durchaus eingreifen. Und vor dem Hintergrund, dass die regelmäßige Planung, dass immer nur das eine BRM in seiner Freizeit antreten muss, den Tatbestand der Behinderung der BR-Arbeit, bzw. der verbotenen Benachteiligung aufgrund der BR-Tätigkeit erfüllt, sollte der BR hier auch dringend und sofort in die Bresche springen und dem Einhalt gebieten.


    Und ja, auch das hier

    nicht mit dem Teamleiter aufnehmen sondern direkt mit der GF

    unterschreibe ich sofort. Behinderung und Benachteiligung werden im Zweifel dem AG zur Last gelegt, also sollte er auch wissen, was da in seinem Namen passiert und sich lieber kümmern.

    (Gleichwohl wäre ich ein Fan davon, dem Teamleiter ruhig und sachlich mitzuteilen, dass und warum das so nicht geht und ihm klar zu sagen, wenn er das nicht von sich aus gerade zieht, geht der nächste Schritt direkt zum AG und der danach direkt vor das Arbeitsgericht... Wie heißt das so schön auf neudeutsch: Just saying - your choice! Meint, nicht diskutieren und argumentieren. So schaut es aus, das passiert weiter. Müssen wir den Weg gehen? OK!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • nteressante Antwort. Der Kollege erzählt, wie es bei ihnen gehandhabt wird und Du erklärst ihm, dass es das nicht gäbe?

    jo, und da bleibe ich auch bei.

    Entweder es gibt eine Teilfreistellung gemäß den Regeln des BetrVG oder es gibt keine Teilfreistellung. Der Teamleiter plant das so, aber wenn er es für den nächsten Schichtplan nicht mehr plant ist das aus und vorbei weil eben kein Rechtsanspruch besteht.

    Natürlich kann man das so nennen muss dann aber auch dazu wissen, was es bedeutet.

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  • Interessante Antwort. Der Kollege erzählt, wie es bei ihnen gehandhabt wird und Du erklärst ihm, dass es das nicht gäbe? In meinen Augen gilt hier die normative Kraft des Faktischen. Wenn das bei denen so gelebt wird, dann gibt es das doch ganz offensichtlich. Es mag juristisch interessant oder gar fragwürdig sein. Aber offensichtlich existent!

    Existent ist ja was anderes als die Bezeichnung "inoffizielle Teilfreistellung". Das BRM ist von ihrer eigentlichen Arbeit befreit für BR-Arbeit. Nicht mehr und nicht weniger. Aber dieses "inoffizielle Teilfreistellung" zu nennen, entbehrt jeder Grundlage, weil es die einfach nicht gibt.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Liebe(r) Callcenter (m/w/d),


    ich hoffe ":thumbdown:" soll quasi bedeuten....

    dass das alles Bullshit ist, was ich hier schreibe

    ...aber faktisch bedeutet es lediglich, dass Du meinen Beitrag "nicht gut findest", aber nicht, dass er nicht zutreffend ist. ;)

    Aber wenn Eure voll freigestellten BRM maximal ausgelastet sind, die Aufgabenverteilung im Betriebsausschuss vorbildlich ist und Deine Frage darauf abzielt mal zu testen, ob hier im Forum auch alle das Seminar BetrVG I (von III) besucht haben, ist doch alles gut ;)

    (Allerdings wirst Du in diesem Forum sowohl mit meiner ehrlichen Meinung, als auch mit meinem gelegentlich grenzwertigen Humor rechnen müssen).

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    Hanlons Rasiermesser

  • Noch ergänzend für die Kollegin: da der Arbeitgeber sie ja durch die Dienstplangestaltung quasi zwingt, auch an ihrem freien Tag in die Firma zu kommen, muss er natürlich auch die Wegezeit und den Fahrweg (Kilometerpauschale) übernehmen.


    Zum Thema "Teilfreistellung"


    Zum Glück habe ich einen Job, in dem ich meine Arbeitszeit und meinen Zeitplan relativ frei gestalten kann und mein Chef nimmt bei der Zuteilung der Aufgaben auch Rücksicht auf meine Ehrenämter. Ansonsten wäre es bei mir auch quasi eine Teilfreistellung ;)


    Aber wir haben auch mehrere Vertreter einer Abteilung im BR. Bei unserer Klausurtagung wird Rücksicht auf die Urlaubsplanung der Abteilung genommen ansonsten sind die Kollegen in den Schichten verteilt.


    Übrigens finde ich es vom Teamleiter nett, dass er für die eine Kollegin die Freistellung für die notwendige BR-Arbeit berücksichtigt, Das möchte er dann bitte auch für die neue BR-Kollegin so tun. Wenn er am Sitzungstag nicht wirklich beide entbehren kann, kann ja auch mal die eine und mal die andere Kollegin an ihrem Ausgleichstag an der BR-Sitzung teilnehmen.

  • Hallo,


    um noch mal zur Ausgangsfrage zurückzukehren:


    Jedes BRM - auch zeitweilig nachgerückte Ersatzmitglieder - hat grundsätzlich Anspruch auf Zeitausgleich für BR-Tätigkeit, die aus "betriebsbedingten" Gründen in der Freizeit stattfindet.

    Und wenn der AG den Dienstplan so strickt, daß ein BRM zur Sitzung "frei" hat, ist das eindeutig "betriebsbedingt".

    Das betreffende BRM muß allerdings diese Zeit individualrechtlich beim AG einfordern.


    Und ich kann mich wirklich nur wundern, daß dies in einem 11er-Gremium offensichtlich nicht bekannt ist. Wie schon geschrieben, sollte dies schon in der ersten Grundschulung vermittelt worden sein.

  • Eine Freistellung von einem nicht komplett freigestellten BR erfolgt nach § 37 Abs. 2 BetrVG.

    Über die Erforderlichkeit entscheidet das Betriebsratsmitglied eigenständig, und niemand sonst. Nicht der Chef, nicht der Betriebsratsvorsitzende oder sonst wer.

    Die Freistellung muss der Erforderlichkeit natürlich standhalten. Wegen Unlust an der Tariftätigkeit zu sagen "Ich stelle mich mal eben frei für BR Tätigkeit" reicht natürlich nicht.

    Außerdem hat der sich freistellende BR die Pflicht, seinen Chef/Arbeitgeber zu unterrichten, dass er die Tarifarbeit aussetzt für BR Tätigkeit. Aber nicht was genau er da tut, wen er berät etc.

    Bei wiederkehrenden Terminen (BR Sitzung, Ausschuss Sitzung etc.) reicht eine formlose Email an den Chef, dass dieser Termin immer wieder ansteht und man zu diesem Zeitpunkt für die Tarifarbeit nicht verfügbar ist. Einer Erlaubnis dazu bedarf es nicht.


    Die Frage wegen Ehrenamt, Überstunden und Zeit Gewährung wenn das Ehrenamt in der Freizeit ausgeführt wird, führt immer wieder zu Streit. Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich.

    Bei mir im Betrieb haben wir dem Arbeitgeber ganz klar signalisiert, sollten die Stunden nicht gewährt werden, wir genötigt sind, die Menge an Aufgaben die zu bewältigen ist an alle Betriebsratsmitglieder zu verteilen, was dann während der Arbeitszeit eine sehr viel höhere Erfordernis zur Freistellung von der Tarifarbeit zwingt. Dann sind statt 9 hauptamtlich freigestellte auf einmal 25 freigestellt auf Grund der Aufgabenlast (die sich gerichtlich belegen lässt, also Erfordernis klar gegeben!).

    So schnell wurden Überstundenanträge noch nie genehmigt ;)


    Man muss dem Arbeitgeber halt immer wieder vor Augen führen, was seine Verweigerungshaltung an Konsequenzen hat.

    Und so lange man das Gesetz auf seiner Seite weiß, sollte man auch nicht klein bei geben. Wenn es um nichts geht, kann man schon mal im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit Zugeständnisse machen. Und sollte man auch.

    Aber bei Grundsatzfragen der BR Arbeit würde ich keinen Millimeter weichen, das fliegt euch sonst um die Ohren.

  • Wenn es um nichts geht, kann man schon mal im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit Zugeständnisse machen. Und sollte man auch.

    Aber bei Grundsatzfragen der BR Arbeit würde ich keinen Millimeter weichen, das fliegt euch sonst um die Ohren.

    Dem kann ich nur zustimmen... :thumbup:

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

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  • Dann sind statt 9 hauptamtlich freigestellte auf einmal 25 freigestellt auf Grund der Aufgabenlast

    Ich stelle gerade fest, Du hast den falschen Status. Da steht fälschlicherweise "Umtriebiger User", richtig müsste es wohl "Durchtriebener User" heißen... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich stelle gerade fest, Du hast den falschen Status. Da steht fälschlicherweise "Umtriebiger User", richtig müsste es wohl "Durchtriebener User" heißen... ;)

    Wer die Regeln kennt, weiss wie man sie bricht :evil: 8o


    Machen wir uns nichts vor. Der Kampf AG gegen AN ist trotz des BetrVG kein Kampf mit gleichen Waffen oder auf Augenhöhe.

    Moralisch habe ich also gar kein Problem damit, wenn der AG auch mal die Faust in der Tasche machen, und eine Kröte schlucken muss.