Die Urlaubssperre gilt deshalb für alle MA, damit er sich die, die er haben will, rauspicken kann.
...was nun definitiv kein dringender betrieblicher Grund ist.
Im Grunde braucht er wohl "nur" 20 "Freiwillige"
Dann wäre die korrekte Vorgehensweise, seitens des AG, eigentlich einfach. (Ne Prämie wäre natürlich auch korrekt und schön, kann man aber nicht erzwingen). Hier kann der AG halt (nur) soviel Urlaub gewähren, dass ihm danach noch 20 MA für die Inventur bleiben. Wenn dann mehr Urlaub beantragt wird, als er gewähren kann muss er halt beurteilen welche Urlaubswünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen und diese gewähren. Die restlichen Urlaubsanträge kann er dann ablehnen und sich dabei sowohl auf die "dringenden betrieblichen Belange" (Inventur, 20 MA benötigt), als auch auf die "Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen" (und auch gewährt wurden), berufen. Das wäre eine korrekte und dem Bundesurlaubsgesetz entsprechende Vorgehensweise.