Mitbestimmung bei Technischen Einrichtungen

  • Guten Tag ,

    unsere GmbH wurde von einem Englischen Konzern gekauft und wir sind in Deutschland die einzige Firma die einen Betriebsrat hat .

    Jetzt führt der Konzern ständig neue Software ,Internetseiten oder Lernportale ein . Natürlich fragt der Konzern nicht vorher unseren Betriebsrat .

    Hat irgendwer Erfahrung wie wir damit umgehen können . Haben wir überhaupt eine Möglichkeit dem Konzern gegenüber ?


    Vielen Dank

    Undine Roschke

  • Auch der Konzern muss vor Einführung euch anhören. Ihr müsst euren Ansprechpartner, also euren Arbeitgeber, auf die Mitbestimmung hinweisen und ein Unterlassen einfordern. Zieht ggf. einen Anwalt hinzu und nehmt Verhandlungen zur einer IT-Rahmenvereinbarung auf.

    In die Rahmenvereinbarung könnt ihr entsprechende Einschränkungen bringen und für spezielle Software müssen dann ggf. Spezial-BVen erarbeitet werden. Grundsätzlich solltet ihr die Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließen oder zumindest stark beschränken.

    Bei uns hat es auch eine Weile gedauert bis es dem Konzern klar wurde, dass es ohne den BR nicht geht.

  • Kommt mir irgendwie bekannt vor. Wie haben ähnliche Situationen und sind dort mittlerweile in Gesprächen/Verhandlungen mit drin. Hat lange gedauert und ist immer wieder anstrengend.

    Im Zweifel auch den Datenschutzbeauftragten hinzuziehen, sollte sich der englische Konzern in einem Drittland (s. DSG-VO) befinden.

  • Ja, das Problem ist uns auch nur zu gut bekannt.


    Da selbst unsere Geschäftsführung hier vor Ort zum Teil erst Tage vor der Einführung informiert worden ist, haben wir letztlich auch keine Möglichkeit gesehen, die Einführung wirksam zu verhindern. Da das Rechenzentrum im Ausland steht, können wir denen auch nicht vorschreiben, was sie dort installieren. Also musste eine andere Lösung her.


    Und was war bei uns eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu IT-Systemen. Die ist recht kurz geraten und besagt im Kern kaum etwas anderes als: Neue IT-System sind im Vorfeld mit dem BR abzustimmen. Eine Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle findet nicht statt. Widerrechtlich erlangte Auswertungen/Informationen dürfen nicht verwendet werden.


    Damit verhindern wir zwar nicht die Einführung an sich, aber stellen zumindest sicher, dass das ohne arbeitsrechtliche Folgen für die Kollegen ist.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auch bei uns hat es etwas gedauert, allerdings sind wir in Deutschland einige Unternehmen und haben einen KBR mit einem sehr agilen IT-Ausschuss. Aber auch heute noch kommt es vor, das irgendein Button auftaucht und keiner was davon weiß. Durch die Rahmen-BV sind aber zumindest Nachteile für den Mitarbeiter ausgeschlossen.

    Vor kurzem hat mich unsere Personalchefin angeschrieben, da eine neue Plattform ausgerollt wurde und sie von nichts wusste. War als Pilot durch den KBR also keine Gefahr im Verzug. Ich fand es schon lustig, aber leider auch nicht so selten. Kommunikation ist halt schwierig.

    Die Mutter sitzt übrigens in USA. Und so manches Mal waren unsere Personaler auch froh sich hinter dem KBR verstecken zu können.

  • Es gilt immer das Recht, wo sich der Standort befindet. Egal wer und wo die Mutter ist!

    In eurem Fall also deutsches Recht.

    Und da ihr einen BR habt, gilt natürlich auch die Mitbestimmung.


    In diesem Fall unbedingt einen Datenschützer und einen Anwalt hinzuziehen, denn England gehört nicht mehr zur EU und unterliegt damit auch nicht mehr dem europäischem Datenschutz. (Oder sind hier Übergangsfristen geregelt beim Brexit?)

    Damit muss auch geprüft werden, ob erhobene Daten überhaupt und in welcher Form zur Mutter übertragen werden dürfen.