Edit: Tippfehler im Titel, es muss natürlich § 23 Abs. 3 BetrVG heissen.
Hallo zusammen,
unser AG hat eigenständig Gehaltserhöhungen in prozentual unterschiedlicher Höhe für fast alle Mitarbeiter durchgeführt. Damit ändert er nach unserer Ansicht die betriebliche Lohngestaltung, was gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung durch den BR unterliegt. Die Zustimmung des BR zu diesen Gehaltserhöhungen hat der AG nicht eingeholt, er hat uns noch nicht einmal darüber informiert - weder vor noch nach der Durchführung der Gehaltserhöhungen. Wir haben keine Tarifbindung und auch keine BV zur betrieblichen Lohngestaltung o.ä.
Da unser AG leider nicht zum ersten Mal ein MBR nach § 87 BetrVG missachtet, haben wir ihm für diesen Verstoss gegen unser MBR eine betriebsverfassungrechtliche Abmahnung ausgesprochen und ihn aufgefordert, zukünftig sämtliche Mitbestimungsrechte des BR zu beachten. Als Konsequenz für eine zukünftige Missachtung von MBRs des BR haben wir ihm ein Verfahren gem. § 23 Abs. 3 angekündigt.
Nun hat uns unser AG schriftlich geantwortet: Er weist die ausgesprochene Abmahnung zurück und behautet, die Gehaltserhöhungen wären nicht mitbestimmungspflichtig und stellen damit keine Veränderung der betrieblichen Lohngestaltung dar. Auch in Bezug auf zwei frühere beispielhaft aufgeführte Verstösse gegen unser MBR gem. § 87 BetrVG führt er aus, dass der BR doch beteiligt gewesen wäre (der AG hat hier ggü. einem BRM mal etwas erwähnt, aber es gab keine konkrete Aussage, wie seinerzeit die Kernarbeitszeit geändert werden sollte und es gibt natürlich auch keinen Beschluss des BR dazu).
Unser AG ist also hier völlig uneinsichtig, nach unserer Einschätzung ist auch für die Zukunft die Beachtung der Mitbestimmungsrechte des BR nicht zu erwarten. Wir ziehen daher in Betracht, jetzt ein Verfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG gegen unseren AG einzuleiten. Dazu einige Fragen:
1. Würdet ihr auch zu dieser Vorgehensweise raten oder gibt es noch andere Möglichkeiten? (Mit dem AG haben wir natürlich schon oft gesprochen und ihm genau erklärt, wie die betriebliche Mitbestimmung konkret funktioniert und auch, wie ein Beschluss des BRs funktioniert und warum er das Ergebniss eines entsprechenden BR-Beschlusses von uns in schriftlicher Form bekommt und dass dieses Schreiben sein Nachweis für die Beachtung des MBR ist - hat alles nicht gefruchtet...)
2. Hat schon jemand Erfahrungen mit einem Verfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG?
Soweit ich herausgefunden habe, wird der Gegenstandswert hierfür mit 5.000,- EUR bemessen und ein Anwalt kann sein Honorar gem. Gebührenordnung auf dieser Basis abrechnen. Eine Vereinbarung mit einem Anwalt nach Stundensatz bedarf wohl der Zustimmung des AG, die uns dieser sicher nicht erteilen wird.
Ist es bei diesem geringen Gegenstandswert problematisch, einen Anwalt zu finden, der uns in dieser Angelegenheit vertritt?
Viele Grüße
BRKlaus