Veränderung der Arbeitszeit

  • Hallo , ich habe folgendes Problem:Unser Arbeitgeber möchte im kommenden Monat die Arbeitszeit verlängern, und nicht mehr nur bis 02.00 Uhr, sondern bis 02.30 Uhr für Gäste öffnen. Vor der Corona-Zeit war bis 03.00 Uhr nachts geöffnet. Die Veränderung soll ohne Abstimmung mit dem BR durchgeführt werden mit der Begründung, dass wir früher länger geöffnet hatten. Wir kommen allerdings auch jetzt schon auf die vorgesehene Arbeitszeit von 159 Stunden pro Monat, da der Dienstplan im Vergleich zu früher umgestellt wurde. Meine Frage lautet: Welche Rechte haben wir, und können wir hier etwas verhindern. Danke, Thomas

  • Hallo,

    natürlich könnt ihr das. Da ihr einen BR habt kann dieser die Verlängerung ablehnen. Auch mit der Begründung das die Mitarbeiter auf ihre Sollstunden kommen.

    Der BR ist voll in der Mitbestimmung. Die Begründung des AG ist da nicht relevant. BetrVg § 87 sollte aber euer BR wissen.

    Bist du selber BRM?

  • Ich bin im BR , habe auch an Mitbestimmung nach 87 gedacht.


    Genauso haben wir auch argumentiert und auf Kommentare ( Fitting zum Beispiel) verwiesen. Wir warten noch auf eine Reaktion des Arbeitgebers. Mich interessiert nur, ob man es rechtlich auch anders sehen kann, denn ganz doof sind die ja auch nicht.

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  • Das ist ein klarer Fall der Mitbestimmung gem. § 87 (1) Ziffer 2 BetrVG (Beginn, Ende, Pausen, Verteilung auf die Wochentage).


    Aber vor dem Hintergrund, dass ihr früher ja auch längere Öffnungszeiten hattet, ist es zumindest argumentativ schwer dagegen zu halten...


    Aber einfach so machen kann der AG das vielleicht, dürfen tut er es nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • wie ist es denn "damals" abgelaufen, als von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zurückgestuft wurde?


    einfach eher nach Hause oder auch über Mitbestimmung die AZ verkürzt?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Genau an den Punkt mit den Argumenten wollen wir gerne kommen Moritz. Wir wollen wegen dieser Sache keine Eskalation bis zur Einigungsstelle.


    Damals wurde es uns mitgeteilt, zusammen mit einer Umstellung des Dienstplanes. Da es sinnvoll war und ist, haben wir mündlich zugestimmt.

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  • Als die Öffnungszeiten bis 3 Uhr war, gab es da den BR schon?

    Falls nein, war ja auch niemand in der Mitbestimmung zu dieser Zeit ;) Und dann spielt es keine Rolle wie lange vorher irgendwas war. Sobald ein BR da ist und die Mitbestimmung greift, muss der AG mit euch darüber verhandeln.

    Falls ja: Wie lange gab es die längeren Öffnungszeiten? Monate? Jahre?


    Klar ist: Ihr seid in der Mitbestimmung wie Moritz schon geschrieben hat.

    Die Frage: Wie weit treibt man das? Habt ihr ein Stimmungsbild der Kollegen eingeholt?

    Eure Wähler sind die beste Basis um zu wissen, in welche Richtung man verhandeln sollte.

  • Den BR gab es da schon. Die Öffnungszeit bis 03.00 gab es schon seit Ewigkeiten, aber es jetzt wieder auf 03.00 Uhr zu ändern ergibt einfach keinen Sinn. Die Kollegen werden wir nächste Woche im Rahmen von Abteilungsversammlungen fragen.

  • Wenn es die Öffnungszeiten ewig gab, wird es für euch schwierig bis nicht machbar das zu ändern.

    Das wäre dann mindestens betriebliche Übung, der ihr nie widersprochen habt.

    Und dem Mitarbeiter weniger Arbeitszeit abzuverlangen (also 2 Uhr statt 3 Uhr) wegen fehlender Aufträge oder Geschäft ist möglich, so lange der AG damit nicht ins Stundensoll, der Kernarbeitszeit oder dem Lohn der MA eingreift.

    Verhandeln würde ich trotzdem.

    Über den Austausch von Argumenten kommt ihr entweder zu einem tragfähigen Kompromiss, oder die Belegschaft sieht wenigstens, dass ihr was macht.

  • Die Öffnungszeit bis 03.00 gab es schon seit Ewigkeiten,


    wie ist es denn "damals" abgelaufen, als von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zurückgestuft wurde?


    einfach eher nach Hause oder auch über Mitbestimmung die AZ verkürzt?

    rein aus Interesse: habt ihr der Änderung der ewigen Öffnungszeit 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zugestimmt?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es gab eine mündliche Information des BR Vorsitzenden, und der hat dann nach Absprache im BR auch mündlich zugestimmt.

    wenn der AG jetzt sagt: weiss ich nix von, ich habe die MA nur eher nach Hause gehen lassen, die AZ wurde nie verändert.


    Damit stellt sich die Frage, ob man die Arbeitszeit damals nachweisbar wirksam geändert hat und/oder jetzt tatsächlich eine Änderung der Arbeitszeit die Mitbestimmungspflichtig ist stattfindet.

    Ist es betriebliche Übung oder nur coronabedingte frühere Schließzeiten?


    Ich bin da gerade nicht 100% sicher, das da eine Änderung der AZ sicher vorliegt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Ich bin da gerade nicht 100% sicher, das da eine Änderung der AZ sicher vorliegt.

    Selbstverständlich liegt die vor. Die Frage ist nicht, ob es die gab, die Frage ist allenfalls, ob irgendwer belegen kann, dass der BR da zugestimmt hat. Hilft nur nicht wirklich, da die alte ja bis 0300 geht, also noch länger...


    Will sagen, bei der Sache bleiben und sich nicht in Nebenkriegsschauplätzen verzetteln.



    aber es jetzt wieder auf 03.00 Uhr zu ändern ergibt einfach keinen Sinn.

    ähm... schriebst du nicht

    und nicht mehr nur bis 02.00 Uhr, sondern bis 02.30 Uhr für Gäste öffnen.


    Und warum macht das keinen Sinn? Vermutung oder gibt es da Belege für?


    Und wenn ihr z.B. mal eine Testphase vereinbart? Oder erst einmal nur einzelne Wochentage verlängert?


    Sprich: Mitbestimmung heißt ja nicht digital ja oder nein. Ab und zu darf man doch auch mal das Rat am Ende des Betriebsrates in Anspruch nehmen und sich mit dem AG beraten, bzw. ihm einen Ratschlag geben, statt nur ratlos daneben zu stehen ;)

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  • Wir haben coronabedingt die Schließzeit von 03.00 auf 02.00 Uhr geändert. Auch jetzt 4 Monate nach der Wiedereröffnung nach dem Lockdown ist ab spätestens 01.00 Uhr nicht mehr viel los, und um 02.00 Uhr schon gar nicht. Jetzt also die Öffnungszeiten zur Belebung zu Verlängern wie es der Plan der Geschäftsführung ist , ergibt unseres Erachtens keinen Sinn. Eine Testphase wie von dir vorgeschlagen Randolf wäre sicher eine Möglichkeit. Als ich schrieb: wieder auf 03.00 Uhr zu ändern … meinte ich folgendes: 02.30 Uhr will die Geschäftsführung ohne Gespräch machen , und 03.00 Uhr ist eine Drohung oder ein Hinweis wie es früher war.


    Ein Casino schließt für die Gäste, und es wird nicht der BR eingeschlossen. Soweit zur „Schließzeit“.

    Einmal editiert, zuletzt von CasTho () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von CasTho mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ist ab spätestens 01.00 Uhr nicht mehr viel los, und um 02.00 Uhr schon gar nicht.

    OK, das ist der Zustand IST. Ob die verlängerten Öffnungszeiten tatsächlich zum erwünschten Zustand SOLL führen weiß ja keiner. (Falls doch, ich biete größere Summen für die nächsten Zahlen beim Eurolotto!)


    Es könnte genauso gut sein, dass die verlängerten Öffnungszeiten als ersten Schritt in die "Normalität" super angenommen werden. Da würde ich zugegebenermaßen auch keine größeren Summen drauf wetten, aber vor dem Hintergrund wäre doch eine begrenzte Probezeit erst einmal eine sinnvolle Variante.


    Wie heißt es so schön? Versuch macht kluch... ;)

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