Krankmeldung per Email an AG senden

  • Hallo,


    ich habe heute mal eine Frage zu Krankmeldungen per Email.


    Bei uns war es bisher so, dass wir uns zunächst telefonisch am Tag der Krankheit krankmelden müssen.

    Der vorherige Personalchef hatte dazu im Jahr 2017 eine Rundmail gesendet, dass - zusätzlich zur tel. Krankmeldung - die eigentliche Krankschreibung (gelber Schein) auch per Email an ihn gesendet werden könne. In Papierform könne sie dann später nachgereicht werden, da dies aus rechtlichen Gründen nötig sei.


    Nun haben wir eine neue Personalchefin und diese bestand eben gegenüber einem Mitarbeiter darauf, dass er die Krankschreibung nur per Post an sie senden darf und nicht per Email (die tel. Krankmeldung bleibt unverändert nötig).


    Dazu fiel mir spontan ein, dass man ja seit längerer Zeit die Krankschreibung vom Arzt auch an die Krankenkasse per Email senden kann, bzw. eingescannt über die Webseite der Krankenkasse hochladen kann. Wieso dann also nicht auch zum AG?


    Wie seht Ihr das?

    Und... wie sieht das rechtlich aus?


    Grüße,

    imebro

  • Dazu fiel mir spontan ein, dass man ja seit längerer Zeit die Krankschreibung vom Arzt auch an die Krankenkasse per Email senden kann, bzw. eingescannt über die Webseite der Krankenkasse dort hin senden kann.

    geht bei meiner bis heute nicht


    wenn die neue Personalchefin das so will, dann wird sie sich mit dir darüber unterhalten müssen, da es ja seit 2017 ein Vorgehen gibt und wenn sie das ändern unterliegt das der MB.


    1-er BR und der AG hat eine Personalchefin... :/

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • In Papierform könne sie dann später nachgereicht werden, da dies aus rechtlichen Gründen nötig sei.

    Das ist im Moment wohl noch so. Auch wenn das lt. Gesetzentwurf schon seit Anfang des Jahres nicht mehr notwendig sein sollte. Die Krankenkassen bekommen das wohl ab 01.10. papierlos hin, aber ab wann das auch für die AG funktioniert - das weiß der Geier...


    dass er die Krankschreibung nur per Post an sie senden darf und nicht per Email

    Dass er sie nicht schicken darf ist natürlich an Unsinnigkeit kaum zu überbieten, aber tatsächlich heißt es im Gesetz nun mal "vorlegen" und per Email erfüllt diesen Tatbestand nicht. Da das so im Gesetz steht, bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob das wirklich eine Frage der Ordnung im Betrieb ist. Unsinnig und rückschrittlich ist es allemal. Aber es steht ja auch nirgendwo geschrieben, dass ich Personalchefin nur werden darf, wenn ich intelligent und fortschrittlich bin...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Unsinnig und rückschrittlich ist es allemal. Aber es steht ja auch nirgendwo geschrieben, dass ich Personalchefin nur werden darf, wenn ich intelligent und fortschrittlich bin...

    Unsinnig und rückschrittlich mag stimmen, aber ob das wirklich nur an der Personalchefin liegt...

    Ich habe erst kürzlich (in anderem Zusammenhang) mit unserer Personalchefin über dieses Thema gesprochen, da hat sie ihrem Frust Ausdruck verliehen, dass sie (neben der elektronischen, papierlosen Personalakte) die AU-Bescheinigungen in Papierform in einem gesonderten Ordner aufbewahren muss. Wenn dem so ist, wäre die Email, zwischen dem Anruf am ersten Tag und der tatsächlichen Vorlage der AU-Bescheinigung, nur ein unnötiger Zwischenschritt.

    ...und ich finde irgendwie nicht, dass das eliminieren überflüssiger Zwischenschritte im Widerspruch dazu steht intelligent und fortschrittlich zu sein 8o

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Die Aufbewahrungsfrist “gelber Scheine“ ist im Allgemeinen nicht vorgegeben. Bezogen auf die Regellöschfrist wird allerdings dazu geraten, so lange im Besitz der Krankmeldung zu bleiben, wie ein Ersatzanspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber den Krankenkassen bestehen könnte. Daraus leitet sich ein Zeitraum von etwa fünf Jahren ab.


    aus https://www.personalwissen.de/…arbeitnehmer-arbeitgeber/


    also muss die Personalchefin unseres Paragraphenreiter es weil sie es so will, aber das ist ja gar nicht unser Punkt hier.


    Es gibt eine Regelung die besagt, wenn Du krank bist meldest Du dich sofort telefonisch, danach ist es ausreichend wenn Du die Krankmeldung per Mail einreichst und das Original nach Gesundung abgibst, so mein Verständnis des Eingangsposts.


    Sinnvoll oder nicht: Das ist für mich ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang und das würde ich der Personalerin auch genau so um die Ohren hauen.

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  • Ich verstehe den Schmerz nicht?

    Anrufen - Korrekt

    AU per Post - Korrekt

    AU per Email? Wurde so gemacht, eine Pflicht dazu gab es aber nie.

    Die neue möchte die Emails nicht?

    Weniger zu tun für den Erkrankten.


    Wo genau ist das Problem?

  • Hallo,


    die Vorlage der AUB ist als Nachweispflicht des AN gesetzlich normiert in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Es ist in der Literatur unstrittig, daß diese Vorlage im Original zu geschehen hat und Kopien, Mails, Faxe nicht zulässig sind.

    Ob die Rücknahme einer Regelung, die - zu Gunsten des AN - von der gesetzlichen Pflicht abweicht, "Ordnung´im Betrieb" betrifft, möchte ich mal mit einem Fragezeichen versehen.

  • Wo genau ist das Problem?

    Die Frage lässt sich beantworten: Eine AU einzuscannen und per Mail zu verschicken ist, Handy sei Dank, heutzutage überhaupt kein Akt mehr. Damit ist der AG informiert, dass ich nicht blau machen, sondern wirklich "amtlich" AU bin. Dass der AG das Papier braucht - sicher, aber er könnte sich, wie der alte Personaler, damit zufrieden geben, wenn ich die übergebe, wenn ich wieder in die Firma komme. Kein großer Aufwand.


    Muss ich aber einen Brief fertig machen, muss der ja auch zur Post. Und das, wo es mir doch ohnehin schon schlecht geht. Insofern sehe ich schon, dass die alte Regelung weniger Aufwand für den AN war. Blöd halt nur, dass die "neue" einfach nur der Rechtslage entspricht und damit (leider) unangreifbar ist.

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  • Muss ich aber einen Brief fertig machen, muss der ja auch zur Post.

    Krankschreibung nur per Post an sie senden darf

    Ich lese da kein muss. Wenn es so ist, dass der AN die AU-Bescheinigung per Post schicken muss, bin ich voll bei Dir Moritz.

    Das lese ich da aber nicht raus. Für mein Verständnis heißt das, Anruf am ersten Tag und Vorlage der AU-Bescheinigung wenn wieder da. Aber zwischendurch keine AU per Mail, per Post geht aber natürlich.

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  • Die AU_Bescheinigung muss doch spätestens am 3.Tag vorliegen und nicht erst "wenn wieder da"

    Das ist natürlich (fast) richtig.

    Zitat

    § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG

    "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

    ...also spätestens am 4. Tag ;)


    Aber Recht hast Du natürlich trotzdem. Allerdings wird das bei uns im Betrieb nicht so streng gehandhabt und läuft doch eher nach dem Prinzip "wenn wieder da" (außer bei den wirklich Langzeitkranken, die schicken es per Post).

    ...und ich glaube irgendwie nicht, dass wir das als einziger Betrieb so handhaben. ;)

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  • Allerdings wird das bei uns im Betrieb nicht so streng gehandhabt

    Bei uns auch nicht, nur rate ich den Mitarbeitern immer, die AUB spätestens am 4.Tag ;) beim AG vorzulegen. Man weiß ja nie, passieren kann so viel und manchmal hängen sich AG an solchen Sachen auf...

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

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  • Hallo,


    die Vorlage der AUB ist als Nachweispflicht des AN gesetzlich normiert in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Es ist in der Literatur unstrittig, daß diese Vorlage im Original zu geschehen hat und Kopien, Mails, Faxe nicht zulässig sind.

    Ob die Rücknahme einer Regelung, die - zu Gunsten des AN - von der gesetzlichen Pflicht abweicht, "Ordnung´im Betrieb" betrifft, möchte ich mal mit einem Fragezeichen versehen.

    Das will ich einfach nochmal nach oben bringen. Es gibt dazu eine gesetzliche Regelung. Und wenn im Gesetz enthalten wäre das das Rückwerts per Buschtrommeln zu erfolgen hat dann wäre das auch so anzuwenden. Vollkommen egal wenn das heute per Smartphone mit Kamera und Email / Messanger usw. vielleicht einfacher wäre. Im Zweifelsfall zählt das was gesetzlich normiert ist.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Aber Recht hast Du natürlich trotzdem. Allerdings wird das bei uns im Betrieb nicht so streng gehandhabt und läuft doch eher nach dem Prinzip "wenn wieder da" (außer bei den wirklich Langzeitkranken, die schicken es per Post).

    ...und ich glaube irgendwie nicht, dass wir das als einziger Betrieb so handhaben.

    solange die Entgeltfortzahlung auch ohne Vorlage der AU eindeutig ist, ist das auch kein Problem.

    Wenn es sich aber um eine "anzurechnene Folge-AU" handelt, bei der die Entgeltfortzahlung / Krankengeld evt noch geklärt werden muss, wird es schon interessanter.


    Man kann ja Langzeit krank gewesen sein und wird dann nach kurzer Zeit wieder krank, da ist dann ggf. schon wichtig die AU schnellstmöglich vorzulegen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Für mein Verständnis heißt das, Anruf am ersten Tag und Vorlage der AU-Bescheinigung wenn wieder da.

    Natürlich seid ihr da nicht die einzigen, die das so handhaben, aber wenn schon so eine kleinliche Ansage wie "nicht per Mail schicken darf" kommt, ist man, denke ich, gut beraten sich hier einfach an den Buchstaben des Gesetzes zu halten. Und wenn es nur ist, um keinerlei Angriffsfläche zu bieten. (Aber das haben die Kollegen ja auch schon so rausgearbeitet.)


    So mancher Geßlerhut will halt doch noch gegrüßt werden... traurig, aber wahr

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  • Hallo und danke für die vielen Kommentare...


    es war damals genau so, wie Ihr hier auch in der Diskussion entwickelt habt.

    Der vorherige Personalchef hatte einen Umlauf gemacht, dass die AN nach dem tel. Erstanruf die Möglichkeit haben, die AU per Email an den AG zu senden, damit sie nicht noch während ihrer Krankheit zur Post müssen, um den Brief mit der AU abzugeben. Das war ein reines (und meiner Meinung nach sinnvolles) Entgegenkommen. Die AU konnte man dann am ersten Arbeitstag nach der Krankheit mitbringen und pers. abgeben.


    Die neue Personalchefin meinte halt, dass sie die AU im Orig. braucht und nicht per Email.

    Wahrscheinlich ist ihr das einfach zu viel Arbeit, zuerst die Email abzuarbeiten und später nochmal die orig. AU.

    Daher wurde ich halt aus dem Kolleg*innen-Kreis angesprochen.


    Daher kann ich das Geschriebene von Moritz auch vollkommen nachvollziehen:

    "Muss ich aber einen Brief fertig machen, muss der ja auch zur Post. Und das, wo es mir doch ohnehin schon schlecht geht. Insofern sehe ich schon, dass die alte Regelung weniger Aufwand für den AN war. Blöd halt nur, dass die "neue" einfach nur der Rechtslage entspricht und damit (leider) unangreifbar ist."


    Grüße

    imebro

  • Heute ist es in manchen Firmen üblich, die AUB per App zu fototografieren und abzuschicken, dann spart man den Weg zur Post. Bei uns können das einige nicht disponierte Mitarbeiter schon. Wir bei DB Netz aber müssen leider noch ganz klassisch zur Post latschen.

  • noch ganz klassisch zur Post latschen.

    da sind wir an Küste schon weiter.

    Wenn Pietje Puck kommt, nimmt der den Brief einfach mit (reicht den Brief für ihn sichtbar zu deponieren)

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