Hallo,
ich habe heute mal eine Frage zu Krankmeldungen per Email.
Bei uns war es bisher so, dass wir uns zunächst telefonisch am Tag der Krankheit krankmelden müssen.
Der vorherige Personalchef hatte dazu im Jahr 2017 eine Rundmail gesendet, dass - zusätzlich zur tel. Krankmeldung - die eigentliche Krankschreibung (gelber Schein) auch per Email an ihn gesendet werden könne. In Papierform könne sie dann später nachgereicht werden, da dies aus rechtlichen Gründen nötig sei.
Nun haben wir eine neue Personalchefin und diese bestand eben gegenüber einem Mitarbeiter darauf, dass er die Krankschreibung nur per Post an sie senden darf und nicht per Email (die tel. Krankmeldung bleibt unverändert nötig).
Dazu fiel mir spontan ein, dass man ja seit längerer Zeit die Krankschreibung vom Arzt auch an die Krankenkasse per Email senden kann, bzw. eingescannt über die Webseite der Krankenkasse hochladen kann. Wieso dann also nicht auch zum AG?
Wie seht Ihr das?
Und... wie sieht das rechtlich aus?
Grüße,
imebro