Ausschluss eines BRM - ab wann Ersatzmitglied laden?

  • Guten Morgen ! :)


    Wir haben folgendes Problem: Eines unserer BRM fehlt permanent unentschuldigt bei den Sitzungen und lässt sich auch nicht bei anderen wichtigen Terminen, wie z.B. Sprechstunden blicken. Trotzdem reicht das Engagement noch, um gegen die Protokolle der Sitzungen, bei denen er unentschuldigt fehlte, Einwendunge zu erheben.


    Das hat er umsonst und ist es uns auch egal. Das Problem ist leider, dass wir wenn er unentschuldigt fehlt, kein Ersatzmitglied laden können, was sehr schade ist, da das nächste nachrückende Ersatzmitglied wirklich Bock hat. Leider blockiert die BRM Kollege damit einen Platz.


    Wie sieht es aus, wenn wir ein Ausschlussverfahren anstreben, ab welchem Zeitpunkt könnten wir regulär das Ersatzmitglied als NAchrücker laden? Müssen wir warten, bis das Ausschlussverfahren vorbei ist, oder ist es bereits während des "laufenden Verfahrens" möglich?


    Danke!

  • Wenn er immer unentschuldigt fehlt, wie kann er die Protokolle der Sitzung angreifen??

    Ist er vielleicht doch ab und an mal da? Dann sollte man im schon klar machen, das er sein Ehrenamt auch gefälligst ausführen soll. Ansonsten sollte er drüber nachdenken diesen zu verlassen.


    Wenn er unentschuldigt fehlt, wo ist er dann in der Zeit? Am Arbeitsplatz?

    Auch da sollte man in ggf. aufsuchen und im mal klar Worte an den Kopf knallen. Natürlich sachlich.

  • wenn ich der BRV wäre, dann würde ich das Ersatz-Mitglied grundsätzlich über den Termin informieren und auffordern kurzfristig für etwaige Ersatz-Einsätze bereit zu sein.


    Natürlich nur informativ ohne Informationen über die Sitzung, Tagesordnungspunkte etc.


    Der EBRM kann dann ja "zufällig" auf dem Flur genau zu Beginn der Sitzung warten und Du kannst ihn "Nachladen" wenn ein BRM unendschuldigt fehlt.


    Why not?


    Nachladen kannst Du immer, selbst während der Sitzung wenn ein BRM die Sitzung verlässt, nur müssen musst Du nicht, wenn ein BRM unendschuldigt fehlt. Das hängt von der "Machbarkeit" ab.

    Grundsätzlich sollst Du auch bei unendschuldigt fehlenden BRM versuchen ein EBRM zu bekommen, wenn es "machbar" ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Nachladen kannst Du immer

    Das ist nicht korrekt.

    Es darf nur nachgeladen werden, wenn ein BRM auch rechtlich oder tatsächlich verhindert ist.

    Nur wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung vorliegt, rückt das EBRM automatisch nach (§ 25 BetrVG) und nur dann darf es auch zur Sitzung eingeladen werden.

    Liegt keine Verhinderung (im Sinne des Gesetzes) vor, so rückt das EBRM nicht nach und darf entsprechend nicht an der Beschlussfassung teilnehmen, tut es das doch so sind die gefassten Beschlüsse ungültig.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo,


    und wegen der Klarstellung vom Paragraphenreiter sind auch diese Aussagen

    Du kannst ihn "Nachladen" wenn ein BRM unendschuldigt fehlt.


    nur müssen musst Du nicht, wenn ein BRM unendschuldigt fehlt. Das hängt von der "Machbarkeit" ab.


    Grundsätzlich sollst Du auch bei unendschuldigt fehlenden BRM versuchen ein EBRM zu bekommen, wenn es "machbar" ist.

    leider samt und sonders falsch.



    Why not?

    Weil durch unzulässiges Nachladen Beschlüsse rechtsunwirksam werden können.

  • nehme alles zurück, ihr habt recht - kompletter Blödsinn :thumbdown::thumbdown:


    Sorry dafür, weiss auch nicht was mich heute morgen so auf geistige Abwege gebracht hat :/


    als Entschuldigung hier ein Link zu einem Urteil


    https://www.gesetze-bayern.de/…-Z-BECKRS-B-2017-N-148070

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • fehlender Kaffee?

    ja, der hat mich auch schon das ein oder andere Mal auf Abwege gebracht. Einfach fatal ohne ausreichend Kaffee ins Forum zu gehen.


    Ach ja, noch zur Sache:


    Das Einleiten von einem Ausschlussverfahren ist so eine Geschichte. Generell ist das ständige unentschuldigte Fernbleiben von der Sitzung ein schwerer Amtspflichtverstoß, der einen Ausschluss aus dem BR rechtfertigen kann. Allerdings kenne ich es bisher so, dass die Richter sich das auch sehr genau anschauen, welche Auswirkungen dieses Amtspflichtvergehen auf die Tätigkeit des Betriebsrates hat. Wenn ihr schon ein paar mal Probleme hattet, dass ihr wegen der fehlenden Möglichkeit der Nachladung, überhaupt beschlussfähig zu sein, dann stehen die Chancen m.E. relativ gut, sonst eher so naja, kommt auf den Richter an. Allerdings dauert so ein Ausschlussverfahren seine Zeit. Ich gehe davon aus, dass ihr es bis zur nächsten offiziellen Wahl 2022 eh nicht mehr gebacken bekommt, den Kollegen rauszubekommen. Da ist es fraglich, ob ihr euch das überhaupt antun wollt. Andererseits ist ein laufendes Ausschlussverfahren auch die richtige Wahlwerbung für den Kollegen und ihr braucht selbst nicht Wahlkampf gegen ihn betreiben.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • vom Kaffee hat mich Paragraphenreiter entwöhnt, in einem anderen Thread

    Dann empfehle ich Dir in diesem Thread dieses selbst auferlegte Martyrium lieber wieder aufzugeben!

    BR und kein Kaffee? Das muss doch irgendwie gegen die genfer Menschenrechtskonvention verstoßen!

    ;)

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    Hanlons Rasiermesser

  • Wenn er immer unentschuldigt fehlt, wie kann er die Protokolle der Sitzung angreifen??

    Ist er vielleicht doch ab und an mal da? Dann sollte man im schon klar machen, das er sein Ehrenamt auch gefälligst ausführen soll. Ansonsten sollte er drüber nachdenken diesen zu verlassen.


    Wenn er unentschuldigt fehlt, wo ist er dann in der Zeit? Am Arbeitsplatz?

    Auch da sollte man in ggf. aufsuchen und im mal klar Worte an den Kopf knallen. Natürlich sachlich.

    Er macht das aus Prinzip. Seine Einwände gegen das Protokoll sind natürlich nichtig.

    Hier geht es darum, dass derjenige bewusst auf seinem Mandat sitzen bleibt und blockiert.

  • Hallo,


    m.E. sollte man hier das Amtsenthebungsverfahren tatsächlich einleiten, unabhängig davon, ob das auch bis zur kommenden Wahl abgeschlossen wird - schon alleine, um ein Zeichen zu setzen.


    Dabei bitte beachten, dass das betroffene BRM zu diesem TOP rechtlich verhindert und ein:e Nachrücker:in zu laden ist.


    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das sehe ich ebenfalls so! Ein Zeichen setzen kann denjenigen vielleicht nochmal zurückholen von seinem Trip!