Liebe Kollegen,
ich bin als 1. Stellvertreter durch die Vertrauensperson komplett zur SBV-Arbeit herangezogen. In meiner eigentlichen Fachabteilung war ich also seit knapp drei Jahren nicht mehr und das klappt mit dem Arbeitgeber auch problemlos.
Nun kommt es bei mir aber hin und wieder vor, dass ich sehr viele Fälle gleichzeitig auf dem Tisch habe und nach Ansicht des Arbeitgebers zu viel arbeite. Insbesondere wenn viele behördliche Vorgänge gleichzeitig ablaufen und Fristen zu wahren sind, arbeite ich lang und unterschreite nach Arbeitsbeginn am nächsten Tag die lt. ArbZG vorgesehene Ruhephase.
Mein Arbeitgeber weist mich nun an, meine Arbeitszeit nicht zu überschreiten und meine Ruhephasen nicht zu unterschreiten und droht bei Zuwiderhandlung disziplinarische Maßnahmen und arbeitsrechtliche Konsequenzen an.
Nach meiner Auffassung ist die Tätigkeit im Ehrenamt keine Arbeitszeit, womit auch nicht das ArbZG Anwendung findet. Wenn ich also aufgrund hoher Arbeitsbelastung nach eigenem Ermessen "zu viel" arbeite, dann ist das mein Ding und nicht Problem des Arbeitgebers. - Sehe ich das an diesem Punkt falsch?
Und seht ihr es auch so, dass eine solche Weisung durch den Arbeitgeber eine Störung der SBV-Tätigkeit nach 172 II SGB IX ist?
Ich danke herzlich für sachdienliche Hinweise!
Viele Grüße,
Daniel