Hallo zusammen,
ich habe eine – für mein Verständnis – sehr komplexe Frage, zu der ich mich im Internet auch schon dusselig gesucht habe. Ich fang mal ganz von vorne an und hoffe es kann mir jemand dazu helfen.
Unternehmen A (15 Mitarbeiter) am Standort 1 fusioniert mit Unternehmen B (4 Mitarbeiter) am Standort 2 und wird in Unternehmen B eingegliedert, wo sich dann auch der neue Hauptsitz (inkl. GF) befindet. Standort 1 bringt einen Betriebsrat mit in die Fusion. In den Folgejahren wurde immer ein gemeinschaftlicher Betriebsrat gewählt. Die Mitarbeiter am Standort 2 wurden im laufe der Jahre immer mehr (inzwischen ebenfalls 15), sodass das Gremium aus 3 BR-Mitgliedern besteht und personell auf die Standorte aufgeteilt ist.
Nun ist es so, dass Mitarbeiter von Standort 2 (Hauptsitz) mit den BR-Mitgliedern die aus Standort 1 (Ehemaliger Hauptsitz) sehr unzufrieden sind und nun die Idee aufkam ob nicht jeder Standort im nächsten Jahr einen BR für sich selbst wählt.
Im Internet habe ich nur das Szenario finden können, dass sich ein Betriebsteil dem Hauptbetrieb anschließen kann, aber nicht, ob es auch umgekehrt geht, als dass der Hauptbetrieb beschließt, dass man doch lieber einen eigenen BR hätte.
Kann man sich hier irgendwie „abspalten“ oder ist es durch die bisherigen gemeinschaftlichen Betriebsräte nicht mehr möglich?
Gruß
Max