Betriebsversammlung

  • Hallo.

    Wir werden bald eine Betriebsversammlung haben, der Arbeitgeber will aber auf die Bühne nur geimpfte Betriebsratsmitglieder, die Getesteten oder nicht geimpfte Mitglieder sollen unten bleiben. Sie sagen es gibt dafür ein Gesetz. Kann mir bitte Jemand mal dieses Gesetz zeigen? Unabhängig davon ich finde das diskriminierend gegenüber den Ungeimpften. Wenn ich negativ getestet bin dann bin ich genauso gesund wie die Geimpften und außerdem nach meinem Wissen auch die Geimpften können an Covid erkrankt werden...das ist Fakt. Ich verstehe das nicht...

    Danke

  • Hallo Onion,


    mir ist kein entsprechendes Gesetz bekannt, aber lass es dir doch vom AG zeigen, da er ja die Behauptung aufgestellt hat.

    Und so nebenbei das Hausrecht bei der Betriebsversammlung hat der Betriebsrat und nicht der Arbeitgeber. Von daher kann er vielleicht Anregungen geben aber Ihr als BR entscheidet allein wer auf der Bühne ist und wer nicht.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Sie sagen es gibt dafür ein Gesetz. Kann mir bitte Jemand mal dieses Gesetz zeigen?

    Wer behauptet, dass etwas rechtlich geregelt ist, ist in der Darlegungspflicht. Das kann man als generelle Regel sehen.


    Frage also ganz konkret nicht uns, sondern Deinen AG.


    Vmtl bezieht er sich auf in Eurem Bundesland geltende Corona-Regeln, die aber vmtl missverstanden wurden.

    Und so nebenbei das Hausrecht bei der Betriebsversammlung hat der Betriebsrat und nicht der Arbeitgeber.

    Das stimmt zwar, aber der AG muss natürlich ggf den BR auf die geltenden Corona-Richtlinien hinweisen. Und m.E. kann der AG u.U. auch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Personalversammlung verweigern, wenn absehbar ist, dass der BR gegen diese Richtlinien verstoßen wird.

    Unabhängig davon ich finde das diskriminierend gegenüber den Ungeimpften.

    "Diskriminierend" (im ursprünglichen Wortsinne von lat. = unterscheidend) mag das sein, aber deswegen nicht zwingend rechtswidrig. Denn bestimmte Unterschiedlichbehandlungen sind erlaubt bzw sogar geboten. 3G und 2G sind bei entsprechender rechtlicher Grundlage legitime Unterschiedlichbehandlungen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wer behauptet, dass etwas rechtlich geregelt ist, ist in der Darlegungspflicht. Das kann man als generelle Regel sehen.

    Da zitiere ich doch mal die einzige und echte Foren-Legende und sage: Jawollja!



    will aber auf die Bühne nur geimpfte Betriebsratsmitglieder, die Getesteten oder nicht geimpfte Mitglieder sollen unten bleiben

    Auch wenn ich Winfried grundsätzlich Recht gebe, dass der AG selbstverständlich schon auch die Einhaltung von Gesetzen und/oder Verordnungen zu verantworten hat und deshalb nicht ganz außen vor gelassen werden kann und darf, so kann ich mir nicht vorstellen, dass die getesteten zwar teilnehmen aber nicht vor Publikum sprechen dürfen. Das macht keinen Sinn.


    (Ich überlege nur gerade, ob es eine solche Regelung z.B. für Schauspieler gibt, die nur geimpft auf die Bühne dürfen (weil sie da oben ohne Maske auf engstem Raum interagieren). Daraus aber abzuleiten, dass da so auch für eine Podiumsdiskussion gilt, ist schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!