Hallo
ein Ausschuss hat beschlossen das die Sitzungen des Ausschusses Digital stattfinden.
Darf er das?
In unseren Geschäftsordnung steht nichts davon das wir Digitale Sitzungen abhalten dürfen.
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Hallo
ein Ausschuss hat beschlossen das die Sitzungen des Ausschusses Digital stattfinden.
Darf er das?
In unseren Geschäftsordnung steht nichts davon das wir Digitale Sitzungen abhalten dürfen.
Hallo Rübezahl,
nein, darf er nicht!
Der Betriebsrat kann in seiner Geschäftsordnung festlegen, unter welchen Umständen Sitzungen digital stattfinden können. In diesem Rahmen sind m.E. auch die Ausschüsse gebunden.
Laut Gesetzestext sind ausschließlich digitale Sitzungen auch nicht erlaubt, da auch das Gesetz klarstellt, dass Präsenzsitzungen vorrang haben und digitale Sitzungen nur Sonderfälle bleiben sollen.
Prinzipiell dürfen zwar Ausschüsse schon digitale Sitzungen abhalten, aber eben nur in dem oben genannten Rahmen.
LG
Markus
Alles anzeigenHallo Rübezahl,
nein, darf er nicht!
Der Betriebsrat kann in seiner Geschäftsordnung festlegen, unter welchen Umständen Sitzungen digital stattfinden können. In diesem Rahmen sind m.E. auch die Ausschüsse gebunden.
Laut Gesetzestext sind ausschließlich digitale Sitzungen auch nicht erlaubt, da auch das Gesetz klarstellt, dass Präsenzsitzungen vorrang haben und digitale Sitzungen nur Sonderfälle bleiben sollen.
Prinzipiell dürfen zwar Ausschüsse schon digitale Sitzungen abhalten, aber eben nur in dem oben genannten Rahmen.
LG
Markus
Ich bin auch erst einmal bei nein. Wenn aber der Ausschuss das Recht eigenständig Beschlüsse zu fassen, wie z. B. ein Personalausschuss, Betriebsausschuss, dann könnte sich der Ausschuss auch eine eigene Geschäftsordnung geben und das dort in Präsenz beschließen. Wäre zwar nicht toll das abweichend vom Betriebsrat zu machen aber durchaus möglich nach meiner Einschätzung.
ich gebe zu, da war und bin ich mir auch nicht sicher, deshalb haben wir wie folgt gehandelt:
1. der Betriebsrat hat die GO neu beschlossen inkl. Online- und Hybridsitzungen
2. der Betriebsausschuss hat anschließend die BA-GO ebenfalls neu beschlossen inkl. Online- und Hybridsitzungen
die BA-GO ist damit in diesen Punkten jetzt eine "Kopie" der BR-GO, aber nur die BR-GO umstellen und dann mit dem BA online- oder Hybridsitzungen zu veranstalten, war mir zu unsicher
kann sein, das ich es jetzt schlimmer gemacht habe als ich wollte, aber zu Online- oder Hybridsitzungen von Ausschüssen habe ich bisher gar nichts gefunden
Hm Also müsste der Ausschuss sich eine Geschäftsordnung geben und dann ginge es?
Hallo Rübezahl,
um welchen Ausschuss handelt es sich bzw. was darf er?
Wenn es "nur" ein Ausschuss ist der ein Thema erarbeitet (z.Bsp. Gestaltungsvorschläge für den Pausenraum) dann hätte ich keine Bedenken wenn dieser Ausschuss sich rein digital abstimmt. wenn es sich allerdings um einen Ausschuss handelt der verbindliche Beschlüsse fassen darf, wie ein Betriebsausschuss, dann sehe ich durchaus die Erforderniss sich an die Geschäftsordnung des Gremiums zu halten bzw. muss um einzelne Sitzungen, generell alle Sitzungen geht überhaupt nicht, digital abzuhalten dies in der GO geregelt sein.
Viele Grüße
Bernd
auf jeden Fall muss der BR sich eine GO geben in den Online- und/oder Hybridsitzungen geregelt sind.
--> das dürfte unzweifelhaft sein
Ob die GO des BR dann die Online- und/oder Hybridsitzungen eines Ausschuss direkt regelt oder reglen kann?
--> dazu habe ich nichts gefunden, ich vermute das ginge
aber vorsichtshalber haben wir dann dem BA auch eine GO mit Online- und Hybridsitzungsregelung verpasst
--> ob das muss? ob das falsch war?
ob der BA das darf, wenn der BR als übergeordnetes Gremium das nicht in der GO geregelt hat, das würde ich bezweifeln. Ich bewerte das so: der BA darf nicht mehr regeln als der BR
wenn es sich allerdings um einen Ausschuss handelt der verbindliche Beschlüsse fassen darf, wie ein Betriebsausschuss,
das ist bei uns im BA so, hier dürfen Beschlüsse selbstständig gefasst werden
nix machen erscheint falscher als doppelt geregelt (ist aber nur meine Meinung)
Wenn es "nur" ein Ausschuss ist der ein Thema erarbeitet (z.Bsp. Gestaltungsvorschläge für den Pausenraum) dann hätte ich keine Bedenken wenn dieser Ausschuss sich rein digital abstimmt.
nur "Ausdiskutieren" und Vorschläge erarbeiten, da sehe ich auch kein Problem, reine "Infoveranstaltung"
Hallo
es geht um den Ausschuss zur Arbeitszeit und Dienstplan Genehmigung.
Da wir in der BR GO nichts dazu geregelt haben, denke ich der Ausschuss darf es nicht.
Wenn es "nur" ein Ausschuss ist der ein Thema erarbeitet (z.Bsp. Gestaltungsvorschläge für den Pausenraum) dann hätte ich keine Bedenken wenn dieser Ausschuss sich rein digital abstimmt.
Ich schon, denn es ist und bleibt eine Ausschusssitzung. Eine Sitzung darf nur digital stattfinden, wenn es in der GO geregelt ist. Ob man an den Rahmen der GO des BR gebunden ist, oder ob man sich eine komplett eigenständige GO geben darf, kann man durchaus diskutieren.
Hallo Rübezahl,
es geht um den Ausschuss zur Arbeitszeit und Dienstplan Genehmigung.
Da wir in der BR GO nichts dazu geregelt haben, denke ich der Ausschuss darf es nicht.
hierzu von mir ein klares NEIN, geht nicht da es sich hier um einen Beschluss handelt der im Namen des BR getätigt wird.
Damit die Beschlüsse rechtsgültig sind ist es erforderlich dass die möglichkeit zur Sitzungsteilnahme in der GO des BR enthalten ist, selbstverständlich unter Vorrang der Präsenzsitzung,
Viele Grüße
Bernd
Der Betriebsrat kann in seiner Geschäftsordnung festlegen, unter welchen Umständen Sitzungen digital stattfinden können. In diesem Rahmen sind m.E. auch die Ausschüsse gebunden.
Ich stelle mir gerade die Frage auf welcher Rechtsgrundlage Ausschüsse an die Geschäftsordnung des Betriebsratsgremium gebunden sein sollten.
Oder auf welcher Rechtsgrundlage der Ausschuss das tun kann. Wenn der Ausschuss das Feld aufgrund eines Beschlusses selbst bearbeiten kann wäre das für mich z. B. ein Grund das der Ausschuss das selbst machen kann.
Ich würde jetzt mal steil behaupten Ausschüsse können keine eigene GO haben.
Zitat§ 36 BetrVG
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
Bei der GO geht es um die Geschäftsführung des Betriebsrats. Die Gliederung in Ausschüsse und die Zuständigkeiten und Befugnisse der Ausschüsse sind Bestandteil der Geschäftsführung des Betriebsrats. Auch ist es ja nicht so, dass Ausschüsse einfach unabhängige Gremien sind, die nach Lust und Laune eigene Beschlüsse fassen können. Der Betriebsrat kann Ausschüssen mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Das ist ein Unterschied, ein Ausschuss kann nur Beschlüsse im Rahmen seiner Aufgaben fassen. Ok, nun führt der Betriebsausschuss ja die laufenden Geschäfte des BR. D.h. wenn überhaupt reden wir hier ausschließlich über den BA. Aber auch das kann nicht sein, Der BA führt nicht seine eigenen Geschäfte, sondern die des BR. D.h. der BA kann sich keine abweichende GO geben, er führt die Geschäfte des BR entsprechend der GO die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt. Es wäre doch völliger Blödsinn zu sagen, der BR beschließt mehrheitlich eine GO, die regelt wie die Geschäfte des BR zu führen sind, aber der BA, der dann anschließend die Geschäfte führt, kann diesen Beschluss, bzw. diese GO, einfach ignorieren und einfach beschließen die Geschäfte des BR anders zu führen.
Ich würde jetzt mal steil behaupten Ausschüsse können keine eigene GO haben.
das steht hier anders
https://www.betriebsrat.com/geschaeftsordnung
https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI607187.html
Für Ausschüsse des Betriebsrats, insbesondere den Betriebsausschuss, gelten die Regelungen über die Geschäftsordnung entsprechend. Auch diese Ausschüsse sollten sich eine Geschäftsordnung geben. Natürlich ist es auch möglich, dass der Betriebsrat die Geschäftsordnung für die Ausschüsse gleich mit beschließt.
Dass der Ausschuss sich eine eigene GO geben kann, ist klar. Meine Frage ist halt, ob ein Ausschuss an den Rahmen der GO des BR gebunden ist.
ob ein Ausschuss an den Rahmen der GO des BR gebunden ist.
Die Geschäftsordnung wird vom jeweiligen Gremium, für das sie gelten soll, erlassen. Bei Ausschüssen kann der Betriebsrat allerdings selbst Geschäftsordnungen beschließen. Nur wenn der Betriebsrat hiervon keinen Gebrauch macht, kann der Ausschuss selbst tätig werden.
Der Ausschuss ist an die GO des BR gebunden, wenn der BR das so will
nach dem Link von Randolf gibt es zumindest die Möglichkeit dass der BR Vorgaben für seine Ausschüsse machen kann
Zitat3 Erlass der Geschäftsordnung
Rz. 5
Die Geschäftsordnung wird vom jeweiligen Gremium, für das sie gelten soll, erlassen. Bei Ausschüssen kann der Betriebsrat allerdings selbst Geschäftsordnungen beschließen. Nur wenn der Betriebsrat hiervon keinen Gebrauch macht, kann der Ausschuss selbst tätig werden.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI607187.html
das steht hier anders
Ok, interessant.
Danke dass Du den zweiten Link noch nachgeliefert hast, der sagt auch was aus (im Gegensatz zum ersten).
Mein Gedanke war, dass der BA ja nicht (per Beschluss) Beschlüsse des BR einfach unterlaufen kann. Dem ist auch so, nur ist es anders geregelt. (Das beantwortet evtl. auch die Frage von Markus)
ZitatRz. 6
Da § 36 BetrVG als Voraussetzung für den Erlass einer Geschäftsordnung von der "Mehrheit der Stimmen der Mitglieder" des Betriebsrats spricht, kann diese nur mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit erlassen werden: Es kommt damit auf die Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder an; die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden reicht nicht aus.
Quelle: HAUFE (Link von Randolf)
D.h. auch für die GO eines Ausschusses braucht es die Mehrheit der Stimmen des BR, nur eine Mehrheit innerhalb des Ausschusses reicht nicht.
D.h. auch für die GO eines Ausschusses braucht es die Mehrheit der Stimmen des BR, nur eine Mehrheit innerhalb des Ausschusses reicht nicht.
das steht da aber nicht
da steht:
Zudem ist § 36 BetrVG entsprechend anzuwenden für den Betriebsausschuss und evtl. bestellte weitere Ausschüsse des Betriebsrats.
wenn der Ausschuss selbst tätig werden kann, dann gelten die Mehrheitsbedingungen innerhalb des Ausschuss
Macht doch keinen Sinn, wenn der Ausschuss selbst tätig werden kann und dann die GO nicht beschließen darf, weil es die Mehrheit im BR braucht.
Dann würde ja der Ausschuss gar nicht selbst tätig, sondern nur beauftragt vom BR und der beschließt. Somit ist die Auslegung im Link dann nonsens
das entscheidene Wort ist: entsprechend
§36 ist eben nicht genau so anzuwenden, sondern entsprechend anzuwenden
das steht da aber nicht
doch, genau das steht da. Ich zitiere es gene nochmal:
ZitatRz. 6
Da § 36 BetrVG als Voraussetzung für den Erlass einer Geschäftsordnung von der "Mehrheit der Stimmen der Mitglieder" des Betriebsrats spricht, kann diese nur mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit erlassen werden: Es kommt damit auf die Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder an; die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden reicht nicht aus.
also da steht (2. link)
Die Geschäftsordnung wird vom jeweiligen Gremium, für das sie gelten soll, erlassen.
das ist der Ausschuss in dem Fall und wenn der Ausschuss die GO erlässt, da beschliesst er auch.
Wie Beschluss zu fassen ist, ist entsprechend §36 ....
Man verwendet eine bereits für das übergeordnete Gremium festgelegt formale Vorschrift jetzt inhaltlich entsprechend für die untergeordneten Gremien
Was der Ausschuss erlassen hat, kann nicht vom Erlass der BR abhängig sein