Also kurz gesagt: Wenn ich meine Tätigkeit weiter ausüben will, brauche ich zwingend diese Untersuchung
Wenn jetzt aber an diese Untersuchung (die ich zwingend brauche und die der AG anbieten muss) auf einmal eine Testpflicht gekoppelt wird, glaube ich nicht dass das noch in Ordnung ist, da es dafür keinen rechtlichen Rahmen gibt (außer bei bestimmten Berufsgruppen).
grundsätzlich auch richtig
Ohne die Untersuchung darfst Du Deine Tätigkeit nicht mehr ausüben und ohne Test kriegst Du diese Untersuchung nicht. Mehr "Zwang" geht ja fast nicht.
bin ich auch bei Dir
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG mit so einem Angebot tatsächlich seine Pflicht erfüllt hat, wenn das Aufgeben von Grundrechten zwingend notwendig ist, um dieses Angebot wahrnehmen zu können.
und auch da stimme ich Dir zu
allerdings setzt Du voraus, dass der AG die Testpflicht vorgegeben hat.
Jetzt ist es aber weder logisch noch nachvollziehbar, das ein AG das macht, wenn der Dienstleister das gar nicht fordert. Damit würde der AG sich selbst "behindern", weil wie man oben sieht die AN dann "widerspenstig" werden.
--> warum also sollte der AG das machen?
Meine Annahme ist: der Dienstleister fordert den Test und der AG gibt das an den AN weiter. Ob der AG keinen anderen Dienstleister gefunden hat oder keinen anderen gesucht hat, ist in dem Fall unerheblich.
Und wenn die Testanforderung vom Dienstleister kommt, dann hat der AG seine Pflicht erfüllt und gegenüber dem AN keinen Zwang Testzwang angeordnet.