Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb gibt es gerade eine Diskussion darüber inwiefern der Abbau von Überstunden mit der Inanspruchnahme von Urlaubstagen kombiniert werden darf. In einer Mitteilung schreibt der AG vor, dass zwischen dem Tag/den Tagen an dem/denen (nacheinander) Überstunden abgebaut werden und dem nächsten Urlaubstag der genommen wird, mindestens ein Arbeitstag bzw. ein Wochenende dazwischen liegt. Ein Arbeitszeitnachweis einer Kollegin, die Ihren Urlaub sowohl aus Abbau der Überstunden als auch aus Urlaubstagen kombiniert hat war in diesem Zusammenhang der Stein des Anstoßes.
Weiß jemand von euch, ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt bzw. würde mich interessieren, ob es dazu in euren Betrieben eine Regelung gibt und wie diese ausgestaltet ist.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.