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Ich möchte im GBR eine Gesamtbetriebsvereinbarung abschließen. Mein lokaler BR hat seinen GBR Vertretern (u.a. mir) ein Abschlussmandat erteilt.
Die beiden anderen lokalen BR die im GBR vertreten sind, ihren Vertretern noch nicht. Was passiert, wenn diese beiden lokalen BR ihren GBR Vertretern weiterhin KEIN Abschlussmandat erteilen. Kann damit der Abschluss damit komplett verhindert werden? In unserem Fall mein lokaler BR die absolute Mehrheit im GBR (Stimmanzahl der vertretenden Mitarbeiter)
wenn es um eine GBV geht, die in die Verhandlungshoheit des GBR fällt dann ist es egal was die anderen machen, wenn es etwas ist was vor Ort geregelt werden kann dann kann der GBR nur für die verhandeln die die Vollmacht erteilt haben.#
Wenn ein Mandat erteilt werden musste, kann der GBR nicht originär zuständig gewesen sein. Er kann dann im Rahmen der Gesetze nur für die BRe handeln, die ihm dieses Mandat erteilt haben.
In Eurem Fall ist also klar, dass er keine GBV verhandeln und abschließen kann, die auch jene Betriebe umfasst, die die Beauftragung abgelehnt haben.
Warum haben die anderen GBR Vertreter noch nicht die Notwendigkeit einer GBV erkannt?
Wieso könnt ihr das nicht Lokal in einer BV regeln?
also um es auf den Punkt zu bringen, ob der GBR zuständig ist oder nicht entscheidet im Extremfall das Arbeitsgericht.
Die Erfahrung die ich da gemacht habe in der Vergangenheit (war auch in einem kleineren Betrieb beschäftigt), dass wenn man dem AG mitteilt, man geht als kleinerer Betrieb zum Arbeitsgericht, weil man nicht glaubt das der GBR zuständig ist und der GBR von uns kein Mandat hat, oder aber im Geltungsbereich werden die betriebe genannt, für die dieses GBV gilt und für diese GBV nicht gilt, dann wird der Geltungsbereich in der GBV angepasst oder aber der Arbeitgeber sieht hier nicht die Zuständigkeit des GBR und zieht sich auf die Verhandlungen raus.
Daher, es kommt darauf an und im Extremfall ist der GBR nicht zuständig, das gilt sicher bei Entlohnungssystemen, Arbeitszeitregeln, Boni etc. so wie allen anderen Fällen, die auch lokal geregelt werden können. Da braucht es dann schon einen Beauftragung durch den lokalen BR an den GBR für einen Verhandlungsauftrag, gibt es den nicht, dann keine GBV für den Betrieb!