Neuausrichtung = Umstrukturierung / Betriebsänderung?

  • Hallo liebe Foren-User,


    und schon das nächste Thema :)


    In unserer wöchentlichen Teamsitzung, die eben beendet wurde, stellte uns die GF-in den Beschluss des übergeordneten Gremiums vor.

    Hiernach werden wir nun für 3 bestimmte Bereiche zuständig sein. Einer der Bereiche ist vollkommen neu... die anderen Bereiche gab es auch vorher schon, aber diese wurden inhaltlich verändert. Ein Unterbereich eines der 3 Bereiche soll wegfallen.


    Die GF-in nannte es "Neuausrichtung".


    In der Teamsitzung eben habe ich bereits gefragt, wie sich diese Neuausrichtung denn auf die Arbeitsplätze auswirkt. Die GF-in antwortete darauf nur, dass sie dazu derzeit noch nichts sagen könne...


    Nun frage ich mich, ob dies ein Fall von Umstrukturierung, bzw. Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ist oder nicht.

    Ich frage deshalb, weil bei einer Umstrukturierung / Betriebsänderung ja der BR einbezogen werden muss.


    Wichtig:

    Wir sind unter 20 MA.

    Soweit mir bekannt, würde ein Einbezug nach § 111 BetrVG dann eh für mich nicht gelten...


    Wie also reagiert man als einköpfiger BR bei weniger als 20 MA, wenn eine bereits beschlossene Neuausrichtung bevorsteht, die sich ggf. auch auf die Arbeitsplätze auswirken könnte?


    Schöne Grüße,

    imebro

  • Wie also reagiert man als einköpfiger BR bei weniger als 20 MA, wenn eine bereits beschlossene Neuausrichtung bevorsteht, die sich ggf. auch auf die Arbeitsplätze auswirken könnte?

    ich würde als BR beim AG eine offizielle Anfrage dazu stellen und um alle relvanten Informationen bitten.

    Dann am besten gleich eine Frist für die Antwort mit forumlieren, damit Du einen Termin hast und reagieren kannst falls gar nichts kommt.



    Das er dazu in der Teamsitzung nichts gesagt hat, kann ich nachvollziehen, aber wenn Du als BR anfragst, dann ist das etwas anders.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo und danke für die Antwort.


    Ich habe das Thema gestern im Monatsgespräch erneut angesprochen, aber auch da hat die GF-in nur gesagt, dass sie derzeit nichts dazu sagen könne... sie wolle jedoch "mit dem Team weiterarbeiten", was für mich eher eine "wischi-waschi-Aussage" ist mit der ich wenig anfangen kann als BR.


    Ich muss zunächst 2 Fragen klären:

    1) Ist diese geplante Neuausrichtung auch eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)?

    2) Wenn ja... betrifft mich diese überhaupt als 1-köpfiger BR bei weniger als 20 MA?


    Und Ihr würdet mir empfehlen, in Kürze ein entspr. offizielles Schreiben an die GF zu machen, indem ich die Frage stelle, ob die geplante Neuausrichtung Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Belegschaft hat... bzw. WELCHE Auswirkungen diese haben wird?


    Grüße,

    imebro