Hallo liebe Foren-User,
und schon das nächste Thema
In unserer wöchentlichen Teamsitzung, die eben beendet wurde, stellte uns die GF-in den Beschluss des übergeordneten Gremiums vor.
Hiernach werden wir nun für 3 bestimmte Bereiche zuständig sein. Einer der Bereiche ist vollkommen neu... die anderen Bereiche gab es auch vorher schon, aber diese wurden inhaltlich verändert. Ein Unterbereich eines der 3 Bereiche soll wegfallen.
Die GF-in nannte es "Neuausrichtung".
In der Teamsitzung eben habe ich bereits gefragt, wie sich diese Neuausrichtung denn auf die Arbeitsplätze auswirkt. Die GF-in antwortete darauf nur, dass sie dazu derzeit noch nichts sagen könne...
Nun frage ich mich, ob dies ein Fall von Umstrukturierung, bzw. Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ist oder nicht.
Ich frage deshalb, weil bei einer Umstrukturierung / Betriebsänderung ja der BR einbezogen werden muss.
Wichtig:
Wir sind unter 20 MA.
Soweit mir bekannt, würde ein Einbezug nach § 111 BetrVG dann eh für mich nicht gelten...
Wie also reagiert man als einköpfiger BR bei weniger als 20 MA, wenn eine bereits beschlossene Neuausrichtung bevorsteht, die sich ggf. auch auf die Arbeitsplätze auswirken könnte?
Schöne Grüße,
imebro