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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Maskenpflicht im Betrieb, obwohl alle MA vollständig durchgeimpft sind?
Es handelte sich um unsere wöchentliche Teamsitzung, zu der der AG einlädt.
Sie hat nun - aufgrund meines Einspruches - online stattgefunden und die GF-in hat dann auch gesagt, dass ich darum gebeten hätte. Ich habe daraufhin dann auch erklärt, warum ich diesen Einspruch gemacht habe - nämlich weil die Corona ArbSchV noch bis 24. Nov. Gültigkeit hat und was eben dort drin steht. Das blieb dann ohne weiteren Kommentar. Somit ist dieses Thema auch durch.
* habe aber noch ein anderes Thema, welches sich durch die eben beendete Teamsitzung ergab. Dazu mache ich aber einen neuen Thread *
Meine Erfahrung ist eigentlich die, dass Geeimpfte im Regelfall kein Problem damit haben, ihren Impfstatus auch öffentlich bekanntzugeben, oftmals machen sie das auch ungefragt. Viel mehr sind es die Ungeimpften, insbesondere, die wegen Ihrer persönlichen Einstellung zum Staat, nicht geeimpft sind ein riesen Ding daraus machen, dass die Frage nicht zulässig ist.
Das ist richtig und ich fände es äußerst begrüßenswert, wenn man am Ende mit einem Ordner voll mit den Impfnachweisen aller MA (+ Einverständniserklärungen diese zu verarbeiten) da steht und dann die Maskenpflicht im Betrieb (oder Abteilung) abschaffen kann. Ich sage ja nur, dass man diesen "Ordner" zwangsweise braucht und dass es nicht so leicht ist diesen tatsächlich vollständig voll zu bekommen. Weil, wie gesagt, wenn nur einer nicht mitspielen will...
eigentlich will keiner die Maske tragen, aber wenn man sich aktiv durch Bekanntgabe seines Status daran beteiligen soll, dann geht das "die Demokratie und die Menschenrechte sind in Gefahr" Geschreie los.
Wobei diese Personen ja genau das wahrnehmen: ihre Grundrechte
also meinen Status kann jeder gerne wissen, den Impfpass hänge ich auch an die Bürotür wenn es hilft die Masken loszuwerden