Maskenpflicht im Betrieb, obwohl alle MA vollständig durchgeimpft sind?

  • Hallo,


    ich würde Euch hier einfach mal um eine Einschätzung bitten, wie es in Eurem Betrieb etc. gehandhabt wird.

    Bei uns z.B. sind mittlerweile alle Mitarbeiter*innen vollständig durchgeimpft.

    Es besteht daher etwas Unsicherheit, ob unsere Maskenpflicht, die wir im vergangenen Jahr (2020) eingeführt hatten, überhaupt noch Bestand haben sollte/muss...


    Das war heute Thema unter einigen Mitarbeiter*innen und danach wurde ich als BR damit konfrontiert.


    Ich könnte mir z.B. ganz spontan auch eine Regelung vorstellen, wonach man die MaskenPFLICHT aufhebt und sie zu einer freiwilligen Lösung macht. Wer also im Büro eine Maske tragen möchte, der kann das tun... wer nicht, der muss es nicht.


    Wie seht Ihr das, bzw. wie wird das bei Euch gehandhabt?


    Danke und Gruß,

    imebro

  • Wenn es eine gesetzliche Vorschrift gibt das es eine Maskenpflicht gibt aufgrund der äußeren Umstände dann stellt sich die Frage ob man von einer Maskenpflicht welchem Betrieb vereinbart worden ist abweichen kann gar nicht.

    Der erste Punkt welcher also zu klären wäre gibt es eine gesetzliche Vorgabe Masken zu tragen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • (2) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.


    aus §2 der Corona-ArbSchV


    Wenn also Eure Gef-Bu ergibt, dass Masken nicht mehr notwendig sind dann könnt ihr das machen.


    Nur der AG darf ja nicht danach fragen, bzw muss man die Frage nicht beantworten....

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • In der Arbeitsschutzverordnung wird kein unterschied geimpft/ungeimpft gemacht. Diese Verordnung ist bis 10.09.2021 gültig. Verordnungen kann man nicht freiwillig aufheben. Was am 10.09.2021 kommt werden wir sehen.

    Das Thema hat sich auch geklärt. https://www.bmas.de/DE/Service…eitsschutzverordnung.html
    Mit Anpassungen gilt die weiter.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Nun trotz allen können sich auch die Geimpften weiter anstecken und weiter den Virus verteilen, obwohl Sie nicht merken, dass Sie den Virus haben.
    Aus diesem Grund halte ich die Maske solange der Abstand nicht eingehalten werden kann und Einzelarbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen für erforderlich.


    Ich trage auch weiter Maske obwohl durchgeimpft, sowohl beim einkaufen wie auf dem Fußballplatz im Fanbereich ;) .


    Geschadet hat es mir bis heute nicht :D

  • OK und danke für Eure Einschätzungen.


    Bei uns gibt es keine Gef-BU... das war hier schon mal vor längerer Zeit Thema. Ich hatte die GF-in schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, aber sie hat diesbezüglich noch nichts auf den Weg gebracht.


    Werde mir den Link nur neuen Verordnung mal anschauen - danke dafür.


    Grüße,

    imebro

  • Na Gott sei Dank zählt im Arbeitsrecht nicht, dass was der Rabauke für erforderlich hält :)

    verstehe ich nicht, warum muss du hierfür Gott danken?


    Sowohl in Geschäften wie auch in anderen geschlossenen Räumen in denen du den Sicherheitsabstand nicht halten kannst gilt die Maskenpflicht weiter. Auch im Arbeitsrecht ist das noch so, also wieso dankst du Gott?

  • Rabauke wenn getestete / genesene und geimpfte Personen wahllos ohne Maske in einer Disko rumhüpfen ist es doch wohl Quark, dass man am Arbeitsplatz noch mit Maske rumläuft! Und dies kann der AG dann eben auch im betrieblichen Infektionsschutz so umsetzen.

  • Rabauke wenn getestete / genesene und geimpfte Personen wahllos ohne Maske in einer Disko rumhüpfen ist es doch wohl Quark, dass man am Arbeitsplatz noch mit Maske rumläuft!

    Der Unterschied ist halt, dass der Disco-Besitzer ohne Probleme 4G machen kann. Also geimpft, genesen, getestet oder geh nach Hause! Ein AG kann das nicht so ohne weiteres. Der Disco-Besitzer kann gewährleisten, dass jeder in seiner Disco geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist, ein AG kann das für seinen Betrieb nicht gewährleisten, so einfach ist das.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Rabauke wenn getestete / genesene und geimpfte Personen wahllos ohne Maske in einer Disko rumhüpfen ist es doch wohl Quark, dass man am Arbeitsplatz noch mit Maske rumläuft! Und dies kann der AG dann eben auch im betrieblichen Infektionsschutz so umsetzen.

    Da muss man klar unterscheiden zwischen Arbeit und Freizeit. Ob das sinnvoll ist oder nicht kann sich natürlich streiten.
    Also müssen die Angestellten i oder Disko vielleicht auch Maske tragen aber die Gäste nicht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Interessante Begebenheit von eben:


    Unsere GF-in möchte, dass wir unsere heutige Teamsitzung alle gemeinsam (ca. 10 MA) im Sitzungsraum durchführen. Dieser hat keine Fenster!!


    Ich habe sie nun darauf aufmerksam gemacht, dass die Corona ArbSchV noch bis 24. Nov. Gültigkeit hat, wonach die digitalen Möglichkeiten genutzt werden sollen, wenn diese vorhanden sind. Bisher haben wir diese Teamsitzungen immer per Videokonferenz durchgeführt.


    Wie seht Ihr das?


    LG

    imebro

  • na wenn ihr doch alle geimpft seid...


    und es ist ja leider so, dass dort ein soll steht, die GF das also durchaus anders entscheiden kann, wenn was passiert wird sie diejenige sein, die dafür dann auch den Hut auf hat.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Unsere GF-in möchte

    der BRV nimmt es wohlwollend zur Kenntnis und erklärt der Dame: ich habe zu einer Online Sitzung geladen und dabei bleibt es.

    Das ist doch völlig unabhängig von der Corona-Verordnung eine Frage der Zuständigkeit und hier ist der BRV zuständig den Ort, die Zeit und die Form der Sitzung (soweit nach GO zulässig) zu bestimmen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • §§Reiter ein AG kann das für seinen Betrieb nicht gewährleisten.... wenn er es für einzelne Abteilungen gewährleisten kann dann kann dort auch die Maskenpflicht aufgegeben werden!

    Im Grundsatz hast Du ja durchaus Recht. Wenn tatsächlich alle geimpft oder genesen sind, hat das Maske Tragen nicht mehr viel Sinn. Was ich meine ist, dass es für den AG formal extrem schwierig ist das zu gewährleisten, einfach weil er aus Datenschutzgründen den Impfstatus seiner MA gar nicht überprüfen oder dokumentieren darf.

    D.h. absolut alle MA einer solchen Abteilung müssten dem AG freiwillig ihren Impfstatus nachweisen und eine Einverständniserklärung unterzeichnen, dass ihre (Gesundheits-)Daten zu dem Zweck einer Gefährdungsbeurteilung durch den AG verarbeitet werden. Wenn auch nur ein MA da nicht mitspielt und seinen Impfpass nicht vorlegt oder die Einverständniserklärung nicht unterzeichnet, dann wars das. Dann kann der AG nicht gewährleisten oder nachweisen, dass tatsächlich alle MA geimpft oder genesen sind.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • weil er aus Datenschutzgründen den Impfstatus seiner MA gar nicht überprüfen oder dokumentieren darf.

    D.h. absolut alle MA einer solchen Abteilung müssten dem AG freiwillig ihren Impfstatus nachweisen und eine Einverständniserklärung unterzeichnen,

    Meine Erfahrung ist eigentlich die, dass Geeimpfte im Regelfall kein Problem damit haben, ihren Impfstatus auch öffentlich bekanntzugeben, oftmals machen sie das auch ungefragt. Viel mehr sind es die Ungeimpften, insbesondere, die wegen Ihrer persönlichen Einstellung zum Staat, nicht geeimpft sind ein riesen Ding daraus machen, dass die Frage nicht zulässig ist.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • der BRV nimmt es wohlwollend zur Kenntnis und erklärt der Dame

    ich glaube, dass hast Du falsch verstanden, es handelt sich um eine Team-Sitzung des AG, so zumindest habe ich das verstanden

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)