Betriebsvereinbarung Nachwirkung

  • Zur Einigungsstelle solltet ihr euch aber noch überlegen, ob ein Richter dieselben roten Linien ziehen würde wie ihr. Einigungsstelle heißt ja nur, dass da jemand mit mehr Druck einen Kompromiss erzeugt. Da müssen dann alle auf den anderen zugehen. Manche etwas schneller und etwas weiter, andere nur wenig. Aber wo die Mitte liegt gestaltet der Vorsitzende vermutlich sehr stark, sofern ihr euch nicht einigen könnt.

  • die Herausforderung ist, dass der AG bereits in diesem Jahr einen Vorschlag für eine solche BV gemacht hat.

    Das ist natürlich ein wichtige Information, da sie die Sachlage erheblich verändert (wie Markus und der Rabauke ja schon geschrieben haben). In diesem Fall geht es dann nicht darum ganz grundsätzlich Euer Mitbestimmungsrecht einzuklagen, sondern um konkrete, (vermutlich bereits gescheiterte) Verhandlungen über eine BV. Also Einigungsstelle, nicht Arbeitsgericht. Wenn das so ist, dann geht es hier in erster Linie doch eher um einen Anwalt als Sachverständigen, um den Vorschlag (BV) des AG zu prüfen, bzw. um zu prüfen in wie weit Eure Vorstellungen und roten Linien durchsetzbar sind und um Euch bei der Erstellung eines Gegenvorschlags zu unterstützen.

    Im nächsten Schritt ist es dann bei Bedarf aber auch möglich sich durch diesen Anwalt vor der Einigungsstelle vertreten zu lassen, oder ihn als Beisitzer zu benennen.

    Zitat

    Auch in Verfahren vor der Einigungsstelle kann sich der Betriebsrat anwaltlich vertreten lassen. Voraussetzung für eine Übernahme der dadurch entstehenden Anwaltskosten durch den Arbeitgeber ist, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei verständiger Würdigung aller Umstände erforderlich ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich im Einigungsstellenverfahren

    • schwierige Rechtsfragen oder
    • schwierige Fragen tatsächlicher Art stellen oder wenn
    • sich der Arbeitgeber vor der Einigungsstelle anwaltlich vertreten lässt (Grundsatz der Waffengleichheit).

    Der Betriebsrat hat aber auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens als Beisitzer für die Einigungsstelle zu benennen und dadurch dessen juristischen Sachverstand für das Einigungsstellenverfahren zu nutzen.

    Quelle: Dr. Kluge / Fischer-Lange (Rechtsanwälte)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Moin zusammen,


    ja die ganze Nummer wird immer konfuser. Wir hatten gestern Verhandlungen mit der Standortleitung ( durch die Geschäftsführunf initiert ). Dieses geschah nachdem wir eine Mail geschrieben haben, in denen wir ( auch mit Eurer Hilfe ) erneut unsere Verhandlungsbereitschaft klarstellten, dem AG allerdings auch mitteilten dass Drohgebärden ihm in keinem Falle weiterhelfen. Wir haben in der Mail noch einmal deutlich gemacht, dass er diese BV nicht einfach so kündigen kann und erweiterten den involvierten Personenkreis. Ich bin gespannt wie das ganze weitergeht.


    Auf jeden Fall seit ihr ein echt tolles Forum und an alle die sich beteiligen ganz großen Dank. Uns ist sehr damit geholfen!

  • ja die ganze Nummer wird immer konfuser.

    Naja, für mich wird die ganze Nummer eigentlich eher immer klarer :D


    Die ganze "alte BV, wann wurde sie gekündigt und wie wirkt sie nach" Geschichte spielt eigentlich nur eine sehr untergeordnete Rolle.

    Unter dem Strich befindet Ihr Euch gerade in schwierigen Verhandlungen mit einem widerwilligen AG, über eine BV zu mitbestimmungspflichtigen Sachverhalten. Nicht mehr und nicht weniger.

    Also wie gesagt:

    Anwalt als Sachverständigen, um den Vorschlag (BV) des AG zu prüfen, bzw. um zu prüfen in wie weit Eure Vorstellungen und roten Linien durchsetzbar sind und um Euch bei der Erstellung eines Gegenvorschlags zu unterstützen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Mal eine ganz andere Frage: Haltet ihr es für möglich das die Schließung der Firma auch gemacht wird? Kann das Geschäft so aufgegeben werden und möglicherweise in einem anderen Betrieb des neuen Inhabers weitergeführt werden?

    Nicht das das die Möglichkeit gezogen wird die gekündigte BV so stehen lassen und überlegen den harten Weg zu gehen.

    Auf jeden Fall ist in der Situation wo es aufgrund des Vorschlages einer neuen BV auf eine Einigungsstelle hinausläuft anwaltlichen Beistand mit ins Boot zu holen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mal eine ganz andere Frage: Haltet ihr es für möglich das die Schließung der Firma auch gemacht wird? Kann das Geschäft so aufgegeben werden und möglicherweise in einem anderen Betrieb des neuen Inhabers weitergeführt werden?

    Deshalb habe ich ja bereits gesagt, dass der BR den AG fragen soll, weshalb er meint, dass er dann den Betrieb verlagern muss und sich das Ganze dann auch anhand der Unterlagen und in Beisein eines Sachverständigen erläutern lassen soll. Das alles mit dem Hintergrund, erstens einmal heauszufinden, was an der Drohung dran ist und zweitens um evtl. den Interssenausgleich und Sozialplan vorzubereiten.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Mal eine ganz andere Frage: Haltet ihr es für möglich das die Schließung der Firma auch gemacht wird? Kann das Geschäft so aufgegeben werden und möglicherweise in einem anderen Betrieb des neuen Inhabers weitergeführt werden?

    Nicht das das die Möglichkeit gezogen wird die gekündigte BV so stehen lassen und überlegen den harten Weg zu gehen.

    Auf jeden Fall ist in der Situation wo es aufgrund des Vorschlages einer neuen BV auf eine Einigungsstelle hinausläuft anwaltlichen Beistand mit ins Boot zu holen.

    Unseres Wissens nach: Eher sinnbefreit wenn man sich die Konzernzahlen so anschaut. Unser Standort ist seit Ewigkeiten einer derjenigen die im Sinne der Wirtschaftlichkeit positiv läuft.

    Deshalb ist meine Meinung da tendenziell eher, dass es der Versuch ist Drohszenarien aufzubauen. Und die Sache mit dem Sachverständigen wie sie Markus 1973 ED schon sagte, macht mit jedem Tag mehr Sinn.

  • Haltet ihr es für möglich das die Schließung der Firma auch gemacht wird?

    ja, der AG eine Firma "dichtmachen" wann er will, wenn er die Entscheidungsbefugnis hat (100% Anteilseigner z.B.)

    Kann das Geschäft so aufgegeben werden und möglicherweise in einem anderen Betrieb des neuen Inhabers weitergeführt werden?

    ja, der AG kann ein Unternehmen jederzeit verkaufen, wenn er dazu die Entscheidungsbefugnis hat

    Nicht das das die Möglichkeit gezogen wird die gekündigte BV so stehen lassen und überlegen den harten Weg zu gehen.

    ja, kann der AG machen


    Aber jetzt mal realistisch gedacht:

    wegen einer gekündigten BV eine Firma verkaufen weil man sich nicht einigen kann über "Qualität" ?

    wenn da nicht noch ganz andere Probleme "schlummern" halte ich das für arg übertrieben


    Auf jeden Fall würde der BR darüber informiert und hat Handlungsmöglichkeiten, wenn es den so käme, aber sich da jetzt ein "Horrorszenario" selbst in den Kopf zu setzen, das lass mal lieber sein.


    Als erstes würde ich dem AG Kosten ankündigen weil der BR jetzt Rechtsberatung und Fachwissen extern einkaufen muss und dann dazu auch Beschlüsse fassen und diese dem AG mitteilen.

    Das sind dann nämlich keine Drohgebärden mehr, wie der AG sie an euch adressiert, sondern Tatsachen die der BR geschaffen hat: die Rechnungen werden den AG dann später nochmal daran erinnern ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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  • Das der Unternehmer das jederzeit machen kann ist logisch und unstrittig. Das ist seine ganz eigene Entscheidung wo er vollkommen frei ist.
    Und ich glaube nicht, auch auf meiner persönlichen Erfahrung, das sich ein Arbeitgeber von dann wahrscheinlich kleinen Zusatzkosten durch Rechtsberatung und Fachwissen inkl. Erstellung eines Alternativkonzeptes für den Betrieb beeindrucken lässt.

    Mir ging es darum wie das vom TE AltErnie72 eingeschätzt wird ob er das wirklich machen würde oder ob das eher nur ein theoretisches/praktisches Drohen ist. Aber das wurde ja auch beantwortet.

    Unseres Wissens nach: Eher sinnbefreit wenn man sich die Konzernzahlen so anschaut. Unser Standort ist seit Ewigkeiten einer derjenigen die im Sinne der Wirtschaftlichkeit positiv läuft.

    Deshalb ist meine Meinung da tendenziell eher, dass es der Versuch ist Drohszenarien aufzubauen. Und die Sache mit dem Sachverständigen wie sie Markus 1973 ED schon sagte, macht mit jedem Tag mehr Sinn.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich weiß auch ein ganz tolles Drohszenario für den AG: Er kann ja damit drohen, sich die Arme abzuhacken, damit er die BV nicht unterschreiben kann. Da wird es dem BR aber leidtun, dass er so böse war... :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)