Hallo zusammen,
auch wenn ich gerade frisch angemeldet bin, stelle ich direkt eine Frage, einfach weil wir als Gremium unter extremen Druck stehen.
Es gibt bei uns eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Qualität". Diese besteht seit 2008, wurde arbeitgeberseitig im Jahr 2013 gekündigt. Allerdings hat sie Nachwirkung und der AG hatte bisher keine Versuche gestartet zu verhandeln. Wir hatten hier auch keinen Anlass, denn die BV sicher unsere Kollegen vor vielen Dingen die in der Branche in der wir arbeiten mittlerweile immer mehr eingeführt werden.
Der AG will nun ein neues Projekt einführen wo genau diese Dinge genutzt werden. Er teilte uns mit er würde unsere BV einseitig kündigen und damit hätten wir zu diesen Themen gar nichts mehr in der Hand.
Wir sind der Meinung dass dem nicht so einfach funktioniert, und halten das für eine leere Drohung, wollen aber jetzt trotzdem entsprechend einen Anwalt beauftragen. Des weiteren gibt es halt die Drohung unseren Standort zu schließen wenn wir nicht mitgehen.
Meine Frage bezüglich Betriebsvereinbarungen mit Nachwirkung: Mal unbesehen des Umstandes dass die BV seitens des AG längst gekündigt ist, kann er diese einfach einseitig kündigen und dann tun und lassen was er will?
Bitte um Meinungen.
Liebe Grüße