darauf gehe ich jetzt gar nicht ein.
Und machst es dennoch.
Aber unterschiedlicher Meinung zu sein ist legitim.
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
darauf gehe ich jetzt gar nicht ein.
Und machst es dennoch.
Aber unterschiedlicher Meinung zu sein ist legitim.
Hallo AG,
was du als Freigestelltes BRM machst sagt dir das Gremium und nicht das Gesetz!
Wenn das Gremium sagt, Donnerstag wirst du den ganze Tag die Zeitkonten, Pausenzeiten, usw. kontrollieren weil wir den verdacht haben, dass da Schindluder gemacht wird und dazu gibt es einen Beschluss, dann ist das genau deine Aufgabe für den Donnerstag und das Webinar am Donnerstag geht nur, wenn der BR dem zustimmt.
In der Regel kommt es selten vor, dass der BR den freigestellten einen Arbeitsplan für die Freistellung geben der mit BR-Arbeit vollgespickt ist.
Da gibt es nicht nur bei "verfeindeten" Gremien sondern auch, wenn der Gremium merkt, das freigestellte BRM macht alles für seinen Verein während seiner Arbeitszeit und die BR-Arbeit wird vernachlässigt weil es nicht erkennt, dass da was zu tun ist. lese dir mal den Fitting dazu durch. Das ganze ist sicher legitim.
Aber wir weichen von der Frage ab,
ich habe immer bei allen Webinare diese dem Gremium vorgestellt und gefragt wer möchte Teilnehmen und dann für den Kreis der Teilnehmer den Beschluss fassen lassen und dem AG mitgeteilt.
Ich halte nichts von ich mach dann mal ohne den BR zu informieren ein Webinar. Als freigestelltes BRM bin ich dem BR rechenschaftspflichtig! Wenn man aber den BR vorab Informiert, dann kann man sich das auch genehmigen lassen.
Gruß
Rabauke
Ich behaupte, du hast jetzt schon mehr Zeit und Energie darauf verwendet, um das Thema hier zu diskutieren, als du gebraucht hättest um den Beschluss auf die TO zu setzen und zu beschließen. Und mit dem Beschluss wärest Du auf der absolut sicheren Seite. Dein Gremium wäre im Boot und der AG informiert. Aus Gründen, die nur du beurteilen kannst, machst du da ein Politikum draus.
Der große Meister hat gesprochen....
Natürlich mache ich kein Politikum draus, eher Du....
Ich hatte halt nur die Frage gestellt, aber in dieser Runde wurde daraus ne richtige Diskussion. Und das ist auch gut so...
Viele verschiedene Meinungen, und man sucht sich das Beste raus, also immer ruhig
Das was der §§reiter schreibt hat Hand und Fuß und ist durchaus zu verstehen und nachzuvollziehen.
Das ein EBRM bei Verhinderung eines BRM vollautomatisch nachrückt, sollte wirklich bekannt sein, siehe § 25 BetrVG.
Die daraus resultierenden Ereignisse (Kündigungsschutz für EBRM, zeitweilig oder nachwirkend) sind also davon abhängig ob ein Beschluss gefasst wurde (-> Verhinderung da Schulung) oder eben nicht.
Die Sturheit einiger hier erschreckt mich zu tiefst!
Es ging mir hier in keinster Weise um irgendwelche daraus resultierenden Ereignisse. Ich mache bzw. habe solche Webinare nur gemacht, wenn keine BR-Sitzung war, bzw. meine sonstige BR-Arbeit es zuließ.