Alles anzeigenHallo Ihr Lieben und danke für die weiteren Infos.
Der Grund für den Urlaub ist die Heirat des Kollegen, die im Übrigen in der vergangenen Woche hier sogar kurz gefeiert wurde (allerdings lediglich durch Gratulation + Geschenkübergabe). Dennoch würde ich in einem solchen Falle noch eher FÜR die Gewährung eines Tages Sonderurlaub stimmen.
Zur Kündigung der BV habe ich aber noch eine Frage:
Soweit mir bekannt ist, können diese BV doch nur die Unterzeichner gemeinsam diese kündigen... oder habe ich das falsch in Erinnerung? Es käme mir seltsam vor, wenn der AG ohne meine Einwilligung diese BV einseitig kündigen könnte.
Schöne Grüße,
imebro
Ne alles Verträge können einseitig gekündigt werden.
Da eine BV auch ein "vertragswerk" ist kannst sowohl du die Kündigen wie auch der Arbeitgeber diese Kündigen.
Urlaub wegen Umzug ist ei uns im TV geregelt und kann der Mitarbeiter 1x auf 5 Jahre beantragen.
Wenn ihr natürlich gewollt habt, dass der MA für jeden Umzug den er durchführt einen tag bekommt, nun dann würde ich jede Woche von einer Pension in die nächste ziehen und hätte eine 4-Tagewoche aber 5 Tage bezahlt geil oder?
Gruß
Rabauke