Geschäftsordnung

  • Hallo zusammen,

    ist es eigentlich zwingend notwendig, eine Geschäftsordnung zu beschliessen oder zu haben?

    Wir haben nämlich keine, aber im BetrVG §36 steht ja auch nur:

    Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.

    Heisst für mich: Man kann aber muss nicht...

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • soll ist eigentlich schon ein bisschen mehr als kann.

    Es macht auch Sinn, zumindest bei größeren Gremien.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Heisst für mich: Man kann aber muss nicht...

    Das siehst Du richtig. Man muss nicht, aber man sollte (meine Meinung).

    Es kommt natürlich ein Stück weit darauf an, wie gut das Gremium zusammen arbeitet und durchaus auch wie groß es ist. Bei einem 3er BR, wo man sich im wesentlichen gut versteht, ist die Notwendigkeit für eine Geschäftsordnung sicherlich geringer, als in einem 35er BR mit den verschiedensten Fraktionen. Der Vorteil ist einfach, dass man so einiges nur einmal ausdiskutiert, beschließt und in der GO festschreibt, anstatt in jeder zweiten Sitzung darüber zu diskutieren, wie man es denn diesmal macht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Die Vereinbarung einer Geschäftsordnung ist freiwillig, da § 36 BetrVG eine reine Soll-Vorschrift darstellt.

    Ein neuer Betriebsrat kann die Geschäftsordnung des Betriebsrats, dessen Amtszeit zuvor abgelaufen ist, durch einen Beschluss mit absoluter Mehrheit übernehmen. Ohne diese ausdrückliche Übernahme entfaltet die alte Geschäftsordnung nach Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats keine Wirkung mehr.

    Das heißt du hast recht.

  • wenn man Online- oder Hybrid-Sitzungen machen möchte, dann musst Du eine GO machen.


    Ohne diese ausdrückliche Übernahme entfaltet die alte Geschäftsordnung nach Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats keine Wirkung mehr.

    das ist nicht ganz korrekt, die GO läuft mit der konstituierenden Sitzung des neuen BR aus, d.h. sie ist auch nach Ablauf der Amtszeit des alten BR noch solange gültig bis der neue BR seine konstituierende Sitzung hat.


    Ob es in dieser Zeit tatsächlich BR-Angelegenheiten gibt, für die die GO wichtig ist, kann ich mir gerade nicht vorstellen (im Regelfall).

    Aber für den Fall dass der alte BR auch nach Ablauf der Amtszeit nochmal tätig werden muss, ist die GO dann weiterhin gültig.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Agassi0,


    eine Geschäftsordnung ist zwar kein Muss aber ohne Geschäftsordnung ist keine Sitzung per Video- oder Telefonkonferenz bzw. Hybridsitzung möglich. Denn die Regelungen dazu sind zwingend in einer Geschäftsordnung zu regeln.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Eine Geschäftsordnung wurde bei uns nur einmal thematisiert, als die sBRV von ihrem ersten BR-Seminar kam: "Wir brauchen dringend eine Geschäftsordnung, die ist ganz wichtig!" - "Wenn du das möchtest, dann mach eine..." - "Äääh, ich? Ich dachte du!" - "Vielleicht wenn mir mal gaaaanz arg langweilig ist ." ---> Wir hatten nie eine GO. ^^

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Wir sind gerade auch dabei eine zu erstellen - wir hoffen dass es für alle dann leichter ist, und die Regularien für alle klar sind. Zudem hat das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz auch eine Neuerung dafür bereit...

    Da muss ich mir wohl mal was überlegen...

  • Ich habe mal gelernt juristisch bedeutet "sollen": müssen, wenn können.


    Daher ging ich davon aus, dass abgesehen von einem 1er Gremium nahezu jeder BR eine GO hat. Der Umfang muss ja nicht riesig sein, aber gerade das neuste Gesetz, regelt ja eindeutig das für die Nutzung von Video- und Hybridkonferenzen dies in der GO zugelassen werden muss.

  • da Hybrid- und Videokonferenzen bei uns auch bisher nicht nötig waren, wird es wohl auch keine geben.

    Das finde ich aber schon ein wenig Kurzsichtig. Da wir es nicht ausschließen können, dass wir evtl. doch irgendwann auf dieses Mittel zurückgreifen müssen, werden wir das sehr wohl in unsere GO auf nehmen.


    Und eine GO in der Gremiumsgröße finde ich schon sinnvoll, da nicht nur die BRM sondern auch der AG weiß, wie der Hase in der BR-Arbeit läuft.


    Aber das muss jedes Gremium für sich entscheiden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Alle wichtigen Sachen wurden mittels Beschluss geregelt. Die einzige Person im Gremium die regelmäßig an Videokonferenzen teilnimmt, bin ich. Die Mehrheit der anderen nutzen noch nicht einmal den E-Mail-Account.

    Und ja, ich wäre auch für eine GO (im KBR haben wir die) aber die Mehrheit entscheidet. ;)

  • Und eine GO in der Gremiumsgröße finde ich schon sinnvoll, da nicht nur die BRM sondern auch der AG weiß, wie der Hase in der BR-Arbeit läuft.

    Aber ich muß doch die GO nicht dem AG mitteilen,oder?

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  • Doch, aber nur die Inhalte, die den AG betreffen, wie z.B. Vertreterregelung, Sitzungsintervalle, wie sind Videokonferenzen geregelt etc.

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    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Aber ich muß doch die GO nicht dem AG mitteilen,oder?

    Wir hatten diese Diskussion bereits schon einmal in diesem Forum.


    Kannst dir ja mal die für und wider ansehen. Meine persönliche Meinung ist, dass es nicht schadet, wenn der AG die Geschäftsordnung bekommt. Dann weiß er, wie sich der Betriebsrat organisiert, und wer welche Aufgaben hat. Wir haben in der GO z.B. auch die Beauftragung der weiteren Ausschüsse mit drin.


    Was spräche, deiner Meinung nach dagegen, dass die GO weitergegeben wird?


    LG

    Markus

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