Hallo zusammen,
ist es eigentlich zwingend notwendig, eine Geschäftsordnung zu beschliessen oder zu haben?
Wir haben nämlich keine, aber im BetrVG §36 steht ja auch nur:
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
Heisst für mich: Man kann aber muss nicht...