Liebe Kollegen,
ich berate einen Kollegen, der in unserem Unternehmen im kaufmännischen Außendienst als Vertriebsbeauftragter unterwegs ist. Ich schätze, dass er 70-80 % seiner Arbeitszeit im Dienstfahrzeug und bei Kunden verbringt, die restliche Zeit an seinem heimischen Arbeitsplatz, um Verträge zu bearbeiten etc.
Der Kollege leidet an orthopädischen Problemen und landete letztlich bei mir mit der Frage, wie er dafür sorgen kann, dass er, wenn er bald sein aktuelles Dienstfahrzeug, einen Touran, abgeben muss, weiterhin ein Fahrzeug mit erhöhtem Einstieg bekommen könne. Der Arbeitgeber verweigerte ihm nämlich ein solches Fahrzeug, sobald er sein aktuelles KFZ aufgrund der Kilometerleistung tauschen müsste.
Kurzum, wir haben einen GdB von 30 feststellen lassen und mit der Steilvorlage des Arbeitgebers, ihm ein leidensgerechtes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, konnten wir die Gleichstellung vor der BA erwirken. Insoweit also alles gut und wir sind vorbereitet für den Tag, wenn sein KFZ-Wechsel ansteht.
Nun tat sich ein neues Problem auf: Der Kollege benötigt, auch durch ärztliches Attest nachgewiesen, eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung für seinen Heimarbeitsplatz. Der Kollege will nun gar keinen höhenverstellbaren Schreibtisch, sondern einfach nur einen ordentlichen Bürostuhl, wie wir ihn im Innendienst unseres Unternehmens alle nutzen.
Ich informierte also seinen Personalreferenten und bat darum, mit Verweis auf seine Gleichstellung und das ärztliche Attest, ihm einen solchen Stuhl zur Verfügung zu stellen. Die Antwort der Personalabteilung:
"(...) Bezüglich der Tätigkeiten des Herrn x ist m.E. die originäre Aufgabe, mit dem Firmenfahrzeug die Fachhändler zu besuchen und zu betreuen. Ja, sicher sind im Vorfeld und Nachgang sicher häusliche Schreibtischarbeiten notwendig, aber dafür werden den Vertriebsbeauftragten auch Bescheinigungen zur Vorlage bei den Finanzämtern ausgestellt, damit diese dort das „Arbeitszimmer“ steuerlich absetzen können.
Ich gehe hoffentlich richtig in der Annahme, dass Herr X heute auch schon auf einem für ihn adäquaten Schreibtischstuhl sitz, der steuerrechtlich abgesetzt wurde. Weiterhin sehe ich die originäre Aufgabe daher weiter im Außendienst und nicht in der Hauptleistungspflicht im Innendienst, so wie bei Ihnen und mir. Auch wenn Herrn x den Schwerbehinderten gleichgestellt ist, sehe ich hier aus den vorgenannten Gründen keine Notwendigkeit, einen Bürostuhl zur Verfügung zu stellen."
Wie würdet ihr mit dieser Antwort umgehen? Hat der gleichgestellte Kollege nicht trotzdem, auch wenn seine Tätigkeit zum Großteil im Außendienst stattfindet, auch für den Arbeitsteil, den er zuhause erledigt, Anspruch auf die leidensgerechte Ausstattung? Und insbesondere der Verweis auf die steuerliche Absetzbarkeit irritiert mich. Dieses Argument ist mir so noch nicht untergekommen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der Arbeitgeber damit seiner Pflicht zur leidensgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes entgehen kann.
Ich habe noch einen zweiten Fall, für den ich aber ein neues Post aufmachen werde.
Ich danke ganz herzlich für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Daniel