Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
habt ihr schonmal Dienstpläne abgelehnt? Wenn ja, Warum und aus welchen Gründen? Was passiert, wenn man einen ablehnt?
Brauch man schon Gründe?
Freue mich auf Antworten
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
habt ihr schonmal Dienstpläne abgelehnt? Wenn ja, Warum und aus welchen Gründen? Was passiert, wenn man einen ablehnt?
Brauch man schon Gründe?
Freue mich auf Antworten
Moin,
Gründe braucht es schon (z.B. Verstöße ArbZG, JArbSchG oder mgl. Betriebsvereinbarungen). Der Plan darf dann nicht stattfinden, AG muss umorganisieren. Und dann, wenn nix passiert, eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung des Planes. und das mag der AG meist nicht wirklich.
Hallo Stempelkissen,
klar haben wir schon Dienstpläne abgelehnt, insbesondere dann wenn der Dienstplan gegen die dazugehörige BV versties, der AG musste dann halt nachbessern.
Braucht man Gründe? Aus meiner Sicht ja.
Was passiert wenn abgelehnt wurde? Nun ersteinmal gibt es dann keinen Dienstplan zumindest wenn dieser immer nur für den nächsten Monat/Zeitraum erstellt wurde, je nach BV kann es eine Nachfrist geben oder der alte Plan gilt weiter, da kann vieles oder auch nichts vereinbart sein, ggf. muss AG und BR eine prakmatische Lösung finden wie man das gemeinsam lößt.
Viele Grüße
Bernd
naja ich überlege gerade, wir haben eine BV Rufbereitschaft die in 2 Bereichen zum Einsatz kommt.
In dieser ist geregelt das uns Informationen über die:
- Einteilung der Arbeitnehmer zur Rufbereitschaft
- Liste der freiwillig an der Rufbereitschaft teilnehmenden Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer die kurzfristig eingesetzt werden
zukommen zu lassen.
Leider wird davon gar nichts umgesetzt.
Sogar eine paritätische Klärungsstelle soll laut BV existieren.
Nun darf ich einen Dienstplan, wie jetzt den September ablehnen? Da er offensichtlich gegen die BV verstößt ?
habt ihr diese Informationen auch eingefordert bzw. die Nichtübermittlung gerügt? Möglichst gar mehrfach.
Wenn ja dann "Der Dienstplan wurde wegen wiederholtem Verstoß gegen die BV Rufbereitschaft abgelehnt"
Wir versuchen gerade unsere BV's mit leben zu füllen...klar dann sollte man vielleicht erstmal anmahnen bevor man mit der Keule kommt.
Hallo Stempelkissen,
ihr wollt also eigentlich nicht den Dienstplan ablehnen (der ist ja an sich in Ordnung) sondern ihr wollt, dass die dazugehörige BV richtig umgesetzt wird.
Dafür gibt es den §23 BetrVG. Ihr fordert den AG zwei mal auf, die BV umzusetzen und euch die Infos zu geben. Beim zweiten mal mit Frist von ein bis zwei Wochen. Solltet ihr die Infos nicht bekommen, dann fällt ihr in der nächsten Sitzung den Beschluss, dass der AG seiner Pflicht nicht nachkommt, die BV umzusetzen, und beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eurer Rechte. Der schreibt euren AG noch einmal an und informiert ihn von seinem Glück und fordert ihn noch einmal auf, dass die BV umgesetzt wird. Wenn der AG dann immer noch nicht reagiert, geht es ins Beschlussverfahren und dem AG wird unter Androhung von einem Ordnungsgeld auferlegt, sich himmelherrgottverdammtnochmal an die BV zu halten und euch die Infos zu geben.
Natürlich solltet ihr euch bereits schon vor der Sitzung, in der ihr den Beschluss fasst einen RA zu beauftragen, einen passenden Anwalt heraussuchen (Arbeitsrechtsanwalt mit Schwerpunkt Vertretung von Arbeitnehmer und Betriebsverfassungsrecht) und mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen. Der hilft euch dann auch bei der Beschlussfassung. Bei uns kam er sogar unentgeltlich in die Sitzung und hat unsere Fragen beantwortet.
Bei uns hat es bisher immer gereicht, wenn wir den Anwalt einen Brief schreiben lassen. Der kostet so um die 1000€ und hilft dem AG beim Denken.
LG
Markus
das nenne ich eine Ablaufplan Danke dir Markus...
klar Anwälte haben wir genug, das ist das kleinere Problem.
Man könnte uns doch aber vorwerfen, das wir die letzten Jahre auch nicht darauf bestanden haben und nun plötzlich, wie aus dem nichts, jetzt die Unterlagen verlangen?! Oder ist das Unkritisch?
Man könnte uns doch aber vorwerfen, das wir die letzten Jahre auch nicht darauf bestanden haben und nun plötzlich, wie aus dem nichts, jetzt die Unterlagen verlangen?! Oder ist das Unkritisch?
genau aus dem Grund ist es natürlich wichtig, das Fehlverhalten des AG zu nennen und ihm die Möglichkeit zu geben das zu berichtigen.
Man kann in dem ersten Schreiben an den AG ja durchaus darauf hinweisen, dass der BR das bisher eher lax gehandhabt hat das aber nun nicht mehr so macht daher freundlich aber bestimmt auffordern die Punkte der BV umzusetzen.
Nur, weil ein BR in der Vergangenheit auf gewisse Rechte verzichtet hat, kann der AG nicht davon ausgehen, dass der BR das in Zukunft auch so machen wird.
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit solltet ihr natürlich den AG darauf hinweisen, dass ihr ab sofort eure Rechte wahrnehmen werdet.
Man könnte uns doch aber vorwerfen, das wir die letzten Jahre auch nicht darauf bestanden haben und nun plötzlich, wie aus dem nichts, jetzt die Unterlagen verlangen?! Oder ist das Unkritisch?
Das werden sie Euch auch vorwerfen. Aber das haben sie umsonst. Gewohnheiten brechen hier kein geltendes Recht.
Danke.
Ich habe derweil ein Schreiben formuliert und werde das erstmal dem Gremium präsentieren.
Bei uns werden die Dienstpläne nicht einmal kontrolliert.?
Bei uns werden die Dienstpläne nicht einmal kontrolliert.?
Das solltet Ihr ändern.
Bei uns trifft sich der Personalausschuss einmal wöchentlich und geht alle DP durch. Die GF bekommt dann ein Protokoll mit allen freundlichen Hinweisen und darf sich dann schriftlich zu den einzelnen Punkten äußern.