Hallo
wir hatten den Fall bis jetzt nicht, deswegen meine Frage.
2 Ersatzmitglieder haben wegen zu viel Arbeit gesagt sie kommen nicht zur Sitzung.
Muss ich nun Ersatz laden oder nicht?
Wie war das nochmal?
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Hallo
wir hatten den Fall bis jetzt nicht, deswegen meine Frage.
2 Ersatzmitglieder haben wegen zu viel Arbeit gesagt sie kommen nicht zur Sitzung.
Muss ich nun Ersatz laden oder nicht?
Wie war das nochmal?
Nein, muss du nicht.
Tschuldigung musst du doch, war gerade ein wenig verwirrt.
Ich denke,er muss nicht nachladen, denn die beiden Ersatzmitglieder sind ja nicht tatsächlich verhindert. Das wäre der Fall, wenn sie krank sind oder im Urlaub z.B.,oder hat einer ne andere Idee?
Danke rtjum, das Urteil habe ich gerade gesucht.
Das heißt, wenn ein BRM sagt, er hat soviel zu tun, er kann nicht zur Sitzung kommen, muss immer ein Ersatzmitglied eingeladen werden. So soll es sein...
Ohne Kenntnis des Urteils wäre ich davon ausgegangen, dass kein Ersatzmitglied nachgeladen werden darf, weil (meines bescheidenen Wissens) nur Krankheit, Urlaub, Elternzeit und Schulung anerkannte Verhinderungsgründe sind. Bemerkenswert am Urteil finde ich folgenden Sachverhalt:
Im Einzelfall können die Voraussetzungen dann erfüllt sein, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied in seiner Stellung als Arbeitnehmer im Betrieb unabkömmlich ist, weil die von ihm geschuldete Arbeitsleistung unbedingt sofort erbracht werden muss. (Unterstreichungen durch mich).
Das heisst für mich, der BRV muß nachfragen. Ist z.B. der Server abgestürzt und Moritz muß ihn unbedingt vor Feierabend wieder zum laufen bringen, liegt eine wirksame Verhinderung vor und ein EBRM muß nachgeladen. Sagt dagegen der Ledertaschenmann: "Ha noi, i kann fei nedde, sonscht hänn I morgen zu viel Gschäft" ist er nicht wirksam verhindert, sondern der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass jemand anders seine Arbeit macht und kein EBRM wird nachgeladen.
also, ich merke mir einfach folgenden Grundsatz:
wenn der BR (oder ein Ausschuss) nicht die Sollstärke erreicht, weil eine BRM sich abgemeldet hat, dann prüfen ob ein Verhinderungsfall vorliegt.
Wenn ein Verhinderungsfall vorliegt, solange der korrekten Reihenfolge nach Ersatz nachladen bis einer zusagt oder kein Ersatz mehr verfügbar ist.
Im Einzelfall können die Voraussetzungen dann erfüllt sein, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied in seiner Stellung als Arbeitnehmer im Betrieb unabkömmlich ist, weil die von ihm geschuldete Arbeitsleistung unbedingt sofort erbracht werden muss.
Weiter steht aber in dem Urteil auch, dass das BRM im eigenem Ermessen entscheidet, was gerade wichtiger ist. Nur wenn der BRV einen konkreten Verdacht hat, dass eine Verhinderung nicht vorliegt, kann er nachforschen und den Verhinderungsgrund überprüfen. Das bedeutet pauschal, dass ein BRM, dass sich wegen der Arbeit als verhindert erklärt, auch erst einmal verhindert ist und der BRV nachladen muss, solange er nicht nachgeforscht hat ob doch kein Verhinderungsgrund vorliegt.
Das heisst für mich, der BRV muß nachfragen. Ist z.B. der Server abgestürzt und Moritz muß ihn unbedingt vor Feierabend wieder zum laufen bringen, liegt eine wirksame Verhinderung vor und ein EBRM muß nachgeladen. Sagt dagegen der Ledertaschenmann: "Ha noi, i kann fei nedde, sonscht hänn I morgen zu viel Gschäft" ist er nicht wirksam verhindert, sondern der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass jemand anders seine Arbeit macht und kein EBRM wird nachgeladen.
wenn man davon ausgeht, das jedes BRM den Grundsatz ernst nimmt: BR-Arbeit geht vor, dann dürfte der Fall der "Nicht-Verhinderung" nicht eintreten.
Ich denke, dass dieser Gedanke durchaus in dem Urteil Beachtung gefunden hat.
Ich sehe das ähnlich wie der Mann mit der Ledertasche.
Da wir als BR seit unserer letzten Wahl die Termine der BR-Sitzungen und des BA fest eingetacktet haben und die Termine im Unternehmen bekannt sind, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Vorgesetzten, zu den entsprechenden Terminen für Ersatz zu sorgen, der die Arbeit der BRM erledigt. Da wir aber ständig am Limit arbeiten und der AG auch nicht gewillt ist, Abhilfe zu schaffen, werde ich kein Ersatzmitglied einladen, wenn das reguläre BRM sagt, ich muss arbeiten, wir haben soviel zu tun.
Soll der AG mal kommen und einen Beschluss anfechten dann muss er durch Schmerzen lernen was es heißt nicht für eine korrekte Personalplanung zu sorgen.
Der Nordfriese : Damit riskierst du aber, wie das Urteil zeigt, deine Beschlüsse. Hier ging der BRV nämlich auch davon aus, dass zu viel Arbeit kein Verhinderungsgrund ist.
Hallo Markus,
ich habe seinerzeit und auch nachher mehrfach mit der Personalleitung gesprochen und meinen Unmut über die Situation kundgetan und auch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass ich das als Behinderung der BR-Arbeit betrachten würde, zumal dem BR zugesichert wurde, dass es keine Probleme bzgl. der Teilnahme an den Sitzung geben würde.
Meine BR-Kolleg*innen wissen alle, dass ich eine Verhinderung aus Gründen, die nicht Krankheit, Urlaub oder Seminar heißen, nicht als solche behandle.
Ich bleibe weiter bei meinem Vorgehen, der entsprechenden Verhinderungsgründe.
Ich muss allerdings auch sagen, bisher gab es noch nie einen Fall, dass der AG einen Beschluss des BR angefochten hat. Es ist vielmehr so, dass wir vieles mit der Personalleitung besprechen, für das wir später keinen Beschluss benötigen und dazu zählen auch Seminarbesuche oder das hinzuziehen eines Anwaltes wenn es mal komplizierter wird.
Ich sehe das Problem in den zu "neugierigen" BRV's / Schriftführer
Indem der BRV nämlich genau wissen will / wollte und dieses dann noch im Protokoll vermerkt kann man immer seine Entscheidung ob nachgeladen werden muss oder doch nicht hinterher angreifen. Gerade in so nicht eindeutigen Fällen wie Nichtteilnahme wegen zu viel Arbeit / keine Lust etc.
Wenn sich ein BRM einfach mit "bin Verhindert" braucht der BRV nicht investigativ tätig werden, wieso weshalb warum, weil diese Entscheidung beim BRM liegt. Er lädt dann einfach ein EBRM ein, weil er von einer "rechtlichen Verhinderung" ausgeht darf.
Wenn sich ein BRM einfach mit "bin Verhindert" braucht der BRV nicht investigativ tätig werden, wieso weshalb warum, weil diese Entscheidung beim BRM liegt. Er lädt dann einfach ein EBRM ein, weil er von einer "rechtlichen Verhinderung" ausgeht darf.
Dann lässt sich das Urteil ja in einen Vorteil für den BR verwandeln. So viele BRM erklären sich für verhindert, dass auch das letzte Ersatzmitglied mal zum Zuge kommt und seinen besonderen Kündigungsschutz dadurch aktiviert. Das war zwar ursprünglich das, was der Gesetzgeber verhindern wollte, aber wenn die Gerichte anderer Meinung sind, sollte man ihnen als BR auch nicht reinreden...
Mut zur Lücke:
einfach im Zweifel das BRM darauf hinweisen, wie ein echter Verhinderungsgrund aussieht und es bitten die Verhinderung mit Angabe des Grundes per e-mail an den BR-Ordner / BRV zu senden.
Dann die Angaben bewerten und ggf. nachladen.
Dann kannst Du als BRV ggf. auf die e-mail verweisen und damit hat sich für mich die Nachforschung auch erledigt.
Bei zweifelhafter Verhinderung entscheide ich immer auf "keine Verhinderung", weil lieber einer zu wenig als ein unberechtigter EBRM in einer Sitzung. Wenn ich schon Mist mache, dann bitte ohne Datenschutzverstoß oder Vertraulichkeitsverstoß.
PS:
es gibt BRM die nach kurzer Einweisung was ein eindeutiger Verhinderungsgrund ist, diesen auch genauso eindeutig in der e-mail beschreiben
Dann kannst Du als BRV ggf. auf die e-mail verweisen und damit hat sich für mich die Nachforschung auch erledigt.
Bei zweifelhafter Verhinderung entscheide ich immer auf "keine Verhinderung", weil lieber einer zu wenig als ein unberechtigter EBRM in einer Sitzung. Wenn ich schon Mist mache, dann bitte ohne Datenschutzverstoß oder Vertraulichkeitsverstoß.
Naja das ist wie schon diskutiert nicht nur ein Problem der möglichen Beschlussanfechtung sondern vielleicht auch für das zu ladende gewesene Ersatzbetriebsratsmitglied, welches dann 11 Monate nach dieser Sitzung die ordentliche Kündigung bekommt.
Dann habe ich noch eine Anmerkung: Wenn sich jetzt ein BRM von der Sitzung abmeldet, weil es Spätschicht hat, und die Sitzung vormittags stattfindet, dann müsste der BRV ja nachladen,oder stehe ich da auf dem Schlauch? Das wäre für mich ja ein tatsächlicher Verhinderungsgrund...
Andere Schicht ist kein gültiger Verhinderungsgrund.
§ 37 (3) BetrVG: Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Also nicht nachladen?