SBV geht in Altersrente - Neuwahl erforderlich?

  • Hallo zusammen,


    unsere SBV wird noch während ihrer Amtszeit in die Altersrente gehen.

    Diese hat 2 gewählte Vertreter.

    Rückt einfach ein Vertreter nach, oder muss die SBV neu gewählt werden?


    Ich habe bisher mit SBV nie was am Hut gehabt, wurde aber jetzt von einigen Kollegen gebeten, mich um den Posten zu bewerben, wenn die jetzige SBV in den Ruhestand geht.

    Mein Verständnis wäre bisher, dass einer ihrer Vertreter für den Rest der Amtszeit nachrückt. Richtig?

  • Hallo BjörnPe,


    die Antwort auf deine Frage findest du im § 177 Abs. 7 SGB IX.

    Das Leben ist Veränderung

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    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Da es 2 Vertreter gibt, und einer davon auch bereit ist nachzurücken ist die Frage beantwortet.

    Herzlichen Dank

    Naja so einfach ist das aber auch nicht. Der erste Stellvertreter rückt nach. Und der aktuell zweite Stellvertreter wird der erste (und einzige) Stellvertreter.
    Es besteht da keine Wahlmöglichkeit welcher Stellvertreter nachrückt. Und so lese ich die Aussage das einer davon bereit ist nachzurücken.
    Sollte der erste Stellvertreter nicht nachrücken wollen und Amt damit dann niederlegen würde der aktuelle zweite Stellvertreter nachrücken und müsste eine Nachwahl der Stellvertreter in die Wege leiten weil er keinen Stellvertreter als Vertrauensperson mehr hat.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)