Umgehung Mitbestimmung bei Dienstplänen?

  • Hallöchen, und wieder mal ist mir was unklar:


    Es soll doch so sein, dass der BR bei Änderungen an einem DP MBR hat, oder?


    In unserer bald erscheinenden neuen BV zur ARbeitszeit wird nun vereinbart, dass der DP (dann "Serviceplan" genannt) nur noch bei gravierenden Änderungen - also bei generellen Änderungen des Rhythmusses o.ä. dem BR vorzulegen ist. Da wird aber nicht viel passieren. Denn die Pläne sind erst neu erdacht worden. "Normale" Änderungen wie z. B. kurzfristige Vertretung bei Krankheit und so gehen dann gar nicht mehr zum BR. Wie kann dieser ab dann kontrollieren, ob da alle gesetzlichen Vorschriften zur AZ eingehalten werden (Ruhepausen, Einhaltung der max. Stundenzahl etc.) ? Oder ob und wieviel Mehrarbeit anfällt. Ob diese Mehrarbeit immer nur wenige MA betrifft usw usw.


    Irgendwie haben wir - die MA - den Eindruck, dass der BR sich aus allem raushalten will, was zu viel Stress und Arbeit macht. Diskussionen um Schichtarbeit (Zuschläge) vs. Gleitzeit (freies Gleiten) wurde damit erledigt, dass einfach eine Servicezeit eingeführt wurde, wo diese MA nun feststehende Servicezeiten haben, wo sie weder gleiten können noch Zuschläge bekommen. Es gibt 3 Servicezeiten - früh bis kurz nach Mittag, Mittag bis frühen Abend und nachmittag bis Abend. Jeweils Überlappung von ca. 2 Std.


    Wie seht Ihr das? Kann man sich durch für beide Seiten günstige Absprachen (also AG und BR) so einfach aus der Verantwortung stehlen? Und die MA stehen da wie begossene Pudel?

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • denn der BR kann nicht Mitbestimmungsrechte aus erzwingbarer Mitbestimmung ... freiwillig aufgeben.

    Da bin ich jetzt wieder kurz davor einen Grundlagenvortrag über den Unterschied zwischen "können" und "dürfen" zu halten.

    ;)


    Wie kann dieser ab dann kontrollieren, ob da alle gesetzlichen Vorschriften zur AZ eingehalten werden (Ruhepausen, Einhaltung der max. Stundenzahl etc.) ?

    Kann/darf/soll der BR das kontrollieren? Sicher. Macht es dafür Sinn eine Planung zu überprüfen? Nur sehr bedingt, da die meisten "Verstöße" gar nicht geplant werden, sondern sich aus dem laufenden Betrieb ergeben. Insofern wäre, nach meinem Verständnis, die Kontrolle der Zeiterfassung der bessere Weg, weil man da wirklich sehen kann, wer wann welche Pausen gemacht hat (oder auch nicht) und wo die Ruhezeiten nicht eingehalten wurden usw. usf.


    Um mir ein Urteil zu bilden, ob es hier wirklich zu einem Problem kommt (oder kommen könnte), müsste ich wohl mehr über die Servicezeiten wissen.


    (Wenn z.B. die Zeiten zwischen Ende der letzten "Schicht" am Abend und Beginn der ersten am Morgen immer mindestens 11 Stunden beträgt, dürfte ein AN sich innerhalb der "Schichten" frei bewegen. Und auch wenn es grundsätzlich eine Bindung an einen gewissen Schichtplan gibt, macht es (in meinem Verständnis) durchaus Sinn, wenn der BR sagt: von uns aus sollen die Kollegen untereinander tauschen können, interessiert uns nicht, verändert weder die Arbeitszeiten noch wirft es Probleme auf, erhöht aber die Flexibilität aller Beteiligten.


    Wie es en détail bei Euch läuft? Keine Ahnung. Aber solange es eine Zeiterfassung gibt, könnte ich mir zumindest ein Szenario vorstellen in dem der BR hier relativ entspannt ist.


    Wenn der BR aber die AN in ein "Schichtmodell" zwängt, ohne dass es da irgendeine Kompensation für gibt (meint hier natürlich finanzieller Art), würde ich mir die Regelung auch genau anschauen, ob die überhaupt mit meinem Arbeitsvertrag kompatibel ist oder auch nur nach § 77 (3) BetrVG zulässig ist.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auch bei uns müssen die Schichtpläne nur bei Änderungen vorgelegt werden. Mit entsprechenden Vorlauf, falls ein neues Schichtsystem eingeführt werden soll.

    Ansonsten gibt es die Anträge halt auch entsprechend kurzfristig.

    Mehrarbeit, speziell Arbeit am Samstag muss uns schon in der Vorwoche angekündigt werden: "Wir planen am Samstag der Folgewoche ...." Dann wird nach Freiwilligen gesucht und in der Woche dann konkret mit Nennung der Namen und der Aufgaben beantragt. Das klappt mittlerweile sehr gut.


    Üblicherweise versucht der Arbeitgeber bei uns schon, die Wünsche der Mitarbeiter auch zu berücksichtigen. Von daher ist es relativ ruhig geworden.

  • Hallo Lilex,


    im Wesentlichen kommt kommt es darauf an, was diese BV alles regelt. Auch wir lassen uns praktisch keine Dienstpläne mehr zur Kontrolle vorgelegen (außer bei grundlegenden Änderungen des Rahmendienstplans). Das hat aber nichts mir "Bequemlichkeit" zu tun. Unsere BV zu den Dienstplänen und dem "Ausfallmanagement" ist eine der umfangreichsten die wir haben. In dieser BV ist abschließend und detailliert geregelt, wer wann und wie eingeteilt werden darf. Jeder MA hat einen feststehenden Rahmendienstplan, welcher eine gewisse Anzahl von so genannten "Springerdiensten" enthält, die zum Ausgleich von Personalausfällen vorgesehen sind. Diese Springerdienste müssen mindestens 7 Tage im Voraus eingeteilt werden, entweder zu einem Vertretungsdienst (für planbare Ausfälle z.B. Urlaub), oder zu einer Rufbereitschaft (für kurzfristige Ausfälle z.B. Krankheitsvertretung). Alles ist explizit geregelt, Arbeitszeiten, Ankündigungsfristen, Zeiten der Erreichbarkeit (bei Rufbereitschaft), Vergütung usw. usw.

    Damit haben wir den "Dienstplaner" an der kurzen Leine und müssen nicht ständig die Diensteinteilung von über 200 MA einzeln kontrollieren. Da ist es dann ausreichend anhand der Zeiterfassung (wie Moritz ja schon angemerkt hat), Stichprobenartig zu prüfen, ob sich an die BV gehalten wird.


    D.h.:

    dass der DP (dann "Serviceplan" genannt) nur noch bei gravierenden Änderungen - also bei generellen Änderungen des Rhythmusses o.ä. dem BR vorzulegen ist.

    ...kann das Ergebnis sein von...

    dass der BR sich aus allem raushalten will, was zu viel Stress und Arbeit macht.

    ...aber auch davon, dass der BR seine Mitbestimmung in Form einer detaillierten BV wahrnimmt.

    Man wird sich also in erster Linie mal diese BV ganz genau anschauen müssen, um sagen zu können ob es sich hier um sachgerechte und effiziente BR-Arbeit, oder um "Bequemlichkeit" handelt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • In unserer bald erscheinenden neuen BV zur ARbeitszeit wird nun vereinbart, dass der DP (dann "Serviceplan" genannt) nur noch bei gravierenden Änderungen - also bei generellen Änderungen des Rhythmusses o.ä. dem BR vorzulegen ist.

    So eine BV wird hoffentlich nicht zum Abschluss kommen. Wer bestimmt denn, was generelle Änderungen sind? Die Mitbestimmung bezieht sich auf jeden DP, der veröffentlicht wird. Dabei ist es unehrblich, ob eine Änderung generell eingeführt wird oder nicht, denn es ist in jedem DP zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die einer Zustimmung im Weg stehen.


    "Normale" Änderungen wie z. B. kurzfristige Vertretung bei Krankheit und so gehen dann gar nicht mehr zum BR. Wie kann dieser ab dann kontrollieren, ob da alle gesetzlichen Vorschriften zur AZ eingehalten werden (Ruhepausen, Einhaltung der max. Stundenzahl etc.) ? Oder ob und wieviel Mehrarbeit anfällt. Ob diese Mehrarbeit immer nur wenige MA betrifft usw usw.

    Die meisten Firmen (wenn es nicht gerade kleinere Handwerksbetriebe etc sind), dürften mit Software-Lösungen arbeiten. Ein Soll-Ist-Vergleich ist über solche Systeme möglich, ebenfalls können Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze bereits softwareseitig bemerkt werden.


    Irgendwie haben wir - die MA - den Eindruck, dass der BR sich aus allem raushalten will, was zu viel Stress und Arbeit macht.

    Solche Allgemeinsätze sind ein bisschen wie "die trinken nur Kaffee...". Es hilft nur eins: wenn Ihr mit der BR Arbeit nicht zufrieden seid, stellt Euch zur Wahl und macht es besser.

  • Solche Allgemeinsätze sind ein bisschen wie "die trinken nur Kaffee...". Es hilft nur eins: wenn Ihr mit der BR Arbeit nicht zufrieden seid, stellt Euch zur Wahl und macht es besser.

    Und genau DAS machen wir! Und zwar auf keiner Liste mit 60 Leuten (bei 15er Gremium), sondern mit einer eigenen. :thumbup:



    Um mir ein Urteil zu bilden, ob es hier wirklich zu einem Problem kommt (oder kommen könnte), müsste ich wohl mehr über die Servicezeiten wissen.

    Kurz gefasst:


    Alt (12 Jahre lang): Bezeichnung: Schichtdienst /Abwechselnd Mo-Fr Frühschicht (6-14 Uhr) oder Spätschicht (14-22 Uhr) inkl. Schichtzuschlägen


    Zwischenlösung (Probezeit): Bezeichnung: (Angebliche) Gleitzeit aber mit festen Arbeitszeiten - 6-14:21, 6:39-17:00, 11:39-20:00

    Die MA beschwerten sich wegen Wegfall der Zuschläge und der fehlenden Möglichkeit, tatsächlich zu gleiten beim BR. BR hat versucht, was zu erreichen, ist aber dann eingeknickt.


    Neu: Bezeichnung: Servicezeit / 6-14:21, 6:39-17:00, 11:39-20:00


    Und mit Einführung dieser Servicezeit in der neuen BV hat es sich für den BR erledigt, weiter um Zuschläge zu kämpfen.


    im Wesentlichen kommt kommt es darauf an, was diese BV alles regelt.

    Details werden bei uns gar nicht geregelt. Außer, dass die MA innerhalb dieser Servicezeiten gern tauschen können. Sowas muss natürlich nicht dem BR vorgelegt werden. Ich gehe auch noch mit, wenn durch Urlaub vertreten wird. Da wir aber bald ein neues bzw. ein der neuen BV angepasstes Zeiterfassungssystem bekommen (Loga3), ist unser Chef dann in der Lage, die Zeiten zu kontrollieren. Und bei ihm gehen wir davon aus, dass er da sehr korrekt ist (neuer CHef).


    Eine Rufbereitschaft gibt es. Die gilt in der freien Zeit (also abends/nachts und an den WE). Die ist aber für andere Dinge gedacht (manuelle Brennstoffbereitstellung bei Ausfällen der Brennstoffstrecke). Da ist dann natürlich die Frage, wer den MA in der Servicezeit ersetzt, wenn dieser im Einsatz seiner RB war.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~