BR Anhörung bei Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit (befristet und unbefristet)

  • Moin,

    folgende Fragestellung.


    Bisher wurden uns alle Arbeitszeitveränderung (Erhöhungen, Reduzierung, befristet und unbefristet) zur Zustimmung vorgelegt.

    Nunmehr möchte der AG aus "Vereinfachungsgründen" und da es nach seiner Meinung nicht um mitbestimmungsfähige Anträge handelt uns diesese lediglich als

    Information zukommen lassen.

    U.a. erleben wir es immer wieder, dass wir die Mitarbeiter auf die befr. Teilzeitmöglichkeit hinweisen müssen, da dies nicht bekannt ist und/oder diese Möglichkeit nicht vom Vorgesetzten+Personalabteilung in Betracht gezogen wird...


    Was meint ihr?

  • Hallo Jaap,


    die Mitbestimmung bei Teilzeitbeschäftigten ist relativ stark umstritten. Insbesondere dann, wenn die Veränderung der Arbeitszeit im beidseitigem Einvernehmen geschieht. Argumentation ist meist, dass es eine individuelle einzelvertragliche Regelung ist.


    So bald der Arbeitgeber eine Änderungskündigung machen muss, ist natürlich der Betriebsrat anzuhöhren.


    Bei einer Erhöhung gibt es auch Urteile, die ein MBR des BR bejahen, wenn die Erhöhung nicht unwesentlich ist. Ich habe da irgendwas von 10 Stunden/Woche in Erinnerung.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Es gibt halt das Thema das es da auch um vielleicht andere Kollegen geht die ihre Stunden auch ändern wollen und das vielleicht nicht können weil der Arbeitgeber das nicht will. Dann wird das nicht nur eine einzelvertraglicher Sachverhalt.

    Und ja es gibt ein BAG Urteil wo eine Arbeitszeitänderung unter 10 Stunden dem Betriebsrat nicht mitzuteilen ist nach Ansicht des BAGs. Das Aktenzeichen habe ich aber nicht parat.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Markus,

    ist mir schon klar aber wenn der AG so pauschal kommt, kriegt er auch mal etwas pauschal zurück und befristet kann man auch als vorübergehend ansehen, auch wenn das sicherlich teilweise under das TzBfG fällt, bzw auch als Versetzung gesehen werden kann je nach Umfang.


    Viele Grüße

    Bernd

  • nach seiner Meinung nicht um mitbestimmungsfähige Anträge handelt uns diese lediglich als

    Information zukommen lassen.

    Ich glaube, ich würde als BR auf diesen Zug aufspringen und dem AG folgendes klarmachen:


    Wenn du das so machst, geh bitte davon aus, dass wir jeden einzelnen Fall nachträglich prüfen werden und, sollten wir dann feststellen, dass es, sei es durch die Verteilung der Arbeitszeit oder die fehlenden Stunden, doch zu einem kollektiven Bezug gekommen ist (irgendwer muss die Arbeit dann ja machen), wir dich für jeden Einzelfall vor den Kadi zerren, wo du die Anhörung verbotenerweise unterlassen hast.

    Möchtest du das Risiko eingehen?

    Als Alternative bieten wir dir eine "Geringfügigkeitsregelung" an, wonach uns Veränderungen bis z.B. 5 Wochenstunden gar nicht interessieren und wir nur noch über größere Veränderungen informiert werden oder wir erhalten die Information im Vorfeld so rechtzeitig, dass wir sie noch sichten können um dir zu sagen, welche "wir durchwinken" und wo wir noch Informations-/Anhörungsbedarf haben.

    Macht es immer noch einfacher für den AG, ist aber nicht mehr ganz so willkürlich.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Als Alternative bieten wir dir eine "Geringfügigkeitsregelung" an, wonach uns Veränderungen bis z.B. 5 Wochenstunden gar nicht interessieren und wir nur noch über größere Veränderungen informiert werden oder wir erhalten die Information im Vorfeld so rechtzeitig, dass wir sie noch sichten können um dir zu sagen, welche "wir durchwinken" und wo wir noch Informations-/Anhörungsbedarf haben.

    ähnlich bei uns: Wir haben mit dem AG vereinbart, dass er uns alle Änderungen nennt und wir dann entscheiden wo wir eine "echte" Anhörung haben wollen. Da kommt es dann eben genau auf den Einzelfall und die Umstände drumherum an.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ähnlich bei uns: Wir haben mit dem AG vereinbart, dass er uns alle Änderungen nennt und wir dann entscheiden wo wir eine "echte" Anhörung haben wollen. Da kommt es dann eben genau auf den Einzelfall und die Umstände drumherum an.

    Dazu habe ich dann eine Verständnisfrage.
    Was ist die Mitteilung aller Änderungen dann? Unverbindliche Vortrage ob eine Anhörung nötig ist? Oder gibt es da noch was im BetrVG was ich nicht kenne?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Suppenkasper,


    naja, eine Anhörung kann es aus einem Grund nicht sein. Wenn der AG den BR zu einer Änderung der Arbeitszeiten anhöhrt, dann darf er die Maßnahme nicht durchführen, solange er nicht vom BR eine Zustimmung erhält.


    Eher ist es ein Gentleman Agreement, dass man auf eine Anhöhrung erst einmal verzichtet und sich aber für Einzelfälle vorbehält, diese einzufordern.


    Wobei es in Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung eigentlich sowieso keine "Anhöhrung" gibt. Die ist eigentlich den personellen Maßnahmen vorbehalten.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand