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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Rückkehr aus dem Homeoffice / Einzelbüros könnte verloren gehen
nach langer Zeit im Homeoffice strebt unser AG an, dass wir wieder ins Büro zurückkehren sollen. Ganz nebenbei, explodieren rund herum wieder die Infektionszahlen. Dafür wurden zwei Modelle vorgeschlagen.
1. Wöchentlicher Wechsel, eine Woche Homeofice, eine Woche im Büro
2. 3 Tage in der Woche Homeoffice 2 Tage im Büro.
Beim Modell 2 wurde angekündigt, das man evtl. sein eigenes Büro verlieren könnte und somit auf einen variablen Arbeitsplatz z.B. auch in einem Großraumbüro arbeiten müsste.
Wie ist das mit der Betriebsratsarbeit, kann §78 BtrVG herhalten damit man sein Einzelbüro als BR bzw. BRV behalten kann?
die Rechtsgrundlage ist doch hier komplett unterschiedlich.
Bei den Kolleginnen und Kollegen die "normale Arbeitnehmer" sind, ist die Grundlage der §106 GewO nach der der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung bestimmen kann.
Das BR-Büro ist ein Sachmittel, dass dem Betriebsrat zusteht. Hierzu sollte es ja auch einen Beschluss des BR geben, dass dies auch so erforderlich ist. Demnach kann das Büro euch nicht einfach so weggenommen werden und gesagt werden, dass ihr künftig ins Großraumbüro müsst. Außerdem gibt es ja noch gewisse Anforderungen, denen ein BR-Büro entsprechen muss. (Schutz vor Einblicken, Schallschutz, absperrbare Schränke, Telefonanschluss usw.)
Ja, wir haben ein BR Büro, das wir vor der Pandemie für unsere Sitzungen genutzt haben. Das Problem ist, wir sind ein 9er Gremium und der Raum ist für maximal 6 Personen zugelassen. Das wird noch Diskussionen geben.
Dann wird entweder ein Hybrid-Sitzung gemacht oder aber für die Sitzungen ein größerer Besprechungsraum gebucht. Unser BR-Büro ist auch unter Pandemiebedingungen nicht für Sitzungen geeignet. Also wird auf einen anderen Raum ausgewichen.
Die sonstige Betriebsratsarbeit kann ja im BR-Büro erfolgen.
Da würde ich aufpassen. Ob Hybridsitzungen anerkannt werden, also die Beschlüsse dann gültig sind ist noch nicht eindeutig beschieden.
Wir stehen vor der gleichen Situation. Hybride Sitzungen muss der Arbeitgeber aktuell nicht anerkennen.
Für die virtuellen Sitzungen haben wir die Geschäftsordnung geändert und eine BV dazu abgeschlossen, um auf Nummer sicher zu gehen. Für Hybrid Sitzungen sind wir aktuell in Verhandlungen.
Unser beratender Anwalt sagt, vor Abschluss und erneuter Änderung der GO kann die AG die Sitzung sonst jederzeit anfechten.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist seit dem 17.06. verkündet. Nach den neuen Absätzen 2 und 3 des §30 BetrVG können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebsratssitzungen auch per Videokonferenz oder Hybrid stattfinden.
Da braucht auch niemand verhandeln, sondern das steht so im Gesetz. Wenn du dir auch den Entwurf mit Begründung anschaust, hat da der Arbeitgeber nichts mitzuschnabeln. Der BR muss nur seine Geschäftsordnung entsprechend anpassen.
Hybridsitzungen sollen bei uns ausgeschlossen werden, solange der BR hierzu nicht die technischen Voraussetzungen zur Verfügung hat.
Hier gibt es aber auch schon Urteile, dass die technischen Mittel für eine Hybrid-Sitzung oder Sitzung per Videokonferenz als erforderliche Sachmittel zählen. Also ab zum Arbeitgeber und besorgen lassen.
Da wir immer mal wieder an unterschiedlichen Orten tagen, müsste da dann Equipment von A nach B transportiert werden die nicht in mein Dienstfahrzeug passt.
Auch das Thema Vertraulichkeit ist nach meinem Geschmack bei einer Hybridsitzung so ein Thema das mich nicht gerade glücklich macht.
Da wir immer mal wieder an unterschiedlichen Orten tagen, müsste da dann Equipment von A nach B transportiert werden die nicht in mein Dienstfahrzeug passt.
Laptop und Beamer und eine Konferenz-Eule passen nicht in dein Dienstfahrzeug? Was fahrst du? Schickt dich dein Arbeitgeber mit einer Keksschachtel auf Reisen?
müsste da dann Equipment von A nach B transportiert werden die nicht in mein Dienstfahrzeug passt.
Lass mich raten, Dein Dienstfahrzeug ist ein Fahrrad?
Ich meine, wir reden über ein Laptop, einen Beamer, eine Webcam und ein Grenzflächenmikrophon (gibt es mit eingebauten Lautsprechern, sonst die eben auch noch) - alles zusammen ungefähr das Volumen von 2 Fitting.
Bei aller Liebe, aber das kann jetzt wahrlich nicht das Problem sein.
ich bin nicht so technikaffin, wie so manch ein anderer hier, vielleicht ist das eine Ursache, warum ich Hybridsitzungen vorerst nicht zulassen möchte, was aber letztendlich das Gremium entscheidet, wenn es über die geänderte GO abstimmt.
Ich bin mir jedoch mit meiner BR-Kollegin, mit der ich dieses vorbereite einig, dass wir die Sitzungen des BR`s vorzugsweise in Präsenz abhalten werden um einige Kolleg*innen auch wieder mal aktiv in einer Sitzung zu haben.
Glaub mir, ich habe in den letzten Monaten alles gesehen. Von BRM die in der Videokonferenz an ihrem Arbeitsplatz sitzen und wo dann jemand in den Raum kommt, BRM die nebenbei an einem anderen Monitor nebenbei irgend etwas anderes machen, bis zu BRM die man während der ganzen Videokonferenz nicht mehr zu hören bekommt.
Bei einigen ist das Thema Videokonferenz zu einer Möglichkeit geworden, um nicht mehr die eigene Komfortzone verlassen zu müssen.
Aber das ist meine Sicht der Dinge und auch die, einiger BRM, die sehr aktiv im Gremium mitarbeiten.
Ich bin mir jedoch mit meiner BR-Kollegin, mit der ich dieses vorbereite einig, dass wir die Sitzungen des BR`s vorzugsweise in Präsenz abhalten werden um einige Kolleg*innen auch wieder mal aktiv in einer Sitzung zu haben.
das muss genauso in der GO stehen, sonst sind die Online-/ Hybrid-Sitzungen angreifbar.
Glaub mir, ich habe in den letzten Monaten alles gesehen. Von BRM die in der Videokonferenz an ihrem Arbeitsplatz sitzen und wo dann jemand in den Raum kommt,
das ist natürlich nicht erlaubt, das muss jedes BRM aber auch schriftlich erklären, das die Vertraulichkeit gewahrt ist.
bis zu BRM die man während der ganzen Videokonferenz nicht mehr zu hören bekommt.
wo ist der Unterschied zu einer Präsenzsitzung
Wenn er nichts zu sagen hat, dann ist es in Onlinesitzungen angenehmer wenn das Mikro aus ist und nur zugehört wird, ansonsten gibt es üblicherweise Schwierigkeiten überhaupt etwa szu verstehen
Beim Modell 2 wurde angekündigt, das man evtl. sein eigenes Büro verlieren könnte und somit auf einen variablen Arbeitsplatz z.B. auch in einem Großraumbüro arbeiten müsste.
Wie ist das mit der Betriebsratsarbeit, kann §78 BtrVG herhalten damit man sein Einzelbüro als BR bzw. BRV behalten kann?
den TE ging es ja ursprünglich, falls ich es richtig verstanden habe, ob er als BRV oder BRM Anspruch auf ein Einzelbüro hätte.
Da die BR-Arbeit ja im BR-Büro stattfinden kann und auch sollte (bis auf die Sitzungen), besteht in meinen Augen kein Anspruch auf ein Einzelbüro für die BR-Mitglieder.
Die Möglichkeiten für die Sitzungen wurden ja schon ausführlich erörtert.
besteht in meinen Augen kein Anspruch auf ein Einzelbüro für die BR-Mitglieder.
So hatte ich die Frage gar nicht verstanden. Könnte man aber so lesen, stimmt. Insofern ist die Antwort/der Hinweis durchaus richtig!
Gibt es EIN BR-Büro, wird der AG es nicht kassieren können (da der BR die Notwendigkeit (wahrscheinlich ohne Probleme) belegen kann). Mehr Anspruch müsste schon sehr gut begründet sein. (Und auch wenn ich mir viel auf meine Kreativität einbilde, da hätte ich so gar keine Idee, wie das für das "normalsterbliche" BRM funktionieren sollte oder auch nur könnte.)
Mehr Anspruch müsste schon sehr gut begründet sein.
wenn man zwei Standorte hat die zwar noch vom einem BR betreut werden, aber für die tägliche BR-Arbeit mit den AN dann an jedem Standort ein Büro praktischer ist, auch wegen der Unterlagen, MA-BRM-GEspräche etc.