Corona Test nur noch für Ungeimpfte

  • Moin,


    ich bin mir sehr sehr sicher dass auch der Betriebsarzt dem Arbeitgeber nicht mitteilen darf, wen er geimpft hat. Das wäre m.E. nach ein schwerer Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und Datenschutzbestimmungen.

  • ich bin mir sehr sehr sicher dass auch der Betriebsarzt dem Arbeitgeber nicht mitteilen darf, wen er geimpft hat.

    so ist es, das fällt unter die Schweigepflicht.

    Wir haben fast alle MA durch den BA impfen lassen und aktuell keinerlei Aufzeichnung wer geimpft ist und wer nicht.


    Wenn der MA das nicht freiwillig mitteilt dann hat der AG keinerlei Möglichkeit das zu erfahren.

    Selbst die Anmeldungen zum Impftermin wurden durch den AG durchgeführt und dürfen nicht ausgewertet werden, die wurden anschließend "vernichtet"


    Rein theoretisch kann ein AG das natürlich über die Abrechnung, Anmeldung etc nachvollziehen, wenn er das organsiert hat, aber das wird er offiziell nicht machen ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Das ist ja mal eine anregende Diskussion hier, sehr schön.


    Meine Kurzzusammenfassung:

    1. Der AG hat von der Warte des höherrangigen Rechtes aus die Möglichkeit, komplett geimpften oder genesenen AN die regelmäßige Testung nicht mehr anzubieten.

    2. Die Information, ob AN geimpft sind, hat er aber nicht und kann sie auch nicht verlangen, er ist diesbezüglich auf die Freiwilligkeit der AN angewiesen.

    3. Da der AG laut rechtlicher Grundlage das Testangebot den Geimpften verweigern kann, aber nicht verweigern muss, er damit also Handlungsoptionen hat, greift klar eine mögliche Mitbestimmung des BR. Diese hätte beachtet werden müssen.


    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich denke, dass hier eine Mücke zum Elefanten gemacht wird. Ich habe doch auch kein Problem, meinem Wirt zu beweisen dass ich das Infektionsrisiko für mich und andere soweit minimiert habe, dass er mich mit kalkulierbarem Restrisiko drinnen sitzen lassen kann. Warum sollte ich dann dem AG gegenüber Geheimniskrämerei betreiben? Manchmal habe ich den Eindruck, wenn dem AG etwas nicht passt, schiebt er den Infektionsschutz vor, wenn dem BR etwas nicht passt, schiebt er den Datenschutz vor. ;)


    Ich würde als AG einfach sagen: Leute, ich darf euch nicht verbindlich fragen, ob ihr geimpft seid oder nicht und wenn nicht, aus welchen Gründen. Ich kriege die Tests aber auch nicht geschenkt und möchte nicht unnütz Geld ausgeben, für etwas was dann unbenutzt herumliegt. Machen wir es doch so: Ich kaufe diese Woche nochmal komplett für alle ein und zähle nächste Woche, was wirklich entnommen wurde. Daran orientiere ich dann meinen Bedarf für die Zukunft, +10% für eventuelle Doppelt-Rückversicherer.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • ich sage es ganz einfach,

    es gibt Menschen wie mich, die haben sich impfen lassen um halt nicht mehr sich in die Nase pullen zu müssen, weil das sehr unangenehm ist.

    In NRW steht schon seit ein paar Wochen, dass die Genesenen und geimpften den getesteten gleich gestellt sind.


    Somit muss ich als Rabauke mich nicht mehr testen lassen, um meine Rechte wahrzunehmen, und da kann der BR machen was er will, so wie ich meinem Verein, meinem Wirt, meinem Urlaubsort und Hotel meinen Impfausweis gezeigt habe um nicht mehr getestet zu werden, so würde ich das auch bei meinem Arbeitgeber tun mit dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit. Ich bin gleichgestellt, also muss ich nicht mehr, PUNKT.


    Hier kann mich auch eine BV nicht zwingen, daher, alle die weiter getestet werden wollen sagen nicht, dass Sie geimpft sind (genesen weiß der AG wegen der Quarantäne die es gab ;) ) und werden weiter getestet, und alle die darauf keinen Bock haben, weil sie alles getan haben um einen schlimmen Krankheitsverlauf bei sich zu verhindern lassen sich einfach nicht mehr testen.


    Gruß

    rabauke

  • Rabauke , Dein letzter Beitrag ist mir unverständlich: Es bestand doch zu keinem Zeitpunkt eine Testpflicht für AN, es bestand immer nur die Pflicht des AG, den AN die Testung anbieten zu müssen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wir haben nun eine Mitbestimmung eingefordert und wollen dass er das Testangebot wenigstens 1× die Woche für alle gewillten Mitarbeiter, egal welchen Status sie haben anbietet.

    Grund sind erhöhte Zahlen, steigende Zahlen von Reiserückkehrern in der Firma und die niedrige Impfsicherheit für Mutationsvarianten.

    Hierfür wurde per Beschluss ein BRM entsandt um dieses Thema schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich bin mal gespannt ob ich nun nach meinem Urlaub getestet werden kann bzw. ob es hierzu Entwicklungen gab.

  • Hier kann mich auch eine BV nicht zwingen,

    aktuell ist die Rechtslage aber so, das eine BV gültig ist die eine AN Testpflicht enthält.

    Die gerichtliche Entscheidung dazu steht noch aus, solange das so ist verstößt der AN gegen eine BV, wenn er der Testpflicht die über eine BV geregelt nicht nachkommt. (rein rechtlich betrachtet)


    https://www.noerr.com/de/newsr…nen-corona-test-verlangen


    https://www.haufe.de/personal/…nternehmen_76_539438.html



    Als BRM würde ich, unabhängig von meiner persönlichen Einstellung zu dem Thema, keinem AN dazu ermuntern die BV zu missachten, solange die Gültigkeit nicht gerichtlich geklärt wurde.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Moin,


    habe eben das hier in einem Interview auf n-tv mit einem Arbeitsrechtler gelesen:


    Darf der Arbeitgeber wenigstens nachfragen, wie der Impfstatus ist, um das Gesundheitskonzept an geimpfte und ungeimpfte Mitarbeiter anpassen zu können?

    Das ist eine datenschutzrechtliche Frage. Die würde ich für die allgemeine Unternehmenslandschaft ganz klar mit Nein beantworten. Die Nachfrage ist eine Datenerhebung, dafür bedarf es einer ausdrücklich vorgesehen Möglichkeit. Hier haben wir auch noch eine Erhebung von Gesundheitsdaten. Die sieht der Gesetzgeber als besonders schützenswert an. So eine gesetzliche Vorschrift gibt es im Infektionsschutzgesetz, allerdings nur für Unternehmens- und Berufsgruppen, die in Zusammenhang mit Heilberufen oder Patientenkontakten stehen. Im Umkehrschluss heißt das: In all jenen Branchen, die dort nicht genannt sind, darf eine Datenerhebung nur dann erfolgen, wenn die Arbeitnehmer wirksam einwilligen. Dann kann man das sicherlich machen, aber es muss ein striktes Freiwilligkeitsprinzip beachtet werden.

    Wie sieht eine wirksame Einwilligung in der Praxis aus?

    Da wird es diffizil und kompliziert. In einem Arbeitsverhältnis wird in Zweifel gezogen, ob eine freiwillige Einwilligung aufgrund des besonderen Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Weiteres möglich ist. Das hat der Gesetzgeber auch noch einmal besonders betont in der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Demnach ist eine Einwilligung eher dann als freiwillig anzusehen, wenn der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Vorteil erlangt hat. Ansonsten bestehen Zweifel und diese Einwilligung ist unwirksam.


    Das macht die Sache mit dem Nachfragen nach dem Impfstatus ziemlich aussichtslos, wenn es sich nicht gerade um Heilberufe o.ä. handelt.

    Und das bedeutet in Konsequenz, dass der AG sehr gut beraten wäre, weiterhin seiner Verpflichtung aus der schon oft erwähnten Schutzverordnung nachzukommen und allen AN die vorgeschriebenen Tests anzubieten.

  • Rabauke , Dein letzter Beitrag ist mir unverständlich: Es bestand doch zu keinem Zeitpunkt eine Testpflicht für AN, es bestand immer nur die Pflicht des AG, den AN die Testung anbieten zu müssen.

    Winfried, an der Antwort von Randolf erkennst du aber, dass es BV'en gibt die eine Testpflicht vorschreiben. Darum mein Kommentar, mich kann keine BV zwingen!! Für mich ist die BV die sowas regelt (Testpflicht) in Bereichen, in denen das nicht erforderlich ist, ist die BV ungültig!