Hallo,
ich habe eine Frage zur Teilzeitbeschäftigung eines AN.
Seit fast 20 Jahren befindet sich AN in einem Teilzeitverhältnis (80%).
Vor ein paar Jahren wurde eine Aufgabe, die nur zur Unterstützung anderer Kollegen diente, AN zusätzlich aufgetragen. Die Teilzeit betrug weiterhin 80%.
Nun, durch eine Umstrukturierung im Konzern, werden einzelne Aufgaben zentral an einem anderen Standort verlagert.
Besagte AN ist nur durch diese "unterstützende Zusatzaufgabe" betroffen. Alle weiteren Aufgaben bleiben wie vorher weiterhin im vollem Umfang bestehen.
Der Arbeitgeber will o.g. AN nun auf 50% reduzieren.
Wir als Betriebsrat sowie auch der AN sind mit dem Vorhaben des AG nicht einverstanden.
Noch ist keine offizielle Anhörung an den Betriebsrat übergeben worden.
Frage: Kann der Betriebsrat bereits VOR der Anhörung einen Widerspruch gegen die geplante Maßnahme einreichen?
Vielen Dank im Voraus für konstruktives Feedback!
Gruß,
bramisch