Teilzeit - Reduzierung durch Arbeitgeber

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Teilzeitbeschäftigung eines AN.


    Seit fast 20 Jahren befindet sich AN in einem Teilzeitverhältnis (80%).

    Vor ein paar Jahren wurde eine Aufgabe, die nur zur Unterstützung anderer Kollegen diente, AN zusätzlich aufgetragen. Die Teilzeit betrug weiterhin 80%.

    Nun, durch eine Umstrukturierung im Konzern, werden einzelne Aufgaben zentral an einem anderen Standort verlagert.


    Besagte AN ist nur durch diese "unterstützende Zusatzaufgabe" betroffen. Alle weiteren Aufgaben bleiben wie vorher weiterhin im vollem Umfang bestehen.


    Der Arbeitgeber will o.g. AN nun auf 50% reduzieren.


    Wir als Betriebsrat sowie auch der AN sind mit dem Vorhaben des AG nicht einverstanden.


    Noch ist keine offizielle Anhörung an den Betriebsrat übergeben worden.


    Frage: Kann der Betriebsrat bereits VOR der Anhörung einen Widerspruch gegen die geplante Maßnahme einreichen?


    Vielen Dank im Voraus für konstruktives Feedback!


    Gruß,

    bramisch

  • Hallo Bramisch,


    können tut ihr schon, nur bringen tuts nichts, da euch ja noch nicht sämtliche Informationen vorliegen.


    Natürlich könnt ihr mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Personalplanung reden und ihn beraten. Aber einen offiziellen Widerspruch gegen (was auch immer) könnt ihr nicht einlegen. Ihr wisst ja auch noch garnicht gegen was ihr einen Widerspruch einlegen sollt. Im Prinzip wird euch wahrscheinlich nur ein Widerspruch gegen eine betriebsbedingte Änderungskündigung übrig bleiben. Denn die Reduzierung einer Teilzeit wäre ja erst einmal eine individuelle Angelegenheit zwischen AG und AN, die nicht der Mitbestimmung unterliegt. Ob dabei eine Versetzung vorliegt, ist durchaus umstritten, könnte man aber probieren.


    Also würde ich erst einmal abwarten, welchen Weg der Arbeitgeber geht, und kucken, was in der Begründung der Anhöhrung steht, bevor ich formell widerspreche.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Der Arbeitgeber will o.g. AN nun auf 50% reduzieren.

    Interessant. Der AG hat einen Arbeitsvertrag über 80% der Vollzeit mit seinem AN.

    Wenn ich nicht irgendwas wichtiges in den letzten Tagen übersehen habe, gilt immer noch, dass Verträge übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien sind.


    Will sagen: der AG kann das ja wollen, aber ohne die Zustimmung des AN wird er den Vertrag nicht einseitig ändern können, es sei denn im Rahmen einer Änderungskündigung. Und auf das Ergebnis eines entsprechenden Verfahrens wäre ich gespannt.


    Kann der Betriebsrat bereits VOR der Anhörung einen Widerspruch gegen die geplante Maßnahme einreichen?

    Können kann der BR viel, aber welchen Sinn würde das machen? Im elegantesten Fall sagt der AG einfach: ich weiß gar nicht was ihr wollt, ich hatte doch nie geplant hier irgendwas zu unternehmen. Sieht komisch aus, aber könnte man (vielleicht) mit leben. Das Ergebnis wäre ja das richtige.


    Aber wenn der AG schlau ist, wird er euch erst anschließend dazu anhören und wenn ihr dann denkt, ihr hättet ja schon widersprochen, hat er euch ausgetrickst. Denn auch der BR kann/darf/soll erst Entscheidungen treffen, wenn er alle konkreten Umstände des Einzelfalles kennt. Sprich, euren "generellen Widerspruch" auszuhebeln dürfte nur eine Fingerübung für einen Junganwalt sein.


    Was ihr tun könnt und solltet ist zum einen den AG befragen, wie Markus schon angeregt hat, im Rahmen der Personalplanung, wie es denn jetzt mit dem Kollegen weitergeht, wenn er ihm die Aufgaben wegnimmt. Im Idealfall habt ihr sogar schon einen Plan, welche Aufgaben er statt dessen übernehmen kann.

    Und gleichzeitig solltet ihr den Kollegen vorwarnen, dass da evtl.(!) eine Änderungskündigung auf ihn zukommt und er gut beraten wäre, sich schon mal Gedanken über eine Rechtsvertretung zu machen, nur für den Fall der Fälle. (Vielleicht habt ihr ja auch einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht im Anschlag, den ihr ihm anbieten könnt.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hier wäre es natürlich auch hilfreich zu erfahren, wie die AN oder der BR zu diesem Wissen gelangt ist?

    Flurfunk? Wurde der An gegenüber diese Reduzierung angekündigt? Schriftlich? Mündlich?


    Im Rahmen der Personalplanung kann man so was immer ansprechen. Hat man die Info aber vom Flurfunk, kann der Schuss auch nach hinten los gehen.


    Ich weiss nicht, wie gut bei euch der Draht auf der roten Leitung ist (also in die HR), aber sollte dieser gut sein, kann man solche Fälle bei einem Vorgespräch abklopfen.


    So lange kein Schriftstück auf dem Tisch liegt, so lange kann der BR nicht widersprechen. Mangelnde Grundlage.