Monatsgespräch

  • Hallo !


    Wir haben heute per Outlook eine Nachricht bekommen, dass die GF unseren gemeinsamen Monatstermin an unseren Werkleiter weitergeleitet hat. Wir haben aber nur die GF zum Monats Gespräch eingeladen.

    Kann der AG, ohne den BR vorher zu informieren, einfach zum Monatsgespräch, mehrere Personen seiner Wahl dazu einladen?


    Viele Grüsse

  • Du siehst doch, dass er kann... ;)


    Und dürfen darf er auch. Ihr habt ja das Recht im Gespräch verschlossen zu bleiben, wenn das ein Problem darstellt, aber selbstverständlich darf der AG sich sein "Dreamteam" zusammenstellen

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Juddel,


    einerseits ist es eine Frage der Höflichkeit vor Weiterleitung eines Termines den Einladenden (Termineigentümer) vorab darüber zu informieren, was aber wol in den meisten Fällen nicht passiert und in den meisten Fällen auch nicht böse gemeint ist.

    Anderseits kann der AG sich bei solchen Terminen aber auch vertreten lassen bzw. eine entsprechend fachkundige Person hinzuziehen, was je nach zu behandeldem Thema auch Sinn macht.

    Rein Formal sollte der AG sich bei euch melden und sagen bitte ladet auch noch xy dazu ein, denn er vertritt mich Aufgrund von Urlaub oder kennt sich mit dem Thema besser aus ...

    nach dieser Rückmeldung würdet ihr dann die entsprechende Person einladen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Seht des positiv: immerhin habt ihr die Info dazu erhalten. ;)


    Was stört euch an der Teilnahme des Werkleiters oder anderer Führungskräfte?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Der AG darf durchaus andere Leute schicken - vorm Mitbringen Dritter wäre natürlich eine Nachfrage mehr als höflich, und sei es nur wegen Raumgröße und Hygienekonzept. Es muss nur jemand sein, der entweder zu einem Punkt der Themenliste oder aber generell wirklich Bescheid weiß und ggf. auch entscheiden kann.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Es muss nur jemand sein, der entweder zu einem Punkt der Themenliste oder aber generell wirklich Bescheid weiß und ggf. auch entscheiden kann.

    Dass das so sein muss, gilt, so mein bisheriges Verständnis der Rechtsprechung, nur, wenn der AG einen Vertreter schickt. Hier hat der BR einen Anspruch mit jemandem zu reden, der auch was zu sagen hat.


    Wenn es aber nur darum geht, dass der AG jemanden mitbringt - warum sollte das nicht jemand sein, den der AG erst noch ausbilden will/muss, oder seine Sekretärin, die für ihn Notizen macht?


    Dass es ein Akt der Höflichkeit ist, den BR vorher zu informieren, ja. Aber mehr sehe ich da auch nicht. Der AG bezahlt die Leute. Und wenn er meint, dass er das Wochengespräch bis zur Unhandlichkeit mit Personal aufblähen will - sein Geld, seine Entscheidung. Da würde ich nicht eine Sekunde Energie drauf verschwenden, hier irgendwie gegen an zu arbeiten. Aber wenn es mir als BR zu blöd wird, könnte es natürlich passieren, dass ich zu allem nur noch "nehmen wir mit in die Sitzung, besprechen wir dort, sie hören von uns" sage.


    Aber dem AG zu erklären, wie er sich zu organisieren hat? Steht mir nicht zu und werde ich mich auch nicht mit abmühen. :evil:8)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ganz so pragmatisch sehe ich die Sache nicht, lasse mich aber gerne korrigieren. Auch wenn in Monatsgesprächen keine Beschlüsse gefasst werden, sind sie m.E. Betriebsratssitzungen und gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.


    Gäste können eingeladen werden, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zum Thema haben. Geht es also im Monatsgespräch um Arbeitsabläufe, die der Werkleiter zu organisieren hat, ist es sinnvoll ihn einzuladen. Möchte der AG aber den Werkleiter nur deshalb dabei haben "damit der auch mal sieht, was der BR für absurde Vorstellungen hat" würde ich ihn auffordern, von der Einladung Abstand zu nehmen.


    Und was will seine Sekretärin im Monatsgespräch? Die Protokolle führt sowieso der BR und niemand sonst. Wenn der AG sich Notizen machen möchte, ist es unter seiner Würde, selbst zu schreiben?

    Aber dem AG zu erklären, wie er sich zu organisieren hat? Steht mir nicht zu und werde ich mich auch nicht mit abmühen. :evil:8)

    Und wenn er das Monatsgespräch zur öffentlichen Veranstaltung erklärt und dich zum Popcorn und Cola verkaufen heranziehen will? :P

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Und wenn er das Monatsgespräch zur öffentlichen Veranstaltung erklärt und dich zum Popcorn und Cola verkaufen heranziehen will? :P

    OT: Na in dem Fall wird das auf die nächste Betriebsversammlung verlegt. :)
    Unsere Kunden, sind dann seine Gäste :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Monatsgesprächen ... sind sie m.E. Betriebsratssitzungen

    Wie kommst Du denn da drauf? Das Monatsgespräch basiert auf einer Sollvorschrift des § 74 BetrVG, die Sitzungen sind im § 30 BetrVG verankert. Und nur dort findet sich der Verweis auf die Nichtöffentlichkeit. Das Monatsgespräch kann, lt. Fitting, zwar auch im Rahmen einer BR-Sitzung stattfinden, aber trotzdem spricht auch der Fitting davon, dass der AG sich durch mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Menschen vertreten lassen kann oder Sachverstand hinzu holen kann.


    Tatsächlich steht im Fitting nur etwas darüber wann er wen dazu holen darf, aber nicht, wann er wen nicht dazu holen darf. Vermutlich (!!!) hat sich darüber noch nie einer wirklich gestritten.


    Geht es also im Monatsgespräch um Arbeitsabläufe, die der Werkleiter zu organisieren hat, ist es sinnvoll ihn einzuladen.

    Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansinnens brauchen wir wohl nicht eine Sekunde zu diskutieren.



    Möchte der AG aber den Werkleiter nur deshalb dabei haben "damit der auch mal sieht, was der BR für absurde Vorstellungen hat" würde ich ihn auffordern, von der Einladung Abstand zu nehmen.

    Das setzt doch aber voraus, dass ich in den Kopf des AG schauen kann, nicht? Wenn der mir mitteilt, der Werkleiter kommt mit, gehe ich (aus o.g. Gründen) erst einmal davon aus, dass der AG wohl irgendein Thema aus dem Dunstkreis besprechen will. War es dann nicht so, dann ist doch schon alles passiert.



    Die Protokolle führt sowieso der BR und niemand sonst.

    hm... verrätst Du mir bitte noch, auf welcher Grundlage Du dem AG verbieten willst ein eigenes zu führen?



    Wenn der AG sich Notizen machen möchte, ist es unter seiner Würde, selbst zu schreiben?

    Das ist die falsche Frage! Wenn der AG seine Sekretärin mitbringt, damit die Dinge notiert werden, darf der BR ihr die Teilnahme verwehren? Ich finde da keine Rechtsgrundlage für. Weshalb ich über die Gründe, warum der AG ein solches tut, auch gar nicht nachdenken muss (und will).


    Und wenn er das Monatsgespräch zur öffentlichen Veranstaltung erklärt und dich zum Popcorn und Cola verkaufen heranziehen will?

    Dann wäre ich mit den mir zugewiesenen Verkaufsaktivitäten wohl so beschäftigt, dass ich gar nicht dazu komme, mich am Monatsgespräch zu beteiligen. Und alle BRM wohl auch. Und? :saint:

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    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich sehe es doch auch sehr ähnlich, wie der Mann mit der Ledertasche,


    grundsätzlich nimmt am Monatsgespräch der BR und der AG teil. Der AG kann sich durch eine "in der betrieblichen Organisation maßgeblich verantwortlichen Person..... mit erforderlichen Sachkompetenz" vertreten lassen. Das heißt entweder AG oder verantwortliche Person, sonst ist es keine Vertretung.


    Natürlich kann der AG erforderlichenfalls sachkundige Betriebsangehörige hinzuziehen. Hier muss er aber mir als BR erklären, inwieweit die Teilnahme tatsächlich "erforderlich" sein soll. Einen Zaungast würde ich nicht unbedingt akzeptieren.

    (Nachzulesen im Fitting §74 RN 7)


    Das Ganze sollte man aber trotzdem mit dem nötigen Fingerspitzengefühl behandeln. Das heißt, wenn es mich nicht unbedingt stört, kann der AG mitnehmen, wen er will. Sollte es aber tatsächlich den Eindruck machen, als wäre die zusätzliche Person zur Belustigung seiner selbst oder des AG da, dann würde ich schon reagieren.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Sollte es aber tatsächlich den Eindruck machen, als wäre die zusätzliche Person zur Belustigung seiner selbst oder des AG da, dann würde ich schon reagieren.

    Da sind wir doch vollkommen beieinander.


    Mir ist eben nur so gar nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage ich den AG hier in irgendeiner Form zwingen könnte, wen er mitbringt oder nicht. Und warum soll ich mich mit dem AG auf irgendeine Diskussion einlassen, wenn ich nicht weiß, wie ich sie "gewinnen" kann. Habe ich als BR gute Argumente? Sicher! Wäre es schlechter Stil des AG. Auch das. Aber beides ist nicht justiziabel. Also lasse ich den AG machen, was er für richtig hält und würde halt auf meine Art signalisieren, dass ich nicht einverstanden bin. (Wie habe ich hier ja schon mehrfach angedeutet.)


    Warum sich dem AG mit dem Rammbock entgegenstellen, wenn ich mit dem Florett elegant ausweichen kann? ;)

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  • Mir ist eben nur so gar nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage ich den AG hier in irgendeiner Form zwingen könnte, wen er mitbringt oder nicht.

    Ich sag mal so: Der Gesetzgeber hat durch den Gesetzestext festgelegt, wer der Teilnehmerkreis des Monatsgesprächs ist. Durch die Rechtssprechung wurde klargestellt, dass sich der AG vertreten lassen oder auch einen Sachverständigen hinzuziehen kann.


    Ich denke schon, dass ich über den §23 BetrVG ein Mittel in der Hand habe, dass der Arbeitgeber nicht Hinz und Kunz mitnimmt.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich denke schon, dass ich über den §23 BetrVG ein Mittel in der Hand habe, dass der Arbeitgeber nicht Hinz und Kunz mitnimmt.

    Ich will gar nicht ausschließen, dass das möglich ist. Aber da wäre mir meine Energie einfach zu schade für (oder bin ich zu faul zu, such Dir was aus).



    oder auch einen Sachverständigen hinzuziehen kann

    Und genau da ist mein "Problem". Wer sagt, dass der Sachverstand nicht darin liegen kann/darf, dass der/die/das schneller schreiben kann oder einfach nur in der Lage ist, den AG im entscheidenden Moment wieder "auf den Teppich zu holen"?


    Schon klar, wer sich streiten will, wird immer etwas finden worüber er sich streiten kann. Meine Attitüde: so wenig Streit wie möglich - aber so viel Streit wie nötig! Und hier sehe ich den Streit erst einmal für unnötig.


    Und ich gebe gerne zu, wenn man die Dinge so eskaliert und auf die Spitze treibt, wie Der Mann mit der Ledertasche es oben getan hat - irgendwann würde ich den Streit vielleicht auch für notwendig erachten. Aber nicht, nur weil der AG jetzt einmal jemanden dazu eingeladen hat, und ich noch nicht einmal weiß warum, wieso, weshalb.

    Ich habe es hier ja schon öfter geschrieben: ich überlasse es gerne dem AG sich ins Unrecht zu setzen. Lädt er einfach irgendwen dazu ein, verlässt er den Pfad der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Halte ich einfach dagegen, ohne erst einmal zu klären, ob das nicht evtl. Hand und Fuß hat, tue ich es. Und das mag ich mir nicht nachsagen lassen.


    Aber wie so oft: das muss am Ende jedes Gremium für sich entscheiden, welche Linie es hier fährt/fahren will.

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  • Moritz, wir haben zu Monatsgesprächen immer eine Themenliste erstellt und dem AG zugesandt, der sie noch um eigene Punkte ergänzen konnte. Steht auf der Themenliste: Schichtregelung im Werk Bimmelkirchen, ist klar dass der Werkleiter in Bimmelkirchen dazu ein Wörtchen mitzukamellen hat. Geht es jedoch darum, dass im Werk Hintermwald Kollege A Kollegin B sexuell belästigt haben soll, geht das weder den Werkleiter in Bimmelkirchen noch die Sekretärin des AG etwas an.


    Und natürlich kann der AG sich Notizen machen wie er möchte, aber relevant ist allein das Protokoll des BR.


    Edith hat auch noch eine Nachfrage:

    wenn man die Dinge so eskaliert und auf die Spitze treibt, wie Der Mann mit der Ledertasche es oben getan hat

    ich bin zwar zugebenermaßen manchmal ein Rüpel, aber was in meinem Beitrag auf die Spitze getriebene Eskalation sein soll, erschliesst sich mir auch beim zweiten Lesen nicht. ?(

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich habe es hier ja schon öfter geschrieben: ich überlasse es gerne dem AG sich ins Unrecht zu setzen. Lädt er einfach irgendwen dazu ein, verlässt er den Pfad der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Halte ich einfach dagegen, ohne erst einmal zu klären, ob das nicht evtl. Hand und Fuß hat, tue ich es. Und das mag ich mir nicht nachsagen lassen.

    Das ist das, was ich mit "Fingerspitzengefühl" gemeint habe. Rein rechtlich könnte ich mit großer Wahrscheinlichkeit etwas machen. Ob mir das wirklich etwas bringt und ob ich damit evtl. Energie in irgendeinen Blödsinn investiere ist dann immer eine Entscheidung, die ich vor Ort und situationsgebunden treffen muss.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • aber was in meinem Beitrag auf die Spitze getriebene Eskalation sein soll, erschliesst sich mir auch beim zweiten Lesen nicht.

    Und wenn er das Monatsgespräch zur öffentlichen Veranstaltung erklärt und dich zum Popcorn und Cola verkaufen heranziehen will?


    Du möchtest mir jetzt aber nicht wirklich erklären, dass die hier skizzierte Situation nicht dazu führen sollte das Ganze ad absurdum zu führen, oder doch?

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  • Und das hast du persönlich genommen, Moritz? Der Moritz, den ich (vom schreiben her) kenne, hat eigentlich einen Sinn für Ironie und setzt dieses Stilmittel selbst gerne und gekonnt ein.


    Aber wenn du dich nicht ernst genommen fühlen solltest, lag das nicht in meiner Absicht und dafür möchte ich mich entschuldigen. Es ging mir lediglich darum, eine Ansicht, die ich für richtig hielt, zu vertreten. Provozieren wollte ich dich wirklich nicht, dafür habe ich schon zu viele Beiträge von dir gelesen, die meinen betrieblichen und persönlichen Horizont erweitert haben. (jetzt vermisse ich den Smiley mit den 2 angestossenen Bierhumpen)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Und das hast du persönlich genommen, Moritz?

    Nicht im Ansatz!



    einen Sinn für Ironie und setzt dieses Stilmittel selbst gerne und gekonnt ein.

    Schuldig im Sinne der Anklage! ;)



    Aber wenn du dich nicht ernst genommen fühlen solltest

    Wer mich ernst nimmt ist selber schuld... :saint:



    OK, da ist jetzt ganz offensichtlich irgendwas ganz falsch abgebogen...


    Was ich damit meinte

    Und ich gebe gerne zu, wenn man die Dinge so eskaliert und auf die Spitze treibt, wie Der Mann mit der Ledertasche es oben getan hat - irgendwann würde ich den Streit vielleicht auch für notwendig erachten.

    war, wenn der AG es denn wirklich derart übertreiben würde.


    Hier war die Formulierung "es oben getan hat" offensichtlich irreführend. Ich hätte wohl besser geschrieben "wenn der AG die Dinge so eskalieren und auf die Spitze treiben würde, wie es der Mann mit der Ledertasche oben skizziert hat - irgendwann würde ich den Streit vielleicht auch für notwendig erachten."


    Das war eine rein hypothetische Betrachtung, die nur klar stellen sollte, irgendwann könnte es einen Punkt geben, über den auch ich mich dann aufrege.


    Das hatte mit Dir und dem was Du geschrieben hattest nur sachlich zu tun.


    Sorry, wenn das missverständlich war! In diesem Sinne:

    Prost.png

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