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Es wird über eine Persönlichkeitswahl gewählt, die Kandidatenliste wurde gerade veröffentlicht.
Nun hat sich eine Kollegin beworben, welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglief sehe, habe ich eine Habdhabe diese Kandidatur anzufechten? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einfach kein Kreuz zu setzen, wenn es soweit ist.
Einspruch gegen die Kandidatur einer Person für den Betriebsrat gibt es nicht. Außer die Person wäre nicht wahlberechtigt. Aber das muss dann der Wahlvorstand machen.
Und über die Eignung oder nicht kann man sich Gedanken machen aber vielleicht sehen auch viele andere die Person als geeignet an.
Die einzige Möglichkeit ist dieser Person keine Stimme zu geben. Wenn diese sich aber selbst wählt dann ist sie auf jeden Fall Ersatzmitglied.
Nun hat sich eine Kollegin beworben, welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglief sehe, habe ich eine Habdhabe diese Kandidatur anzufechten?
hast Du dir mal überlegt, was passieren würde wenn das ginge?
Sobald jemand der Meinung ist, das eine Person für ihn nicht geeignet ist, kann man die Kandidatur anfechten.
Dann könnte man die demokratischen Wahlen einstellen, weil immer einer da ist der einen Kandidaten für ungeeignet hält.
Außerdem halte ich das Selbstverständnis das in dieser Aussage liegt schon für bedenklich, weil man damit aussagt: wenn ich das so sehe, dann nehme ich anderen das Recht diese Person wählen zu können.
das das mit dem Einspruch nichts wird, hast du wahrscheinlich schon mitbekommen.
Was aber erlaubt ist, dass man Wahlwerbung macht und das kann auch bedeuten, das man Stimmung gegen jemand macht, der auch kandidiert. Hier muss man sich nur sehr gut überlegen, ob und wie man das machen will. Es besteht sowohl wenn man es auf die falsche Weise, als auch bei der falschen Person macht das Problem, dass der Schuss nach hinten losgeht.
Ist die dann leer? Was erlauben joellescholl? SCNR
joellescholl Dass da erst einmal nix zu machen ist, haben dir die Kollegen ja jetzt schon ausführlich erklärt.
Was mich allerdings mal interessieren würde (wenn du es erzählen magst, du bist hier ja niemandem Rechenschaft schuldig!), wie kommst du zu der Einschätzung
Dass das ein reiner Teppfuhler war, war mir schon klar, aber der Aufschlag war einfach zu schön, als dass ich ihn unretourniert lassen konnte... Sorry!
Es wird über eine Persönlichkeitswahl gewählt, die Kandidatenliste wurde gerade veröffentlicht.
Nun hat sich eine Kollegin beworben, welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglief sehe, habe ich eine Habdhabe diese Kandidatur anzufechten? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einfach kein Kreuz zu setzen, wenn es soweit ist.
Mit Gruß und Dank,
Joelle
Ich gehe mal davon aus das du auch kandidierst. Und damit auch auf dem einzigen Wahlvorschlag gestanden bist und auch kandidierst.
Aber ich habe jetzt noch mal einen paar Fragen: Kannst du dir vorstellen, das ein andere Kandidat bzw. Mitarbeiter im Unternehmen etwas gegen deine Kandidatur hat und diese Kandidatur anfechten will? Wie würdest du dich fühlen wenn das möglich wäre und es jemand anderes machen würde?
Und damit auch auf dem einzigen Wahlvorschlag gestanden bist
Dann hätte er die Kandidatur aber schon früher wahrnehmen können oder sogar müssen.
Deswegen wäre meine Annahme eher, dass das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung kommt. Und er diese Kandidatur deswegen erst nach Veröffentlichung wahrgenommen hat. (Reine Vermutung, aber nur so macht es, nach meinem Verständnis, Sinn.)
Wenn die Kandidatin nicht leitende Angestellte im Sinne § 5 Abs.3 BetrVG ist, oder Leiharbeitnehmerin, kann die Aufstellung als Kandidatin nicht verhindert werden.
Wählerliste und Wählbarkeit regelt das BetrVG §14.
Es hat sich ein Herr Laschet, den ich für das Amt als vollkommen ungeeignet empfinde, als Bundeskanzler beworben - kann ich dessen Kandidatur anfechten?
Es hat sich ein Herr Laschet, den ich für das Amt als vollkommen ungeeignet empfinde, als Bundeskanzler beworben - kann ich dessen Kandidatur anfechten?
Das kommt auf Deinen Kontostand an. Wir wissen doch wie die CDU seit mehr als einem halben Jahrhundert funktioniert, Politik für den Höchstbietenden
Es ist ja schon alles gesagt - wenn sie genügend Stimmen bekommt, gibt es doch einige die sie als BR gerne hätten. Auch wenn es anderen (z.B. Dir nicht passt).
Ich halte den Herrn Laschet zwar für völlig ungeeignet, aber weder die Frau Baerbock noch den Herrn Scholz für wesentlich besser. Kann ich aufs Reichstagsgebäude klettern und die Anarchie ausrufen?
Es ist ja schon alles gesagt - wenn sie genügend Stimmen bekommt, gibt es doch einige die sie als BR gerne hätten. Auch wenn es anderen (z.B. Dir nicht passt).
nur bei Persönlichkeitswahl (eine Liste) ist das so.
bei Listenwahl benötigt sie lediglich einen guten Listenplatz, dann kann auch die/der unbeliebteste und unfähigste MA in den BR gewählt werden. Wenn die MA die anderen Bewerber auf der Liste gerne im BR hätten, müssen die dann diese "Kröte" schlucken. Das ist nun mal der Nachteil und auch der Vorteil bei Listenwahl, das man Kandidaten auf der Liste so plazieren kann das sie ziemlich sicher reinkommen.
ch halte den Herrn Laschet zwar für völlig ungeeignet, aber weder die Frau Baerbock noch den Herrn Scholz für wesentlich besser. Kann ich aufs Reichstagsgebäude klettern und die Anarchie ausrufen?
Ich weiß ja nicht wie gut Du im klettern bist, aber ich würde zu gern sehen wie Du es versuchst...