Formulare ändern - Mitbestimmung?

  • Moin Kolleginnen und Kollegen,


    wenn der AG Formulare ändern möchte, wie in diesem Fall interne Umsetzungen um zukünftig die internen Kolleginnen und Kollegen besser zu berücksichtigen, muss dann ein "Mitbestimmungsantrag" eingereicht werden oder reicht ein "...das Gremium stimmt dem zu" PDF, Email, weg?


    Rückblick:

    Es wurde uns einmal neu Vorgestellt, wir haben es geprüft und ein paar Fragen dazu gehabt und diese auch beantwortet bekommen.


    Wenn diese Informationen zu dürftig sind, dann gerne Fragen :thumbup:

  • Hallo Stempelkissen,


    die meisten Mitbestimmungsangelegenheiten unterliegen keiner bestimmten Form. Klar sind dem BR die erforderlichen Unterlagen zu übergeben, damit er sein MBR wahrnehmen kann, aber einen formellen MBR.Antrag braucht es nicht.


    In der Sitzung schaut sich der BR das geänderte Umsetzungsformular an und beschließt, dass er dem vorliegenden Formular zustimmt, oder es ablehnt.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Irgendeine Mitbestimmung lässt sich immer finden, wenn es denn unbedingt sein muss. Aber wenn das alles für euch so gemeinschaftlich in Ordnung ist und ihr aktuell keine Probleme seht, dann ist das doch in Ordnung.

    Mitbestimmung verfällt nicht. Wenn ein Problem mit den Formularen aufkommt, könnt ihr euch immer noch um eine BV kümmern.

  • Hallo Stempelkissen,


    ergänzend zu dem bereits Geschriebenen: m.E. hängt es auch ganz stark vom Inhalt der Formulare und Art der Änderung ab. Je nach Branche und Firma könnten viele oder nur sehr wenige davon BR- bzw. Mitbestimmungs-relevant sein.


    Wenn unsere Personaltruppe ihre eigenen Formulare ändert, mit denen sie dem BR Einstellungen/Veränderungen vorlegt, ist es einigermaßen egal, ob alles einspaltig oder mehrspaltig, komplett linksbündig oder eingerückt da steht.


    In einem anderen Fall dagegen hatten wir durchaus etwas gegen ein Formular (der leidige Impfstatus), weil es vorn und hinten nicht passte: die extra betonte Freiwilligkeit war Makulatur, eine Erforderlichkeit nicht erkennbar (der Umgang mit hoch-ansteckenden Patienten/Krankheiten sowie ggf. Isolation und eben auch umfassende und gründliche Hygienemaßnahmen gehören im Krankenhaus sozusagen zum Tagesgeschäft) und Beschäftigtendatenschutz wurde großteils glatt vergessen.


    MfG

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Die einzigen Fristen, die ich momentan parat habe, sind die Fristen, die der BR zu beachten hat, wenn es um personelle Maßnahmen geht.


    Aber wenn es um den § 87 BetrVG geht, sehe ich da in Bezug auf den AG keine Fristen, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden.

    Es bleibt euch jedoch überlassen, dem AG eine Frist, bei der Einforderung eurer MB mitzugeben, soll heißen ich fordert eure MB schriftlich ein und nenn dem AG ein Datum bis zu dem er spätestens reagiert haben muss, bevor man seine MB-Rechte über einen Anwalt geltend macht.

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  • bevor man seine MB-Rechte über einen Anwalt geltend macht

    Wobei in den meisten Fällen des MBR die Anrufung der E-Stelle als Eskalationsstufe vorgesehen ist.


    Das gilt übrigens für beide Seiten. Auch der AG kann nicht einfach sagen, ihr habt im Zeitraum x nicht reagiert, jetzt mache ich das einfach so (was de facto aber wohl gelebte Praxis ist), sondern müsste dann die Verhandlungen für gescheitert erklären und seinerseits die E-Stelle anrufen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wobei in den meisten Fällen des MBR die Anrufung der E-Stelle als Eskalationsstufe vorgesehen ist.

    Du hast völlig recht, ich als BR würde jedoch immer einen RA für die Durchsetzung meiner Rechte beauftragen bzw. zurate ziehen um da ja keine Fehler zu machen, wenn ich diesen Schritt (Einigungsstelle) schon gehen will/muss.

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  • Kann ich nachvollziehen und halte ich auch für sinnvoll. Aber die Formulierung

    seine MB-Rechte über einen Anwalt geltend macht

    klang für mich nach: Hey Anwalt, schreib dem AG mal, der soll mit uns in Verhandlung treten. Und dann beginnt der Streit, muss ich überhaupt, ja, nein, warum, na gut, vielleicht, mal sehen, ich brauche noch Zeit.... usw.usf.


    Das zieht sich. Geht man aber (ob mit oder ohne Anwalt (mit Anwalt mag pfiffiger sein)) direkt den Weg "Du willst nicht? Verhandlungen gescheitert - E-Stelle") muss der AG sofort aktiv werden und notfalls das ArbG anrufen, wenn er meint, die E-Stelle sei gar nicht zuständig. Das ist deutlich schneller!

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  • Mein Vorgehen wäre wie folgt:

    1. AG mit Frist (Datum) auffordern entsprechend der MB mit dem BR zu verhandeln.

    2. AG reagiert nicht, Nachfrist 1 Woche mit Hinweis auf Hinzuziehung RA bzgl. Durchsetzung der MBR des BR.

    3. AG bewegt sich nicht nach Fristablauf, RA mit den üblichen Schritten = Einigungsstelle.


    Das ganze dauert dann, wenn man als BR nicht rumeiert, 3 Wochen bis der RA das dann eingetütet hat und der AG weiß, nun wird`s teuer.


    Ich hoffe, die Zeiten sind realistisch.

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    Einmal editiert, zuletzt von Der Nordfriese () aus folgendem Grund: Nachtrag:

  • Soll hier nur die Form oder auch der Inhalt geändert werden? Wenn es nur um das Formular geht, kann der AG Versetzungen auch auf rosa Büttenpapier mit dreieckigen Auswahlkästchen einreichen, solange das MBR beachtet wird.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Soll hier nur die Form oder auch der Inhalt geändert werden? Wenn es nur um das Formular geht, kann der AG Versetzungen auch auf rosa Büttenpapier mit dreieckigen Auswahlkästchen einreichen, solange das MBR beachtet wird.

    das könnte man natürlich tun. Sähe aber nicht so schön aus. Aber....


    Dann gehe ich doch etwas näher drauf ein. Viele MA kommen zum BR und wollen umgesetzt werden in einen anderen Fachbereich. Wir fühlen mit dem MA das Formular aus plus eine kleine Kurzbewerbung und schicken es an das Back Office und dann usw. usf.


    Das Formular soll nur noch ein Jahr befristet werden. Ist das Jahr rum entfällt der Umsetzungsantrag. Offensichtlich sind in der Vergangenheit viele Interne schlicht nicht Berücksichtig worden (Schuldeingeständnis?) und die Kurzbewerbung entfällt indem im Antrag schon direkt drei Fragestellungen enthalten sind, die wären:


    1. Warum möchten sie speziell in diesen Bereich wechseln?

    2. Was erwarten sie von ihren neuen Aufgaben?

    3. Sonstige Anmerkungen


    zusätzlich haben wir auch den Prozess bekommen, wie es in der Theorie in Zukunft ablaufen soll.

    Wir haben dann unsere Fragen dazu gestellt, wie z.B. wie bekommt der MA bescheid das sein Umsetzungsantrag ausläuft.

    Diese Fragen wurden beantwortet so das der AG erneut um Mitbestimmung bittet.


    Da war meine Frage ob jetzt eine Art Frist für uns läuft aber ich denke eher nicht.

  • Solche Fragen liebe ich. Vielleicht könnte man ja schon Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen vorgeben:


    a) mehr Geld

    b) weniger Arbeit

    c) nettere Vorgesetzte

    Einerseits provokant andererseits leider auch die Wahrheit ^^


    Nochmal ich:


    Der AG möchte die Poststelle in das Tochterunternehmen holen und zwar zum 1.09 dieses Jahres.

    Er hat uns am 4.8 um Mitbestimmung gebeten da die MA gestellte sind, die natürlich widersprochen haben um ihre Verträge des Mutterkonzerns zu behalten.


    Wir haben diesbezüglich Fragen gestellt und nun wurde uns mitgeteilt, dass unsere Frist der Mitbestimmung abgelaufen sei.

    Sie zitiert "...der Betriebsrat hat innerhalb der vom BetrVG vorgesehenen Frist..." .

    Nun stellt sich mir die Frage, welche Frist könnte sie aus dem BetrVG meinen?


    Wir werden nachher natürlich unseren Anwalt kontaktieren aber vielleicht gibt es hier schon mal kleine Einblicke...freue mich.

    Einmal editiert, zuletzt von Stempelkissen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Stempelkissen mit diesem Beitrag zusammengefügt.