Mindestpausendauer nach 6h Arbeitszeit

  • Hi zusammen,

    ich weiß, auf den ersten Blick klingt das wie eine Anfängerfrage, ist es aber nicht.

    Ich bin bisher immer absolut überzeugt davon gewesen, dass man nicht länger als 6h arbeiten darf, ohne mind. 30 Minuten Pause gemacht zu haben. Begründung für mich war §4 Arbeitzeitgesetz und dabei die Kombination aus dem ersten Teil von Satz 1 mit Satz 3.

    § 4 Ruhepausen

    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


    Nun meinte ein Kollege, dass er doch auch die Aufteilung in 15 Minuten-Pause machen könnte und dann auch deutlich später den 2. 15-Minuten-Block nehmen kann.

    Beispiel:

    Arbeitszeiten:

    10:00 – 15:30

    15:45 – 18:00

    18:15 – 18:30


    Damit wäre er der Vorschrift nach Satz 3 (er hat eine Pause gemacht, bevor die 6 h überschritten wurden) sowie nach Satz 1 (er nimmt insgesamt 30 Minuten Pause) nachgekommen.


    Ich habe nun verzweifelt versucht, Kommentare etc dazuzufinden, was - wie ihr euch sicher denken könnt - jedoch nicht von Erfolg gekrönt war. Ich konnte nichts finden, dass mir bestätigt, dass tatsächlich die 30 Minuten Pause genommen werden müssen, bevor die Uhr 6h1min anzeigt.

    Könnt ihr mir da helfen?


    Vielen Dank schon mal,

    die Prinzessin

    • Hilfreichste Antwort

    Ich konnte nichts finden, dass mir bestätigt, dass tatsächlich die 30 Minuten Pause genommen werden müssen, bevor die Uhr 6h1min anzeigt.

    Das findest du aus einem einfachen Grund nicht. Die Regelung existiert so nicht.


    Nehmen wir dein Beispiel

    10:00 – 15:30

    15:45 – 18:00

    18:15 – 18:30

    Wir reden hier über insgesamt 8 Stunden Arbeitszeit, mit eingeplanten 30 Minuten Pause.


    Das entspricht exakt dem Gesetzestext.


    Und auch dieser Teil

    Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    ist erfüllt. Die längste Arbeitszeit am Stück sind 5,5 Std.


    Damit erfüllt diese Planung (leider) absolut den Rahmen des Gesetzes. Dass sie so nicht wirklich sinnvoll ist, darüber brauchen wir ja nicht zu streiten, deswegen gibt es ja den § 87 (1) Ziffer 2 BetrVG. D.h. der BR hat hier ein starkes MBR solch unsinnige Regelungen zu unterbinden. Aber rechtswidrig wäre sie nicht.


    (Wie so oft: Oft genug sind rechtswidrige Dinge auch unsinnig. Aber nicht alles, was nicht rechtswidrig ist, ist deswegen sinnvoll! ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Damit erfüllt diese Planung (leider) absolut den Rahmen des Gesetzes. Dass sie so nicht wirklich sinnvoll ist, darüber brauchen wir ja nicht zu streiten, deswegen gibt es ja den § 87 (1) Ziffer 2 BetrVG. D.h. der BR hat hier ein starkes MBR solch unsinnige Regelungen zu unterbinden. Aber rechtswidrig wäre sie nicht.

    Danke dir, Moritz, für deine schnelle Antwort. :thumbup:


    Ich bin vorher einfach nie auf den Gedanken gekommen, dass man das so machen könnte... Aber man lernt nie aus.


    Vorgabe vom AG ist das übrigens nicht im Beispiel, wir haben Gleitzeit und können uns die Pause ziemlich frei einteilen (nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht).

  • Hallo Princess,


    solche Vorschläge kommen selten von den Arbeitgebern. Meistens sind es die AN, die z.B. die Pausenzeit dazu nutzen wollen, weniger Raucherpausen stempeln zu müssen.


    Allerdings sollte man sich als BR schon überlegen, ob man tatsächlich so einem Ansinnen zustimmt, oder ob es nicht besser ist, den MA vor sich selbst zu schützen. Auch bei uns wird das immer wieder diskutiert und die Frage gestellt, ob da die MA nicht alt genug wären, das selbst für sich zu entscheiden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Auch bei uns wird das immer wieder diskutiert und die Frage gestellt, ob da die MA nicht alt genug wären, das selbst für sich zu entscheiden.

    der mündige Mitarbeiter...

    Die Frage ist von Moritz ja schon hinreichend beantwortet worden.

    Ich persönlich bin auch der Meinung, dass 2 Pausen a 15min nicht den "Erholungswert" haben wie 30min aber wenn sich das jeder einteilen kann wie er will dann muss der BR das entweder ändern und den Zorn derer, die das nicht geändert haben wollen, auf sich ziehen oder die Finger davon lassen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich persönlich bin auch der Meinung, dass 2 Pausen a 15min nicht den "Erholungswert" haben wie 30min

    Es geht ja noch nicht mal darum, ob die Aufteilung in 2 Pausen sinnvoll ist oder nicht (das Gesetz räumt es ein, m.M.n. muss das dann jeder selbst wissen), sondern darum, dass die zweite Pause erst nach 7h30m Arbeitszeit genommen wird. Das finde ich deutlich kritischer und hätte ich bis heute auch einfach vehement als nicht möglich abgetan.

  • Liebe Prinzessin

    das Arbeitszeitgesetz dient in erster Linie der Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung!

    Auf dieser Grundlage sind dessen Regelungen, u. a. zu den Ruhepausen, zu betrachten.

    Nach sechs Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten Ruhepause gegeben sein. Diese 30 Minuten dürfen, unter Mitbestimmung des Betriebsrates, in zwei Ruhepausen von jeweils mindestens 15 Minuten Dauer aufgeteilt werden. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wäre das Beispiel deines Kollegen daher wenig hilfreich. Die ersten 15 Minuten müssen innerhalb der sechs Stunden Arbeitszeit und die zweiten 15 Minuten unmittelbar nach Erreichen der sechs Stunden Arbeitszeit gegeben sein.

    Liebe Grüße

    Pannemann

  • Lieber Pannemann,

    ein Betriebsratsforum dient in erster Linie dem Erfahrungsaustausch und dem Stellen und Beantworten von Fragen mit einem betriebsverfassungsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Bezug.

    Auf dieser Grundlage ist das Ausgraben 3 Monate alter Beiträge, um neben ein wenig allgemeinem Geschwafel einen Werbelink zu platzieren, wenig hilfreich bzw. "völlig fürn Arsch". (Die Homepage sieht so nebenbei auch nicht sehr professionell aus und ich würde nie auf die Idee kommen dort ein Seminar zu buchen).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Neben der Werbung ist der Inhalt ja auch falsch.

    Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Pause NACH sechs Stunden Arbeit, damit nicht länger als sechs Stunden am Stück gearbeitet wird. Die Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein und bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit und weniger als neun Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gewährt werden. Diese dürfen nicht direkt am Anfang oder direkt am Ende der Arbeitszeit liegen.

    Jetzt steht hier in einem Werbebeitrag für einen Seminaranbieter (?) auch noch Quatsch.