Hallo liebe Kollegen,
vorneweg: sollte ich übersehen haben, dass das Thema bereits behandelt wurde bitte ich um Entschuldigung. Ich hab nach den Begriffen gesucht, aber nichts wirklich passendes gefunden.
Meine Frage ist eigentlich recht eindeutig: Der Arbeitgeber will im Betrieb "Gendergerechte und faire Sprache" einführen. Dazu hat er eine "Anleitung" bereitgestellt und schreibt an alle Mitarbeiter: "Bitte macht euch damit vertraut und achtet bei eurer Kommunikation zukünftig auf den korrekten Sprachgebrauch."
Ist das mitbestimmungspflichtig? Ich denke hier an "Verhalten und Ordnung im Betrieb", also §87 (1) 1.
Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber nach §106 GewO den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das spräche dafür, dass es nicht der Mitbestimmung unterliegt.
Ich bitte um erhellende Hinweise